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   VGH Bayern, 27.11.2014 - 19 B 13.1925   

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https://dejure.org/2014,38982
VGH Bayern, 27.11.2014 - 19 B 13.1925 (https://dejure.org/2014,38982)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2014 - 19 B 13.1925 (https://dejure.org/2014,38982)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2014 - 19 B 13.1925 (https://dejure.org/2014,38982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landesgesetzliche Angliederung von Enklavenflächen an das umschließende Eigenjagdrevier im Rahmen der Verpflichtung zum Wildschadensersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag des Grundeigentümers auf Feststellung der anwendbaren Wildschadensersatzvorschrift; Verweisung durch das Zivilgericht; wiederholtes Bestreiten der Verpflichtung zum Wildschadensersatz; landesgesetzliche Angliederung von Enklavenflächen an das umschließende ...

  • rechtsportal.de

    BJagdG § 5 Abs. 1 ; BJagdG § 29 Abs. 2 S. 1
    Landesgesetzliche Angliederung von Enklavenflächen an das umschließende Eigenjagdrevier im Rahmen der Verpflichtung zum Wildschadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 448
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.10.1966 - I C 123.64

    Unterbleiben einer Beiladung - Rüge der Übergehung von Beweisantritten -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2014 - 19 B 13.1925
    Insbesondere die Bestimmung der Art und Weise, in der die Abrundung durchzuführen ist, ist dem Landesrecht überlassen (ebenso BVerwG, U.v. 6.10.1966 - I C 123.64 - RdL 1967, 51 und EJ III S. 3 sowie Mitzschke/Schäfer, BJagdG, 4. Aufl. 1982, § 5 Rn. 2; im gleichen Sinn Metzger in Lorz/Metzger/Stöckel, JagdR und FischereiR, 4. Aufl. 2010, § 5 BJagdG Rn. 3; Leonhardt, JagdR, Stand 4/2009, § 5 BJagdG Erl. 4; Frank/Käsewieter, das JagdR in Bayern, Stand 10/2004, Erl. 1 zu § 5 BJagdG/Art. 4 u. 5 BayJG).
  • BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2014 - 19 B 13.1925
    Das Verwaltungsgericht hat zwar auf die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer zivilgerichtlichen Leistungsklage auf Schadensersatz hingewiesen (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO), ist aber ebenfalls nicht auf den Umstand eingegangen, dass die Frage der Anwendbarkeit des § 29 Abs. 2 Satz 1 BJagdG für jede weitere Wildschadensersatzforderung des Klägers an die Beklagte Bedeutung hat (zum besonderen Feststellungsinteresse, wenn künftig gleichgelagerte Fälle zu erwarten sind, vgl. BVerwG, U.v. 17.2.1971 - V C 68.69 - BVerwGE 37, 243/247).
  • FG Hamburg, 20.12.2021 - 4 V 77/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Der Grundsatz der Subsidiarität steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage allerdings nicht entgegen, wenn diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (vgl. VGH München, Urteil vom 27.11.2014, 19 B 13.1925, juris, Rn. 35; BVerwG, Beschluss vom 21.02.2008, 7 C 43/07, juris, Rn. 11), was etwa für die Frage der Anwendbarkeit einer Norm auf einen bestimmten Lebenssachverhalt gilt (vgl. VGH München, Urteil vom 27.11.2014, 19 B 13.1925, juris, Rn. 35; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 43 VwGO, Rn. 113).
  • FG Hamburg, 07.01.2022 - 4 V 85/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Der Grundsatz der Subsidiarität steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage allerdings nicht entgegen, wenn diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (vgl. VGH München, Urteil vom 27.11.2014, 19 B 13.1925, juris, Rn. 35; BVerwG, Beschluss vom 21.02.2008, 7 C 43/07, juris, Rn. 11), was etwa für die Frage der Anwendbarkeit einer Norm auf einen bestimmten Lebenssachverhalt gilt (vgl. VGH München, Urteil vom 27.11.2014, 19 B 13.1925, juris, Rn. 35; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 43 VwGO, Rn. 113).
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