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   VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574   

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VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 (https://dejure.org/2017,47564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 (https://dejure.org/2017,47564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2017 - 22 CS 17.1574 (https://dejure.org/2017,47564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    9. BImSchV § 13 Abs. 2 S. 1, S. 2; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 S. 2 Nr. 1; UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 5, § 2 Abs. 1 S. 1
    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer einzelnen Windkraftanlage; hiergegen gerichtete; vor dem 2. Juni 2017 erhobene Anfechtungsklage einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung; Antrag des Genehmigungsinhabers auf gerichtliche Anordnung des Sofortvollzugs; ...

  • rechtsportal.de

    Versagung der Erteilung einer immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage aufgrund naturschutzrechtlicher Belange; Bestehen eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos für den Wespenbussard und den Schwarzstorch bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14

    Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    Denn auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte darf der Normgeber grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft einwirken (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 - Vf. 14-VII-14 u. a. - NVwZ 2016, 999 Rn. 153); der verwaltungsinterne Richtliniengeber unterliegt insoweit keinen strengeren Beschränkungen.

    Da es für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Antrag ankommt, plant der Genehmigungsbewerber auch nach Einleitung des Genehmigungsverfahrens auf eigenes Risiko; er muss jederzeit damit rechnen, dass die Zulassung seines Vorhabens an einer Änderung der Sach- und Rechtslage scheitert (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).

    Das gilt insbesondere für Vorhaben im Außenbereich, deren Zulässigkeit von dem Nichtentgegenstehen bzw. der Nichtbeeinträchtigung öffentlicher Belange abhängt, deren Reichweite bei Beginn der Planung nur bedingt absehbar ist (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).

    Ein besonderer Vertrauensschutz ergibt sich auch nicht daraus, dass die Planung einer Windkraftanlage mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 a.a.O. Rn. 154).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    2.2 Grundsätzlich zu Recht weist die Beschwerdebegründung darauf hin, dass die Rechtsprechung die Wahrnehmung des naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraums, der der vollziehenden Gewalt bei der Prüfung der Frage zusteht, ob Verbotstatbestände im Sinn von § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt sind, derjenigen Behörde zuweist, die im Außenverhältnis über die Zulassung eines Vorhabens oder Verhaltens zu befinden hat, das durch diese Vorschrift geschützte Güter tangieren kann (vgl. zur Eigenschaft von Genehmigungs- oder Planfeststellungsbehörden, Trägerin dieses Beurteilungsspielraums zu sein, z.B. BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 14 m.w.N.; U.v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 - NVwZ 2014, 524 Rn. 19).

    Der naturschutzfachliche Beurteilungsspielraum bezieht sich sowohl auf die Erfassung des Bestands der geschützten Arten als auch die Bewertung der Risiken, denen Tiere dieser Arten bei einer Realisierung des zur Genehmigung stehenden Vorhabens ausgesetzt sind (BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 14).

    Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben jedoch zu überprüfen, ob die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausgereicht haben, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 14; U.v. 21.11.2013 - 4 C 40.11 - NVwZ 2014, 524 Rn. 20; BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738; SaarlOVG, B.v. 5.9.2017 - 2 A 316/16 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    2.2 Grundsätzlich zu Recht weist die Beschwerdebegründung darauf hin, dass die Rechtsprechung die Wahrnehmung des naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraums, der der vollziehenden Gewalt bei der Prüfung der Frage zusteht, ob Verbotstatbestände im Sinn von § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt sind, derjenigen Behörde zuweist, die im Außenverhältnis über die Zulassung eines Vorhabens oder Verhaltens zu befinden hat, das durch diese Vorschrift geschützte Güter tangieren kann (vgl. zur Eigenschaft von Genehmigungs- oder Planfeststellungsbehörden, Trägerin dieses Beurteilungsspielraums zu sein, z.B. BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 14 m.w.N.; U.v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 - NVwZ 2014, 524 Rn. 19).

    Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben jedoch zu überprüfen, ob die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausgereicht haben, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 14; U.v. 21.11.2013 - 4 C 40.11 - NVwZ 2014, 524 Rn. 20; BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738; SaarlOVG, B.v. 5.9.2017 - 2 A 316/16 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben jedoch zu überprüfen, ob die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausgereicht haben, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 14; U.v. 21.11.2013 - 4 C 40.11 - NVwZ 2014, 524 Rn. 20; BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738; SaarlOVG, B.v. 5.9.2017 - 2 A 316/16 - juris Rn. 27).

    Weicht eine Genehmigungsbehörde von den darin enthaltenen fachlichen Aussagen ab, so kann ihre Entscheidung nur dann als rechtskonforme Ausübung des naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraums angesehen werden, wenn für diese Abweichung zum einen ein hinreichender fachlicher Grund bestand und zum anderen der Sachverhaltsermittlung sowie der Risikobewertung ein Ansatz zugrunde gelegt wurde, der gegenüber den von den obersten Landesbehörden aufgestellten Maßstäben als gleichwertig anzusehen ist (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738; vgl. z.B. ferner BayVGH, U.v. 30.6.2017 - 22 B 15.2365 - juris Rn. 83 - 86).

  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 B 15.2365

    Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage - Windkrafterlass

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    Weicht eine Genehmigungsbehörde von den darin enthaltenen fachlichen Aussagen ab, so kann ihre Entscheidung nur dann als rechtskonforme Ausübung des naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraums angesehen werden, wenn für diese Abweichung zum einen ein hinreichender fachlicher Grund bestand und zum anderen der Sachverhaltsermittlung sowie der Risikobewertung ein Ansatz zugrunde gelegt wurde, der gegenüber den von den obersten Landesbehörden aufgestellten Maßstäben als gleichwertig anzusehen ist (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738; vgl. z.B. ferner BayVGH, U.v. 30.6.2017 - 22 B 15.2365 - juris Rn. 83 - 86).

    Dies ist umso weniger unbedenklich, als die "Arbeitshilfe Vogelschutz und Windenergienutzung" in dem Teil ihrer Anlage 1, der sich mit dem Rotmilan befasst, unter der Zwischenüberschrift "Kartierablauf" (Seite 24) ausdrücklich auf die "geringere[...] Aktivität der Rotmilane um die Mittagszeit" hinweist (vgl. zu diesem Fragenkreis bereits BayVGH, U.v. 30.6.2017 - 22 B 15.2365 - juris Rn. 99).

  • VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033

    Übergangsregelung für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    Denn Veränderungen, die im Laufe eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hinsichtlich der Anforderungen eintreten, denen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung genügen muss, sind rechtlich beachtlich, ohne dass sich der Genehmigungsbewerber - abgesehen von dem in Art. 83 Abs. 1 BayBO geregelten Sonderfall - auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes berufen kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 18, betreffend die parallel gelagerte Fallgestaltung, dass der Auftrag für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung noch vor dem Inkrafttreten des Windkrafterlasses Bayern 2011 erteilt wurde, diese Verwaltungsvorschrift in dem für die behördliche und gerichtliche Prüfung maßgeblichen Zeitpunkt jedoch bereits anwendbar war).

    "Prüffähig" in diesem Sinn ist ein avifaunistisches Gutachten, das der Ermittlung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 44 BNatSchG dient, u. a. dann nicht, wenn es hinter wesentlichen Anforderungen zurückbleibt, die sich aus der jeweils einschlägigen Erlasslage ergeben; denn anhand einer solchen Unterlage lässt sich grundsätzlich nicht feststellen, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 06.09.2017 - 22 ZB 16.1207

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung eines Rinderhaltungsbetriebs

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    Dies und das Gebot rechtmäßigen Amtshandelns schließen es aus, dass die Behörde ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten "blindlings" ihrer Entscheidung zugrunde legt (Czajka, a.a.O. Rn. 58; vgl. zur Notwendigkeit einer sorgfältigen Überprüfung auch von Gutachten, die die Behörde in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren selbst in Auftrag gegeben hat, BayVGH, B.v. 6.9.2017 - 22 ZB 16.1207 - juris Rn. 63).

    Die Neutralität und Ergebnisoffenheit eines vom Vorhabensträger in Auftrag gegebenen Gutachtens darf in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV ebenso wenig ohne weiteres unterstellt werden wie bei Gutachten im Sinne von § 13 Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV (vgl. Czajka, a.a.O. Rn. 78), da ein Sachverständiger, wenn er Auftragnehmer des Vorhabensträgers ist, ihm gegenüber aus wirtschaftlichen und vertragsrechtlichen Gründen in einem Loyalitätsverhältnis steht (BayVGH, B.v. 6.9.2017 - 22 ZB 16.1207 - juris Rn. 61).

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 B 17.12

    Klagebefugnis eines anerkannten Umweltverbands für Anfechtungsklage gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    Die Klage des Beigeladenen entfalte aufschiebende Wirkung, obwohl sie nach der im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. März 2017 (22 B 17.12 - NVwZ-RR 2017, 554) zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung unzulässig sei.

    Er geht dort in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht und anknüpfend an das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. März 2017 (22 B 17.12 - NVwZ-RR 2017, 554) davon aus, dass die Klage des Beigeladenen im Zeitpunkt ihrer Erhebung wegen fehlender Klagebefugnis zwar unzulässig gewesen sei, sie aber gleichwohl den Eintritt der Bestandskraft des angefochtenen Bescheids gehemmt habe.

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    Denn das Gesetz fordert, damit ein Rechtsbehelf nach § 2 Abs. 1 UmwRG zulässig ist, einen "tauglichen Gegenstand"; allein die Möglichkeit, dass eine von § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG erfasste Entscheidung vorliegen könnte, reicht bereits nach dem Wortlaut der erstgenannten Bestimmung nicht aus (BVerwG, U.v. 19.12.2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 Rn. 8; U.v. 12.11.2014 - 4 C 34.13 - BVerwGE 150, 294 Rn. 10; U.v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 - DVBl 2015, 636 Rn. 20, jeweils ergangen zu § 2 Abs. 1 UmwRG in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 29.5.2017 [BGBl I S. 1298] am 2.6.2017 geltenden, mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 UmwRG n.F. im Wesentlichen übereinstimmenden Fassung).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
    Gleiches gilt für die Frage, ob der Grundsatz, dass die Tatsachengerichte bei in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unterlaufenen behördlichen Ermittlungsdefiziten die entscheidungserheblichen Umstände selbst aufklären müssen (so ausdrücklich BVerwG, U.v. 5.10.1990 - 7 C 55.89 u. a. - BVerwGE 85, 368/380), mit Blickrichtung auf den dem Antragsgegner zustehenden naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum eine Durchbrechung erfährt (vgl. auch dazu BVerwG, U.v. 5.10.1990 a.a.O. S. 379).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

  • BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 22 CS 16.2101

    Erfolgloser Eilantrag der Standortgemeinde gegen Genehmigung für zwei

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 ZB 16.1466

    Immissionsrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage und Mindestabstand bei

  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554

    Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des

  • OVG Saarland, 05.09.2017 - 2 A 316/16

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Artenschutz; Beweisverfahren

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Die Bedeutung des § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG erschöpft sich darin, die durch das Bundesverwaltungsgericht in gefestigter Rechtsprechung vorgenommene Auslegung des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG positiv-rechtlich zu verankern und zudem festzuhalten, dass Tötungs- und Verletzungsrisiken, die unterhalb der Signifikanzschwelle bleiben, nach Möglichkeit durch die gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen vermieden werden müssen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 -, juris RdNr. 32).
  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856

    Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage

    Gegen diesen Beschluss legte der Beigeladene Beschwerde ein, die der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. November 2017 zurückwies (Az. 22 CS 17.1574).

    Die streitgegenständliche Genehmigung verstoße gegen § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 4 BauGB (Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft) als umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG n.F. Die Landschaft sei ein in § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG, auf den § 1 Abs. 4 Nr. 1 UmwRG n.F. verweise, ausdrücklich genannter Umweltbestandteil (Verweis auf BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 72).

    1.1.2 Da im streitgegenständlichen Verfahren die Anfechtungsklage des Klägers innerhalb der Klagefrist des § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO erhoben worden war, mangelte es ihr im Zeitpunkt ihrer Erhebung am 27. Januar 2017 lediglich an der Klagebefugnis des Umweltverbands, die sich nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts (UA S. 9) auch nicht aus § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG ergab (s. ebenso die Eilentscheidung des BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 27 ff.).

    Von einer umweltbezogenen Rechtsvorschrift im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist der zuständige Senat insoweit auch bereits in seiner Eilentscheidung zu dem Antrag des hiesigen Beigeladenen auf Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 27. November 2017 (22 CS 17.1574 - juris Rn. 72) ausgegangen (dem folgend Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand September 2019, § 1 UmwRG Rn. 163; ebenso BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 - juris Rn. 54 f.).

    Handelt es sich wie hier um einen umweltbezogenen Belang, ist weder dargelegt noch ersichtlich, warum eine solche Konstellation nicht vom Schutzzweck des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG erfasst und die Klage eines Umweltverbands, der sich auf die Verletzung des umweltbezogenen Belangs beruft, bei Feststellung einer solchen Beeinträchtigung durch das Gericht nicht begründet sein sollte (so im Ergebnis auch BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 72; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 - juris Rn. 54 f. sowie für § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 BauGB NdsOVG, B.v. 4.9.2018 - 1 ME 65/18 - juris Rn. 8; B.v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - juris Rn. 127).

    Denn anders als in Konstellationen, in denen Kläger im Gerichtsverfahren erst nach Ablauf von Klagebegründungsfristen nach dem UmwRG oder Fristen nach § 87b VwGO tatsächliche Aspekte vorbringen, die für das Gericht vorher nicht ersichtlich waren und daher nicht geprüft werden konnten, wurde die Frage der für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bedeutsamen Privilegierung des Vorhabens, die das Verwaltungsgericht in seinem Eilbeschluss (RO 7 S 17.727, S. 8 des UA) noch angenommen hatte, in der Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 2017 (22 CS 17.1574) (erstmals) näher beleuchtet und dadurch in das Verfahren eingebracht.

    1.5.2 Auch wenn man mit dem Verwaltungsgericht und der Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 2017 (22 CS 17.1574, juris Rn. 72) annähme, dass sich die Berücksichtigungsfähigkeit der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit des Vorhabens nach § 87b Abs. 3 VwGO i.V.m. Vorschriften des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes richtete, bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung, denn bei Anwendung dieser Vorschriften kam eine Zurückweisung des betroffenen Vortrags nicht in Betracht, weil es mit geringem Aufwand möglich war, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln (§ 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 1 A 11643/17

    Windenergieanlage darf ohne Abschaltauflage während des Kranichzugs betrieben

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/11939, S. 17) soll mit der Regelung die oben dargestellte Signifikanzrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gesetzlich verankert und zudem festgehalten werden, dass Tötungs- und Verletzungsrisiken, die unterhalb der Signifikanzschwelle bleiben, nach Möglichkeit durch die gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen vermieden werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2017 - 9 A 8/17 -, Rdn. 99; BayVGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 22 CS 17.1574 -, Rdn. 32; beide juris).
  • VG Aachen, 01.12.2017 - 6 K 2371/15

    Immissionsschutzrecht; Windenergieanlagen; Wald; Umweltverband; Klagebefugnis;

    vgl.              BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11, und vom 9. Juli 2008 - 9 A 14/07 -, juris Rn. 91; Gatz, a.a.O., Rn. 275; Gellermann in: Landmann/Rohmer, BNatSchG, Loseblatt-Sammlung (Stand: Januar 2015), § 44 Rn. 9; Lau in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Auflage 2016, § 44 Rn. 14; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 22 CS 17.1574 -, juris Rn. 32 ff., zur Kodifizierung dieser Rechtsprechung des BVerwG durch die Neufassung des § 44 Abs. 5 BNatSchG.

    vgl. insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2016   - OVG 11 S 23.15 -, juris Rn. 35 (für § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 5 BauGB); Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2017     - 22 CS 17.1574 -, juris Rn. 72 (für § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB); vgl. auch VG Leipzig, Beschluss vom 26. April 2017 - 1 L 1117/16 -, juris Rn. 72, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 8 L 760/16 -, juris Rn. 41, und VG München, Beschluss vom 14. Juni 2016 - M 1 SN 16.1313 -, juris Rn. 37, die die Berufung eines Umweltverbandes auf die planungsrechtliche Unzulässigkeit eines Vorhabens generell für ausgeschlossen halten.

    vgl.              zu allem: Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 2 Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 22 CS 17.1574 -, juris Rn. 72.

  • VG Münster, 12.04.2018 - 2 K 2307/16

    Zuchtläufer, dazugehörige Ferkel, Stickstoffeinträge, Biotop, Wallhecke

    vgl. hierzu: Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 22 CS 17.1574 -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 4 M1.148/17 -, juris, VG Köln, Urteil vom 5. September 2017 - 2 M1.
  • VGH Bayern, 23.03.2022 - 22 ZB 21.2317

    Berufungszulassungsantrag- Änderungsgenehmigung Windenergieanlage bei erhöhtem

    Dies gilt namentlich für die hier in Rede stehende Frage der täglichen und der Gesamtbeobachtungszeiten (vgl. B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 51 f sowie Rn. 54; U.v. 30.6.2017 - 22 B 15.2365 - juris Rn. 91 ff.).

    Wie sich aus den Ausführungen des Beklagten im Schriftsatz vom 24. November 2021 ergibt, erscheint zudem auch in Bezug auf diese Unterlagen zumindest fraglich, inwieweit sie dem BayWEE 2016 entsprechen (Einbeziehung der Mittagszeit in die tägliche Beobachtungsdauer von 6 Stunden; "engerer" Prüfbereich [BayWEE 2016, Anlage 3, Spalte 2] von 1.000 m statt 1.500 m; Außerachtlassung des "weiteren" Prüfbereichs [BayWEE 2016, Anlage 3, Spalte 3] von 4.000 m; zu den beiden letztgenannten Gesichtspunkten BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 56).

    Es hat hierzu eine Entscheidung des Senats (B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 59) herangezogen sowie letztlich auf den allgemeinen Grundsatz abgestellt, dass es bei der Drittanfechtung einer Genehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses ankommt (s.o. 1.3.2).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 3 M 22/16

    Klag- bzw. Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung bei

    -, NVwZ-RR 2017, 554 - zitiert nach juris Rn. 20 f.; Beschl. v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 -, juris Rn. 27 ff.; Beschl. v. 29.12.2016 - 22 CS 16.2162 -, juris).
  • VG Aachen, 28.09.2018 - 6 K 612/17

    Euskirchen-Dahlem: Schwarzstorch legt Windenergieanlage (endgültig) lahm

    vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11, und vom 9. Juli 2008 - 9 A 14/07 -, juris Rn. 91; Gatz, a.a.O., Rn. 275; Gellermann in: Landmann/Rohmer, BNatSchG, Loseblatt-Sammlung (Stand: Dezember 2011), § 44 Rn. 9; Lau in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Auflage 2016, § 44 Rn. 14; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 22 CS 17.1574 -, juris Rn. 32 ff., zur Kodifizierung dieser Rechtsprechung des BVerwG durch die Neufassung des § 44 Abs. 5 BNatSchG.
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 18.2572

    Einfluss der Aarhus-Konvention auf Verbandsklagen gegen die Errichtung und den

    Soweit dabei Umweltbelange betroffen sind, bezieht sich § 35 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 4 UmwRG zum Schutz von Mensch und Umwelt auf den Schutz von Umweltbestandteilen und -faktoren (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 72).
  • VG Minden, 13.12.2021 - 9 L 760/21

    Eilantrag gegen die Errichtung einer Pferdepension

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 22 CS 17.1574 -, juris, Rn. 72, mit Verweis auf BT-Drs.
  • VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Erteilung einer

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 22 CS 19.345

    Maßstab für immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - 10 H-Regelung

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281

    Typwechsel bei einer Windenergieanlage - Umweltverbandsklage - einstweiliger

  • VG München, 18.10.2018 - M 19 SN 18.4480

    Windkraftanlage - Tötungsrisiko für Vögel und Fledermäuse

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2018 - 2 L 110/15

    Verbandsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

  • OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20

    Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses

  • VG Minden, 20.09.2023 - 9 K 5297/21
  • VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen -

  • VG Ansbach, 21.10.2021 - AN 17 K 19.02135

    Klagebefugnis eines Umweltverbandes gegen Baugenehmigung und

  • VG Regensburg, 12.12.2018 - RN 7 S 18.1984

    Änderungsgenehmigung für Windenenergieanlage - Rüge fehlender

  • VG München, 09.07.2020 - M 28 S 20.495

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

  • VG München, 03.04.2020 - M 28 S7 20.600

    Abänderung eines gerichtlichen Eilbeschlusses zur sofortigen Vollziehung der

  • VG Stuttgart, 23.10.2019 - 13 K 1922/19

    Genehmigung für Windenergieanlagen; Antragsbefugnis einer anerkannten

  • VG Minden, 20.09.2023 - 9 K 5297/21
  • VG Köln, 09.09.2021 - 2 L 1264/21
  • VG München, 15.07.2019 - M 28 S7 19.2522

    Genehmigung für Windenergieanlage - Abänderungsantrag im einstweiligen

  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550

    Änderungsgenehmigung Windenergieanlage - Windenergie-Erlass als

  • VG München, 13.09.2022 - M 28 K 22.1894

    Drittanfechtungsklage gegen Windkraftanlagen im Außenbereich (Gondelmonitoring,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2021 - 5 KM 549/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

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