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   VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030, 20 AS 94.40056, 20 AS 94.40058, 20 AS 94.40060   

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VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030, 20 AS 94.40056, 20 AS 94.40058, 20 AS 94.40060 (https://dejure.org/1995,35023)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.03.1995 - 20 AS 94.40030, 20 AS 94.40056, 20 AS 94.40058, 20 AS 94.40060 (https://dejure.org/1995,35023)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. März 1995 - 20 AS 94.40030, 20 AS 94.40056, 20 AS 94.40058, 20 AS 94.40060 (https://dejure.org/1995,35023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 1 BSchWAG, Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Umweltverträglichkeitsprüfung
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufteilung des Gesamtvorhabens in Planungsabschnitte, Einwendungen von erst in späteren Planungsabschnitten betroffenen Grundstückseigentümern, Gestaltungsermessen des Gesetzgebers bei Feststellung des Verkehrsbedar

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 21.02.1995 - 20 A 93.40080
    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Wollte man mit den Antragstellern zu 2 und 4 davon ausgehen, daß ihre Anwesen innerhalb eines reinen Wohngebietes lägen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 16. BImSchV) und es somit um 5 dB(A) niedrigere Grenzwerte einzuhalten gelte (gegenüber den von einem Mischgebiet ausgehenden Annahmen der Planfeststellungsbehörde - 64 dB(A) tags/54 dB(A) nachts, § 2 Abs. 1 Nr. 3 16. BImSchV), so könnten die entsprechenden Grenzwerte entweder durch aktive Lärmschutzeinrichtungen entlang der Westseite der Neubaustrecke eingehalten werden (Lärmschutzwand, Lärmschutzwall) bzw. ist verstärkter passiver Lärmschutz (ggf. mit einer Entschädigung für Außenwohnbereiche) in Betracht zu ziehen, was letztendlich von der Höhe des Kostenaufwandes für aktiven Lärmschutz (und dessen Verhältnis zu den Kosten passiven Lärmschutzes) abhängig ist (§ 41 Abs.. 2 BImSchG - vgl. Urteil des Senats vom 21.2.1995, Az. 20 A 93.40080 u.a. S. 61 f. UA - S-Bahnneubau-Fernbahnausbau/Kirchseeon).

    Diese Annahme ist zutreffend (vgl. Urteil des Senats vom 21.2.1995, a.a.O., S. 88 ff. UA - Neu- und Ausbau von S- und Fernbahn im Ortsbereich Kirchseeon bei in 20 m Abstand vorhandener Bebauung).

    Berechnungen nach dem Anhang 2 zur 16. BImSchV und der Schall 03 haben sich auf die von der Neubaustrecke herrührenden Schallimmissionen zu beschränken; die Betrachtung eines Summenpegels (aus Bahnverkehr und Autobahnverkehr) ist durch § 41 Abs. 1 BimSchG nicht geboten (vgl. Urteil des Senats vom 21.2.1995, a.a.O., S. 65 f. UA).

    Insoweit hat die Verwirkungspräklusion des § 20 Abs. 2 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27.12.1993, BGBl I S. 2378) eingesetzt (vgl. zur Unbedenklichkeit der Präklusionsregelung Urteil des Senats vom 21.2.1995, a.a.O., S. 46 ff. UA).

    Dies setzt voraus, daß die Behörde sowohl bei der Lösung, die beantragt ist, wie auch bei den alternativen Variantenuntersuchungen, die sich ihr aufdrängen, die jeweils in Betracht kommenden Interessen in die Abwägung einstellt, gewichtet und miteinander vergleicht (zum "Sichaufdrängen von Planungsalternativen" vgl. BVerwG vom 20.12.1988, NVwZ-RR 1989, 458; zur Gesamtproblematik der Alternativenprüfung im Eisenbahnrecht, vgl. Urteil des Senats vom 21.2.1995, a.a.O., S. 52 ff. UA).

    Nicht Aufgabe des Gerichts ist es aber, darüber zu entscheiden, welche von zwei Trassenvarianten die bessere ist (vgl. Urteil des Senats vom 21.2.1995, a.a.O.).

    Der Senat erachtet - insoweit in Abweichung von der Rechtsprechung zum Fernstraßenrecht - es als zulässig und geboten, aus verwaltungstechnischen Gründen eine Neubaustrecke in eine Mehrzahl von Teil-/ Unterabschnitten aufzuteilen, andernfalls der Planungsvorgang nicht effektiv und überschaubar gestaltet werden könnte (vgl. Urteil des Senats vom 21.2.1995, a.a.O., S. 32 f., S. 48 ff. UA - "querspaltende Teilplanfeststellungsbeschlüsse").

    Insoweit würde der Antragsteller zu 1 nicht in eigenen Rechten verletzt (vgl. Urteil des Senats vom 21.2.1995, a.a.O., S. 34 UA).

    Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung des § 36 Abs. 5 BBahnG (in der Fassung vom 28.6.1990, BGBl I S. 1238) hat die obergerichtliche Rechtsprechung wiederholt bestätigt (vgl. die Zusammenfassung im Urteil des Senats vom 21.2.1995, a.a.O. S: 43 f. UA).

    Müssen die Hauptsacheklagen bezogen auf eine Planaufhebung somit aller Voraussicht nach wegen Fehlens einer Rechtsverletzung abgewiesen werden (allein im Bereich der Planergänzung ist nach summarischer Prüfung ein Verpflichtungsausspruch denkbar wegen des wohl nicht ausreichenden passiven Lärmschutzes nach der Akustik 23 - vgl. Urteil des Senats vom 21.2.1995, a.a.O., S. 80 ff. UA), so überwiegt das öffentliche Interesse bzw. das Interesse der Beigeladenen an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses.

  • BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94

    Ausbau der Bahnstrecken als sog. Lückenschlussmaßnahmen im Wege der deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Ist also nicht "von vornherein auszuschließen" (BVerwG vom 2.8.1994, NVwZ 1994, 1000), daß der Antragsteller zu 1 durch die Neubaumaßnahme als Eigentumsbetroffener in seinen Rechten verletzt wird, kann ihm auch die Antragsbefugnis gegen die Planfeststellung vorausgehender Unterabschnitte nicht abgesprochen werden.

    Die Forderungen des Antragstellers zu 1 nach einer Streckenführung über Augsburg bezeichnen somit bei einer gesetzlichen Bedarfsfestschreibung einer über Ingolstadt zu führenden Schnellbahnverbindung keine Alternative zum Neubauvorhaben Nürnberg-Ingolstadt-München, sondern beschreiben ein weiteres (anderes) Vorhaben, da es der Zielbestimmung über Ingolstadt nicht gerecht wird (vgl. BVerwG vom 2.8.1994, a.a.O.).

    Die verbleibende Bedeutung einer derartigen Gesamtuntersuchung tritt gegenüber der Umweltverträglichkeitsprüfung .in den einzelnen Unterabschnitten weitgehend zurück (BVerwG vom 2.8.1994, a.a.O..

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.1994 - 1 C 10893/92

    Planfeststellungsbeschluß; Verwaltungsstreitverfahren; Umweltverträglichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Im übrigen ist eine Inkongruenz des Prüfungsumfangs von Administration und Judikative kaum vorstellbar (vgl. BayVGH vom 5.7.1994, Az. 8 A 93.40054 S. 10 f. UA; VGH Baden-Württemberg vom 30.9.1993, Az. 5 S 87 4/92; OVG Rheinland-Pfalz vom 20.10.1994, Az. 1 C 10893/92 S. 20 UA; offen gelassen in OVG Nordrhein-Westfalen vom 9.3.1993, Az. 23 B 812/92).

    Dieser Belang erfährt infolge der gesetzlichen Festlegung keine "zusätzliche rechtliche Durchsetzungskraft" gegenüber entgegenstehenden Belangen (BT-Drs. 12/3480 S. 6 f. zum insoweit gleichlautenden § 1 Abs. 2 des Fernstraßenausbaugesetzes; vgl. auch BayVGH vom 5.7.1994, a.a.O., S. 11 UA; OVG Rheinland-Pfalz vom 20.10.1994, a.a.O., S. 56 UA).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Insbesondere dürfen Unterabschnitte auch nicht ohne Bezug auf die Konzeption der Gesamtplanung gebildet werden (BVerwG vom 26.6.1992, NVwZ 1993, 572), d.h. die jeweilige Teilplanung darf die der Gesamtplanung entgegenstehenden Belange nicht unbewältigt ausblenden (BVerwGE 62, 342/351 f.).

    Der Senat verkennt nicht, daß er hiermit von der Zwangspunkt-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fernstraßenrecht abweicht, die im wesentlichen Rechtsschutz nur gegenüber dem jeweils vorhergehenden Planungsabschnitt gewährt, soweit dort auf den nächstfolgenden Planungsabschnitt einwirkende Zwangspunkte geschaffen werden (BVerwGE 62, 342/351; BVerwGE 72, 282/288).

  • VGH Bayern, 20.09.1990 - 20 CS 89.2392
    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Ist der Mangel einer möglicherweise unzureichenden Umweltverträglichkeitsprüfung im Unterabschnitt 11 ggf. behebbar, so fehlt es an der notwendigen Kausalität, da sich an der Betroffenheit des Antragstellers zu 1 nichts ändert (vgl. BayVGH vom 16.4.1981, Az. 20 CS 80 D.61 S. 79 BA - Flughafen München II; vom 20.9.1990, Az. 20 CS 89.2392 S. 18 BA - Müllheizkraftwerk Weißenhorn).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Zum anderen hätte der Antragsteller zu 1 innerhalb der offenen Einwendungsfrist von zwei Wochen nach Abschluß der Planauslegung (bis 14. bzw. 17.8.1992) aber seine (privat-rechtlichen) Belange als Eigentümer von Grundstücken in späteren Unterabschnitten einwenden müssen (vgl. Kopp, VwVfG, 5. Aufl., Anm. 13 a.E. zu § 73; zur Unterscheidung des Rechts auf Beteiligung und der Geltendmachung materieller Rechtspositionen bei Gemeinden, vgl. BVerwGE 31, 263/266).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Ist eine gesetzliche Regelung noch hinnehmbar, so kommt es nicht darauf an, ob eine andere Lösung besser oder vernünftiger (auch im Hinblick auf finanzielle Auswirkungen) wäre; insbesondere kann eine Entscheidung des Gesetzgebers nicht mit der Begründung korrigiert werden, sie sei (verkehrs)politisch falsch und unzweckmäßig (vgl. BVerfGE 3, 162/182 und die weitere Darstellung bei Maunz/Siegloch/Schmidt-Bleibtreu/Klein, BVerfGG, Stand: Dezember 1993, Vorbem. RN 49 ff.).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Zwar kann es eine Norm mit einem solchen Maß an Sachwidrigkeit geben, daß sie keine Geltung beanspruchen kann; nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung beschreibt aber erst das Willkürverbot die allgemeine Rechtsschranke für staatliches Handeln (vgl. BVerfGE 38, 154/166 und die Zusammenstellung der weiteren umfangreichen Rspr. des BVerfG hierzu bei Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, Rz. 64 ff. zu Art. 3; VerfGH 38, 198/203 ff.).
  • BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64

    Abwehrrecht des Staatsbürgers aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Das Bundesschienewegeausbaugesetz verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der bedeutet, daß das zur Erreichung eines bestimmten Zweckes eingesetzte Mittel nicht schlechthin ungeeignet sein darf zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vgl. BVerfGE 16, 1J4-232; BVerwGE 30, 313/316; VerfGH 24, 181/194).
  • VerfGH Bayern, 20.12.1985 - 24-VII-83
    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Zwar kann es eine Norm mit einem solchen Maß an Sachwidrigkeit geben, daß sie keine Geltung beanspruchen kann; nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung beschreibt aber erst das Willkürverbot die allgemeine Rechtsschranke für staatliches Handeln (vgl. BVerfGE 38, 154/166 und die Zusammenstellung der weiteren umfangreichen Rspr. des BVerfG hierzu bei Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, Rz. 64 ff. zu Art. 3; VerfGH 38, 198/203 ff.).
  • VGH Bayern, 05.07.1994 - 8 A 93.40054
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

  • VGH Bayern, 30.11.1993 - 20 A 93.40022

    Die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen die Festlegung von Flugrouten am

  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und

  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

  • VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Den Bevollmächtigten des Klägers zu 3) ist die Rechtsprechung des Senats insoweit bekannt (Urteil vom 29.3.1996, 20 A 94.40029 u.a. S. 12 UA; Beschluß vom 28.3.1995, 20 AS 94.40030 u.a.), die die Billigung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (Beschluß vom 29.11.1995, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7; Beschluß vom 21.12.1995, a.a.O.).

    Diese Prüfungsmaßstäbe stehen hinsichtlich der Anforderungen an das Gemeinwohlerfordernis (und der das Willkürverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betreffenden Kriterien) unter der Prämisse, daß dem Gesetzgeber bei der jeweiligen Bedarfsfestlegung ein weites Ermessen zur Seite steht, wenngleich er nicht völlig frei ist (BVerwG vom 08.06.1995, a.a.O.; vom 09.09.1996, Nr. 11 VR 31.95, Beschluß des Senats vom 28.3.1995, a.a.O., S. 18 f. BA).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
    Wenn nun in § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 2 Abs. 4 EVerkVerwG der Übergang der Aufgaben und des Personals (Beamte) der Deutschen Bundesbahn auf das Eisenbahn-Bundesamt ohne einschränkende Vorgaben geregelt wird, kann daraus nur geschlossen werden, daß die vorherige Tätigkeit der übernommenen Beamten für die Deutsche Bundesbahn von Gesetzes wegen nicht als Ausschluß- oder Befangenheitsgrund für deren neue Aufsichtstätigkeit bei dem Eisenbahn-Bundesamt zu werten ist (im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschluß vom 28. März 1995 - 20 AS 94.40030 u.a. - Seite 23 d.U.).
  • VGH Bayern, 09.08.1995 - 20 AS 95.40054
    Die bei einer Neubaustrecke auftauchenden Probleme der Verkehrswirksamkeit mit der Möglichkeit der Bildung von Teil/Unterabschnitten stellen sich hier nicht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 21.2.1995 Az. 20 A 93.40080 S. 48 UA; Beschluß vom 28.3.1995 Az. 20 AS 94.40030 S. 12 UA).
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