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   VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037   

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https://dejure.org/2009,72193
VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037 (https://dejure.org/2009,72193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2009 - 11 CS 09.1037 (https://dejure.org/2009,72193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 11 CS 09.1037 (https://dejure.org/2009,72193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; neues Führerscheindokument mit tschechischem Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037
    Diese Rechtsauffassung hat der EuGH in der Entscheidung vom 9. Juli 2009 (Az. C-445/08 - Wierer) erneut bestätigt.

    Im Übrigen sieht der Senat die Frage 1 durch die Urteile des EuGH vom 26. Juni 2008 und vom 9. Juli 2009 (a.a.O.) als geklärt an.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037
    Es kommt allein darauf an, dass gegen das durch die Richtlinie vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (vgl. BVerwG vom 11.12.2008 NJW 2009, 1689 f.).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122

    Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037
    Die Ausstellung eines neuen Dokuments kann dem Antragsteller keine Rechte verschaffen, die über diejenigen hinausgehen, die in dem tschechischen Führerschein vom 13. September 2007 enthalten waren (vgl. BayVGH vom 28.7.2009 Az. 11 CS 09.1122).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037
    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2009 (NJW 2009, 1687 f.) zutreffend festgestellt, dass die Verpflichtung zur Anerkennung nur durch die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis bewirkt wird, nicht durch die bloße Ausstellung eines neuen Ausweises über die alte - im dort entschiedenen Fall entzogene - Fahrerlaubnis.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037
    Nach den Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und 343/06 - Wiedemann - sowie Az. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche) kann es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der sog. "Aufnahmemitgliedstaat") ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 (ABl L 237 vom 24.8.1991, S. 1) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische Fahrerlaubnis erteilt wurde.
  • VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Bestätigt wird dies durch die Auskunft der zuständigen rumänischen Behörde an das Kraftfahrt-Bundesamt (Bl. 216/217 d. Fahrerlaubnisakte), mit der durch die Angabe der Erteilungsdaten aus 1974 und 1980 in der Spalte "Qualified since date" klargestellt ist, dass die aktuelle Fahrberechtigung für die jeweiligen Klassen in den Jahren 1974 bzw. 1980 erworben wurde und nicht erst neu im Jahre 2010 (vgl. hierzu BayVGH vom 2.5.2012 Az. 11 ZB 12.836, vom 24.1.2012 Az. 11 ZB 11.1896, vom 28.9.2011 Az. 11 CS 11.1713 und vom 27.10.2009 Az. 11 CS 09.1037; OVG Saarland vom 24.10.2011 Az. 1 B 367/11).
  • VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 1 E 10.19

    Eintragung eines Sperrvermerks ohne vorangehenden Bescheiderlass

    Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der am 01.07.2009 erfolgten Ausstellung des tschechischen Führerscheins des Antragstellers jedoch nicht um eine Neuerteilung, sondern nur um eine Verlängerung der am 22.07.1997 erteilten Fahrerlaubnis, womit ihr keine konstitutive Bedeutung zukommt (vgl. hierzu insbesondere EuGH vom 19.02.2009, Rechtssache C-321/07, u.a. in DAR 2009, 191; BVerwG vom29.01.2009, u.a. in BayVBl. 2009, 510 und NJW 2009, 1687; BayVGH vom 27.10.2009 Az. 11 CS 09.1037 und vom 28.07.2009 Az. 11 CS 09.1122).
  • VG München, 11.12.2009 - M 1 E 09.5252

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; neues

    Kann es ein Mitgliedstaat europarechtskonform ablehnen, eine von einem anderen Mitgliedsland ausgestellte EU-Fahrerlaubnis anzuerkennen, kann der Ausstellerstaat durch Ausstellen eines neuen Dokuments mit dem ursprünglichen Erteilungsdatum für die Fahrerlaubnis nicht bewirken, dass diese Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt werden muss (vgl. BayVGH vom 27.10.2009, Az. 11 CS 09.1037, Juris).
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