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   VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79   

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VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79 (https://dejure.org/1981,1820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.1981 - 22 B 2206.79 (https://dejure.org/1981,1820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 1981 - 22 B 2206.79 (https://dejure.org/1981,1820)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 18.08.1980 - 22 B - 1410/79
    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79
    Die Untersagungsverfügung wiederholt nicht nur und ausschließlich das, was bereits ohnehin in § 5 Abs. 1, 2 und 4, § 6 Abs. 1 und 2 BAZG bestimmt ist, sondern konkretisiert das gesetzliche Verbot mit Verbindlichkeitsanspruch für den Einzelfall und hält die Klägerin zu seiner Beachtung an; sie ist deshalb ein Verwaltungsakt (vgl. Arbeiter. Die Durchsetzung gesetzlicher Pflichten, 1978, S. 118 ff.; Bayer. VGH , Urteil vom 23.07.1965 Nr. 340 VIII 64, A.U. S. 8, insoweit in VGH n.F. 18, 74 ff. nicht abgedruckt; Beschluß vom 30.10.1975 Nr. 66 VI 75, A.U. S. 6 f.; Urteile des erkennenden Senats vom 18.02.1980 Nr. 22.B-1279/79, A.U. S. 5 und 18.08.1980, NJW 1981, 2076, 2077).

    ob dies richtig ist, mag hier dahinstehen; jedenfalls für das Bäckereien- Arbeitszeitgesetz trifft dies nicht zu, denn dieses enthält in § 14 Abs. 2 durch den Verweis auf § 139 b GewO eine ausdrückliche, selbständig neben die Straf- und Bußgeldbestimmungen des § 15 BAZG gestellte Befugnisnorm zum Erlaß von Untersagungverfügungen, die den Zugang zu den Zwangsmitteln des Verwaltungszwangs eröffnet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18.08.1980, NJW 1981, 2076 ff., 2077; zur zwangsmitteleröffnenden Wirkung des § 139 b GewO vgl. Schreiben des Bundesministers für Arbeit vom 22.06.1957 an die Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder betr. "Zwangsmittel der Gewerbeaufsichtsämter", Arbeitsschutz Nr. 8/1957, S. 141 ff. sowie die dort abgedruckten zustimmenden Stellungnahmen der Bundesminister des Innern und der Justiz vom 10.01. und 15.04.1975).

  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79
    Derartige, im Sicherheitsrecht als "unselbständige Verfügungen" (vgl. Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht III, 4. Aufl., 1978, § 129, RdNr. 6) bezeichnete gesetzeswiederholende und -konkretisierende Ge- oder Verbotsverfügungen dienen der verbindlichen Klärung und Durchsetzung der Ge- oder Verbotsnorm; sie sollen das zukünftige Verhalten des Adressaten bestimmen und sind deshalb von jeher als Verwaltungsakte anerkannt (vgl. BVerwG vom 23.02.1979, Buchholz 442.16 § 18 StVZO Nr. 1; weiterhin BVerwG vom 24.06.1976, NJW 1977, 772 zu § 14 GewO ; BVerwG vom 16.12.1977, Buchholz 442.03 § 52 GüKG Nr. 1).

    Bußgeldverfahren und Verwaltungszwang sind - wie vom Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Art. 36 Abs. 6 Satz 1 VwZVG zutreffend dargelegt - aufgrund ihrer unterschiedlichen Zweckbestimmungen nebeneinander zulässig (vgl. auch BVerwG, NJW 1977, 772; Buchholz § 442 .03 § 52 GüKG Nr. 1; Buchholz 442.16 § 18 StVZO Nr. 1 ).

  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79
    Die von der Klägerin weiterhin vorgetragenen Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Nachtbackverbots mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht sind durch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.1981 (NJW 1981, 1885 f.) ausgeräumt; auf sie ist die Klägerin nicht mehr zurückgekommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1975 - VIII A 611/71
    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79
    Ebensowenig sind die §§ 5, 6 BAZG obsolet geworden, denn die von diesen Vorschriften geordneten tatsächlichen Verhältnisse habe sich nicht derart geändert daß das Nachtbackverbot funktionslos geworden wäre (vgl. zu Obsoletheit OVG Münster vom 17.12.1975, DÖV 1976, 677 f.; BVerwG vom 29.4.1977, BVerwGE 54, 5 ff., 8. f.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79
    Ebensowenig sind die §§ 5, 6 BAZG obsolet geworden, denn die von diesen Vorschriften geordneten tatsächlichen Verhältnisse habe sich nicht derart geändert daß das Nachtbackverbot funktionslos geworden wäre (vgl. zu Obsoletheit OVG Münster vom 17.12.1975, DÖV 1976, 677 f.; BVerwG vom 29.4.1977, BVerwGE 54, 5 ff., 8. f.).
  • BGH, 12.12.1955 - 5 StR 371/55
    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79
    Dieses sogenannte Nachtbackverbot gilt sowohl für den Betriebsinhaber selbst (vgl. BGH v. 12.12.1955, BGHSt 8, 327 f., 336 ff.) als auch für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer.
  • VG Augsburg, 27.05.2013 - Au 5 K 12.665

    Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz; Anordnung

    Gerade auch in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz werden derartige gesetzeswiederholende Verfügungen für zulässig erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 - juris; BayVGH, U.v. 27.10.1981 - 22 B 2206/79 - GewArch 1982, 87).
  • VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 11.783

    Aufzeichnungen zur Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten;

    Gerade auch in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz werden derartige gesetzeswiederholende Verfügungen für zulässig erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2011, 22 CS 11.1989 - juris; BayVGH, U.v. 27.10.1981 - 22 B 2206/79 - GewArch 1982, 87 ff).
  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989

    Anordnungen zur Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem

    Derartige Anordnungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 28.10.1993 GewArch 1994, 192) speziell in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz für zulässig gehalten und unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung (vom 27.10.1981 GewArch 1982, 87; vgl. auch BayVGH vom 20.10.1981 GewArch 1982, 82) ausgeführt, dass zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm gesetzeswiederholende Anordnungen mit Zwangsgeldandrohung ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitsverfahren zulässig sind; mit solchen Anordnungen werde zulässigerweise das gesetzliche Gebot mit Verbindlichkeitsanspruch für den Einzelfall konkretisiert und der Adressat zu seiner Beachtung angehalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2625/01

    Verkehrsrechtliche Anordnung - Radwegebenutzungspflicht für Liegerad

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine Polizeibehörde in Polizeiverordnungen normierte Ge- oder Verbote durch sogenannte unselbständige Polizeiverfügung konkretisieren darf, wenn eine Übertretung eines solchen Gebots oder Verbots droht (vgl. PrOVGE 95, 155; 99, 217; BayVGH, Urt. v. 27.10.1981 - 22. B - 2206/79 -, GewA 1982, 87 m.w.N.; Württenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 4. Aufl., Rdnr. 461).
  • VGH Bayern, 28.10.1993 - 22 B 90.3225
    Daß zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm gesetzeswiederholende, im Sicherheitsrecht als "unselbständige Verfügungen" bezeichnete Anordnungen mit Zwangsgeldandrohung ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitsverfahren zulässig sind, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in einer früheren Entscheidung näher ausgeführt (BayVGH vom 27.10.1981 GewArch 1982, 87 ff.).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92

    Beweiserhebung; Aufklärungswert; Absprechen; Entkräftung ; Ermittlungsergebnis;

    Als Arbeitsschutzvorschrift wendet sich § 5 Abs. 1 BAZG in erster Linie an den Arbeitgeber als Inhaber des Arbeitszeitregelungen umfassenden Direktionsrechts (vgl. § 15 Abs. 3 BAZG) und äußert sich deshalb insoweit als Beschäftigungsverbot (BayVGH GewArch 1982, 87/88).
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