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VGH Bayern, 27.09.1996 - 7 CE 96.2861 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Scientology - Persönliche Betroffenheit durch Kritik an Scientology
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.04.1980 - VI ZR 76/79
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Presseberichterstattung; Betroffenheit …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.1996 - 7 CE 96.2861
Diese können das Unterlassen bestimmter Äußerungen aber nur verlangen, wenn durch diese - zumindest auch - unmittelbar in ihre höchstpersönliche Rechtsposition eingegriffen wird (vgl. BGH NJW 1980, 1790; BVerwG DÖV 1984, 940 zur Anfechtung eines Vereinsverbotes).Der strafrechtliche Ehren- und der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz sind im Bezug auf Personen, die durch eine auf einen anderen abzielende Äußerung mit beleidigt sein können, eingegrenzt, um das Anspruchssystem des Persönlichkeitsschutzes nicht zu sprengen (BGH NJW 1980, 1790).
- VGH Bayern, 28.03.1994 - 7 CE 93.2403
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.1996 - 7 CE 96.2861
Wird über ein Kollektiv ein Unwerturteil gesprochen, so kann sich das Mitglied des Kollektivs hiergegen in eigenem Namen nur zur Wehr setzen, wenn die Äußerung mit einem Kriterium verbunden ist, das eindeutig allen Kollektivangehörigen zuzuordnen ist (vgl. BayObLG NJW 1990, 1724; BayVGH NVwZ 1994, 787; BayVBl 1995, 564). - VGH Bayern, 14.04.1994 - 7 CE 93.3071
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.1996 - 7 CE 96.2861
Wird über ein Kollektiv ein Unwerturteil gesprochen, so kann sich das Mitglied des Kollektivs hiergegen in eigenem Namen nur zur Wehr setzen, wenn die Äußerung mit einem Kriterium verbunden ist, das eindeutig allen Kollektivangehörigen zuzuordnen ist (vgl. BayObLG NJW 1990, 1724; BayVGH NVwZ 1994, 787; BayVBl 1995, 564). - BGH, 09.02.1982 - VI ZR 123/80
Beurteilung des Aussagegehalts einer inkriminierten Äußerung - Abwägung zwischen …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.1996 - 7 CE 96.2861
Derjenige, der sich negativ über ein Kollektiv äußern will, ist aber grundsätzlich auch für vermeidbare Auswirkungen des Gesagten auf das Ansehen einer Person verantwortlich, die zwar selbst nicht Angriffsziel der Kritik sein sollte, aber doch in deren Stoßrichtung gerät (vgl. BGH NJW 1982, 1805). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.1996 - 7 CE 96.2861
Auf der imaginären Skala, an deren einem Ende die individuelle Kränkung einer namentlich genannten oder identifizierbaren Einzelperson steht, findet sich am anderen Ende die abwertende Äußerung über menschliche Eigenschaften schlechthin oder die Kritik an sozialen Einrichtungen oder Erscheinungen, die nicht mehr geeignet sind, auf die persönliche Ehre des einzelnen durchzuschlagen (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303/3306).