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   VGH Bayern, 27.11.2012 - 15 N 10.2369   

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https://dejure.org/2012,41479
VGH Bayern, 27.11.2012 - 15 N 10.2369 (https://dejure.org/2012,41479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2012 - 15 N 10.2369 (https://dejure.org/2012,41479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2012 - 15 N 10.2369 (https://dejure.org/2012,41479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einzelhandelsausschluss im Mischgebiet; Schutz zentraler Versorgungsbereiche; Abwägungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 15 N 10.2369
    Die potentielle Rechtswidrigkeit eines solchen normativen Eingriffs in das Grundeigentum darf der Eigentümer durch Einleitung eines Normenkontrollverfahrens abwehren, weil die planerische Festsetzung den Inhalt seines Grundeigentums bestimmt (BVerwG vom 22.8.2000 Az. 4 BN 38/00 NVwZ 2000, 1413).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 15 N 10.2369
    Die Antragstellerin trägt hinreichend substantiiert Tatsachen vor, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass sie im Sinn von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO durch den Bebauungsplan in ihrem subjektiven Recht auf fehlerfreie Berücksichtigung ihrer privaten Belange in der Abwägung verletzt wird (BVerwG vom 30.4.2004 Az. 4 CN 1/03 BayVBl 2005, 55).
  • BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05

    Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2012 - 15 N 10.2369
    Das Gebot gerechter Abwägung erfordert, dass eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange erkannt wird und ein Ausgleich zwischen den von der Planung berührten privaten und öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht (BVerwG vom 28.12.2005 Az. 4 BN 40/05 NVwZ 2006, 458; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, nachfolgend E/Z/B/K, RdNr. 185 zu § 1 BauGB m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2012 (15 N 10.2369) den - auch auf das Baugrundstück bezogenen - Bebauungsplan Nr. ... "...", der nicht nur einen zentrenrelevanten, sondern einen vollständigen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen reglementiert hatte, auf Antrag der Klägerin für unwirksam erklärt hatte, stellte die Klägerin noch im November 2012 bei der Beklagten einen Tekturantrag.
  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 4 K 13.42

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen; Berliner Verbau; Ablauf der Nutzungsdauer von

    Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. ... "Westlich ..." der Beklagten, der mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 2012 (15 N 10.2369) für unwirksam erklärt wurde.
  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 4 K 13.1152

    Auslagen für Statikprüfung und Bauüberwachung durch Prüfingenieur

    Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. ... "..." der Beklagten, der mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 2012 (15 N 10.2369) für unwirksam erklärt wurde.
  • VG Augsburg, 10.08.2012 - Au 4 K 11.1769

    (Nichtigkeits-)Feststellungsklagen

    Gegen den Bebauungsplan hat die Klägerin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Normenkontrollklage (Az. 15 N 10.2369) erheben lassen.
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