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   VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258   

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https://dejure.org/2011,24942
VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258 (https://dejure.org/2011,24942)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258 (https://dejure.org/2011,24942)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 22 ZB 10.1258 (https://dejure.org/2011,24942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufungszulassungsgründe nicht dargelegt; Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Einwendungsausschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enteignungsrechtliche Vorwirkung eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses; Entscheidungserheblichkeit einer geltend gemachten Explosionsgefahr in unmittelbarer Nähe zu einer Maschinenhalle trotz eingetretener Präklusionswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enteignungsrechtliche Vorwirkung eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses; Entscheidungserheblichkeit einer geltend gemachten Explosionsgefahr in unmittelbarer Nähe zu einer Maschinenhalle trotz eingetretener Präklusionswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258
    Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH vom 18.4.2007, Az. 22 ZB 07.222; BayVGH vom 13.3.2007 Az. 23 ZB 06.3299; SächsOVG vom 9.3.2010 Az. 2 A 205/08, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.03.2010 - 2 A 205/08

    Nichtzulassung der Berufung, Prüfungsrecht, Beweiserhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258
    Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH vom 18.4.2007, Az. 22 ZB 07.222; BayVGH vom 13.3.2007 Az. 23 ZB 06.3299; SächsOVG vom 9.3.2010 Az. 2 A 205/08, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.10.2006 - 22 B 05.236

    Verhältnis Planfeststellung - Enteignung, Beschränkung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258
    Die Ausführungen der Kläger, das Verwaltungsgericht sei durch einen Ausschluss von Einwendungen enteignungsrechtlicher Art von einem Rechtssatz abgewichen, den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in den von den Klägern zur Begründung ihrer Rechtsansicht herangezogenen Urteilen vom 18. Oktober 2006 (u.a. Az. 22 B 05.236 VGHE BY 60, 69, ) formuliert hat, sind nicht nachvollziehbar.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258
    Denn nach ständiger Rechtsprechung kann ein Betroffener einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss nur insoweit angreifen, als er durch dessen Festsetzungen erstmals oder weitergehend als durch den geänderten (bestandskräftigen) Planfeststellungsbeschluss betroffen wird (BVerwG vom 19.12.2007 BVerwGE 130, 138 m.w.N. und vom 28.7.1993 Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8).
  • BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08

    Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258
    Im Enteignungsverfahren kann das "ob" der Enteignung nicht mehr in Frage gestellt werden (vgl. z.B. BVerwG vom 20.10.2008 NVwZ 2009, 333, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.03.2010 - 22 ZB 09.3157

    Planfeststellung für eine Ethylen-Pipeline; materielle Präklusion;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258
    Insoweit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluss vom 19. März 2010 (Az. 22 ZB 09.3157 ) dargelegt: "Enteignungsrechtliche Vorwirkung bedeutet, dass ein Planfeststellungsbeschluss, durch den ein bestimmtes Vorhaben zugelassen wird, die Zulässigkeit einer Enteignung einzelner Grundstücke für das planfestgestellte Vorhaben abschließend feststellt.
  • VGH Bayern, 13.03.2007 - 23 ZB 06.3299
    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258
    Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH vom 18.4.2007, Az. 22 ZB 07.222; BayVGH vom 13.3.2007 Az. 23 ZB 06.3299; SächsOVG vom 9.3.2010 Az. 2 A 205/08, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.2009 - 1 BvR 2187/07

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Administrativenteignung gem § 85 Abs

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2011 - 22 ZB 10.1258
    Auch eine Abweichung von der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vom 8.7.2009 BayVBl 2010, 107) ist nicht dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 20 A 1923/11

    Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG

    vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2011- 22 ZB 10.1258 -, juris (Rn. 7), und vom 19. März 2010 - 22 ZB 09.3157 -, juris (Rn. 9).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2012 - 71-VI-11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 10. September 2007 Az. 55.1-3586-1, den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 20. August 2009 Az. 55.1-3586-1, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. März 2010 Az. M 16 K 09.4040 sowie gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Februar 2011 Az. 22 ZB 10.1258 und vom 2. Mai 2011 Az. 22 ZB 11.614.
  • OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Überprüfung Regel-/Anlassbeurteilung,

    Bezogen auf den hier angeführten Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel können nur auf das Ergebnis bezogene Zweifel berücksichtigt werden, so dass in der Begründung des Zulassungsgrundes darzulegen ist, welche ergebnisbezogenen Zweifel bestehen und worauf sie sich stützen (vgl. BayVGH, Beschl v. 28. Februar 2011 - 22 ZB 10.1258 -, juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.614

    Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge ist unbegründet, weil der Verwaltungsgerichtshof den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 28. Februar 2011 Az. 22 ZB 10.1258, mit dem ihr Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden war, nicht verletzt hat (§ 152 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).
  • VG Köln, 29.11.2011 - 14 K 8139/09

    Klagemöglichkeiten eines von einem Änderungsplanfeststellungsbeschluss

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2004 - 9 VR 3/04 - juris Rdnr. 11 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 22 ZB 10.1258 - juris Rdnr. 6; OVG NRW, Beschluss vom 16. August 2010 - 11 B 638/10.AK -, juris Rdnr. 13 f.
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