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   VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265   

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VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265 (https://dejure.org/2018,7614)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2018 - 9 N 14.2265 (https://dejure.org/2018,7614)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 9 N 14.2265 (https://dejure.org/2018,7614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauNVO § 5 Abs. 1 S. 1
    Abwägungsmängel eines Bebauungsplan hinsichtlich der schutzwürdigen Belange eines bestandsgeschützten Gartenbaubetriebs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Abwägungsmängel eines Bebauungsplan hinsichtlich der schutzwürdigen Belange eines bestandsgeschützten Gartenbaubetriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Abwägung; Verschattung von Gewächshäusern; Berücksichtigung von Geräuschemissionen bestehender Gartenbaubetriebe; Widerspruch zwischen planerischer Festsetzung und planerischem Willen; Dorfgebiet; Erweiterungsflächen; Wohnbebauung

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan bei behaupteter Nichtberücksichtigung der schutzwürdigen Belange eines bestandsgeschützten Gartenbaubetriebs; Verwirklichung eines erheblichen Schattenwurf auf Gewächshäuser; Leiden eines Bebauungsplans an beachtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Da auf einem Grundbuchgrundstück mehrere Einzelhäuser und/oder Doppelhäuser errichtet werden können und die Festsetzung B.1.1 auch nicht lediglich das Verhältnis von Wohnungszahl und Grundstücksfläche regelt, ist die auf die Grundstücke abstellende Festsetzung über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen nicht durch § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gedeckt; auch ist für den Bauwilligen nicht erkennbar, wieviel "Wohnungen in Wohngebäuden" er auf seinem Grundstück errichten darf (vgl. BayVGH, U.v. 12.9.2000 - 1 N 98.3549 - juris Rn. 21 "je Parzelle"; BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 1.97 - BVerwGE 107, 256 = juris Rn. 18 f.; ebs. BVerwG, B.v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 - BauR 1995, 351 = juris Rn. 25 zu § 3 Abs. 4 BauNVO 1977).

    Für andere als Wohngebäude kommt aber eine Beschränkung der Zahl der Wohnungen auf Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB nicht in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.1998 a.a.O. juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 08.09.2017 - 9 NE 17.1392

    Unzureichende Ermittlung und Bewertung des vom Bauvorhaben zu erwartenden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Da der Verfahrensgrundnorm des § 2 Abs. 3 BauGB die Erwägung zugrunde liegt, dass die für die konkrete Planungsentscheidung bedeutsamen Belange in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt und bewertet werden, bevor sie gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rechtmäßig abgewogen werden können, hätte die Antragsgegnerin zunächst die Verschattungsverhältnisse im Ist- und im Planzustand ermitteln und bewerten müssen, um anhand des zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde legen sowie umfassend und in nachvollziehbarer Weise abwägen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2017 - 9 NE 17.1392 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Es ist auch nicht Sache des Normenkontrollgerichts, von Amts wegen über ein Sachverständigengutachten selbst zu ermitteln, welche Immissionsbeeinträchtigungen beim Betrieb des benachbarten Gartenbaubetriebs an den maßgeblichen Immissionsorten des allgemeinen Wohngebiets auftreten (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2017 - 9 NE 17.1392 - juris Rn. 34 m.w.N.) und welche Folgerungen hieraus für die Abwägung zu ziehen sind.

  • VGH Bayern, 27.04.2016 - 9 N 13.1408

    Ermittlung und Bewertung der konkret zu erwartenden Verkehrslärmbelastung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Der Mangel bei der Ermittlung und Bewertung dieser Belange ist offensichtlich, denn er beruht auf objektiven Umständen und ist ohne Ausforschung der Mitglieder des Gemeinderats der Antragsgegnerin über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar (vgl. BayVGH, U.v. 27.4.2016 - 9 N 13.1408 - juris Rn. 50 m.w.N.).

    Die Unbeachtlichkeitsklausel des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Ergebniskausalität des Fehlers nur dadurch verneint werden könnte, dass das Gericht eine eigene hypothetische Abwägungsentscheidung an die Stelle der Gemeinde setzen würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2016 a.a.O. juris Rn. 51 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710

    Bebauungsplan; Abwägung; Gewerbegebiet mit Beschränkungen; Grünstreifen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Der Mangel ist beachtlich, weil dem Antragsteller die planerisch gewollten Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten seines bestehenden Gartenbaubetriebs in Richtung seiner Erweiterungsflächen im Dorfgebiet tatsächlich abgeschnitten werden (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2014 - 2 N 11.1710 - juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Beim Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO handelt es sich danach um ein "ländliches Mischgebiet", dessen Charakter - anders als beim Mischgebiet - zwar grundsätzlich nicht von einem prozentualen Mischverhältnis der zulässigen Nutzungsarten abhängt (vgl. BVerwG, B.v. 19.1.1996 - 4 B 7.96 - juris Rn. 5 m.w.N.), gleichwohl aber durch das gleichwertige Nebeneinander der in § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO aufgeführten Hauptnutzungsarten geprägt wird (vgl. Roeser in König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Auflage 2014, § 5 Rn. 4; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2017, § 5 BauNVO Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Da auf einem Grundbuchgrundstück mehrere Einzelhäuser und/oder Doppelhäuser errichtet werden können und die Festsetzung B.1.1 auch nicht lediglich das Verhältnis von Wohnungszahl und Grundstücksfläche regelt, ist die auf die Grundstücke abstellende Festsetzung über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen nicht durch § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gedeckt; auch ist für den Bauwilligen nicht erkennbar, wieviel "Wohnungen in Wohngebäuden" er auf seinem Grundstück errichten darf (vgl. BayVGH, U.v. 12.9.2000 - 1 N 98.3549 - juris Rn. 21 "je Parzelle"; BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 1.97 - BVerwGE 107, 256 = juris Rn. 18 f.; ebs. BVerwG, B.v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 - BauR 1995, 351 = juris Rn. 25 zu § 3 Abs. 4 BauNVO 1977).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Deshalb kann auch die Festsetzung eines Dorfgebiets funktionslos werden, wenn das Gebiet in einen anderen Gebietstypus kippt, weil die übrigen Hauptnutzungsarten verdrängt werden (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.2001 - 4 B 33.01 - NVwZ 2001, 1055 = juris Rn. 5 a.E.).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Die vom Antragsteller geltend gemachte, nicht lediglich vage Erweiterungsabsicht hat die Antragsgegnerin zur Kenntnis genommen und zutreffend als abwägungsbeachtlich bewertet (vgl. BVerwG, B.v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 - BauR 2001, 83 = juris Rn. 7; Söfker/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2017, § 1 Rn. 162, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Darin liegt ein Abwägungsfehler, weil der Inhalt des Plans nicht von einer darauf ausgerichteten Abwägungsentscheidung getragen ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 = juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Verwirkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265
    Da auf einem Grundbuchgrundstück mehrere Einzelhäuser und/oder Doppelhäuser errichtet werden können und die Festsetzung B.1.1 auch nicht lediglich das Verhältnis von Wohnungszahl und Grundstücksfläche regelt, ist die auf die Grundstücke abstellende Festsetzung über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen nicht durch § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gedeckt; auch ist für den Bauwilligen nicht erkennbar, wieviel "Wohnungen in Wohngebäuden" er auf seinem Grundstück errichten darf (vgl. BayVGH, U.v. 12.9.2000 - 1 N 98.3549 - juris Rn. 21 "je Parzelle"; BVerwG, U.v. 8.10.1998 - 4 C 1.97 - BVerwGE 107, 256 = juris Rn. 18 f.; ebs. BVerwG, B.v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 - BauR 1995, 351 = juris Rn. 25 zu § 3 Abs. 4 BauNVO 1977).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 4 BN 17.17

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Betroffenheit eines Grundstückseigentümers

  • BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der

  • BVerwG, 11.11.2015 - 4 BN 39.15

    Betroffenheit landwirtschaftlicher Belange bei heranrückender Bebauung;

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404

    Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus

  • VGH Bayern, 22.09.2010 - 9 N 08.2540

    Normenkontrolle; Beiladung von Grundstückseigentümern

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 N 16.2497

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan:

    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2017 - 4 BN 2.17 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, U.v. 28.2.2018 - 9 N 14.2265 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 9 N 12.2648

    Unwirksamkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplans in Bezug auf Ausweisung von

    Der Mangel bei der Ermittlung und Bewertung dieser Belange ist offensichtlich, denn er beruht auf objektiven Umständen und ist ohne Ausforschung der Mitglieder des Gemeinderats der Antragsgegnerin über deren Planvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2018 - 9 N 14.2265 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 9 N 14.2525

    Wegen eines beachtlichen Abwägungsmangels erfolgreicher Normenkontrollantrag

    Der Mangel bei der Ermittlung und Bewertung dieser Belange ist offensichtlich, denn er beruht auf objektiven Umständen und ist ohne Ausforschungen der Mitglieder des Gemeinderats der Antragsgegnerin über deren Planvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2018 - 9 N 14.2265 - juris Rn. 39 m.w.N.).
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