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VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875 |
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- openjur.de
Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (13)
- VG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 7 G 3999/06
D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Abschiebungshindernis, Vertretenmüssen, …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
b) Nach § 11 Satz 1 BeschVerfV darf eine Arbeitserlaubnis allerdings dann nicht erteilt werden, wenn der Ausländer sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, oder wenn bei dem Ausländer aus von ihm zu vertretenden Gründen, für deren Vorliegen die Ausländerbehörde darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. VG Münster, Beschluss vom 31.3.2005 - 8 L 189/05 -, AuAS 2005, 127 [129]; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]), aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.Dagegen steht der Umstand, dass dem Ausländer die Ausreise in das Herkunftsland freiwillig möglich wäre, einer Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht entgegen (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 4.3.2005 - 3 L 278/05 -, NVwZ 2005, 724; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]).
Die Voraussetzungen des § 11 BeschVerfV können vielmehr nur durch ein gegenwärtig an den Tag gelegtes schuldhaftes Mitwirkungspflichtversäumnis erfüllt werden, das kausal zu einem Abschiebungshindernis führt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.11.2005 - 12 ME 397/05 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222 [225]; VGH BW, Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, InfAuslR 2006, 131 [134]; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05
Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
Gleiches gilt, wenn das Abschiebungshindernis kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung beruht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222 [224]; OVG Niedersachen, Beschluss vom 12.8.2010 - 8 PA 183/10 -, AuAS 2010, 230 - jeweils m.w.N.).Die Voraussetzungen des § 11 BeschVerfV können vielmehr nur durch ein gegenwärtig an den Tag gelegtes schuldhaftes Mitwirkungspflichtversäumnis erfüllt werden, das kausal zu einem Abschiebungshindernis führt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.11.2005 - 12 ME 397/05 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222 [225]; VGH BW, Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, InfAuslR 2006, 131 [134]; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]).
- OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an einen Ausländer bei unmöglicher …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
Gleiches gilt, wenn das Abschiebungshindernis kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung beruht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222 [224]; OVG Niedersachen, Beschluss vom 12.8.2010 - 8 PA 183/10 -, AuAS 2010, 230 - jeweils m.w.N.).Gründe, die den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind im Rahmen des § 11 BeschVerfV unbeachtlich (vgl. OVG Niedersachen, Beschluss vom 12.8.2010 - 8 PA 183/10 -, AuAS 2010, 230 [231]).
- VGH Bayern, 20.12.2004 - 24 C 04.1908
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
Ist die geforderte Mitwirkungshandlung objektiv unmöglich oder verspricht sie von vorneherein keinen Erfolg, so kann ihre Durchführung nicht verlangt und eine Verweigerung ihrer Erfüllung nicht entgegen gehalten werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.12.2004 - 24 C 04.1908 u.a. - juris). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10
Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5 …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
Die insoweit geführte Diskussion (vgl. zum Streitstand jüngst VGH BW, Urteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 -, DVBl 2011, 370) stellt sich vorliegend nicht. - VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781
Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
In einer solchen Lage ist konventionsrechtlicher Schutz, insbesondere dann, wenn - wie hier - eine Beistandsgemeinschaft zwischen den (bereits erwachsenen) Familienmitgliedern besteht, regelmäßig geboten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 m.w.N.). - VG Münster, 31.03.2005 - 8 L 189/05
Duldung, D (A), Erwerbstätigkeit, Mitwirkungspflichten, Passlosigkeit, …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
b) Nach § 11 Satz 1 BeschVerfV darf eine Arbeitserlaubnis allerdings dann nicht erteilt werden, wenn der Ausländer sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, oder wenn bei dem Ausländer aus von ihm zu vertretenden Gründen, für deren Vorliegen die Ausländerbehörde darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. VG Münster, Beschluss vom 31.3.2005 - 8 L 189/05 -, AuAS 2005, 127 [129]; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]), aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. - VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05
Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
Die Voraussetzungen des § 11 BeschVerfV können vielmehr nur durch ein gegenwärtig an den Tag gelegtes schuldhaftes Mitwirkungspflichtversäumnis erfüllt werden, das kausal zu einem Abschiebungshindernis führt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.11.2005 - 12 ME 397/05 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222 [225]; VGH BW, Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, InfAuslR 2006, 131 [134]; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]). - VG Koblenz, 04.03.2005 - 3 L 278/05
Zulassung von geduldeten Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
Dagegen steht der Umstand, dass dem Ausländer die Ausreise in das Herkunftsland freiwillig möglich wäre, einer Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht entgegen (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 4.3.2005 - 3 L 278/05 -, NVwZ 2005, 724; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]). - OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 12 ME 397/05
Voraussetzungen einer Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 80 Abs. 5 …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
Die Voraussetzungen des § 11 BeschVerfV können vielmehr nur durch ein gegenwärtig an den Tag gelegtes schuldhaftes Mitwirkungspflichtversäumnis erfüllt werden, das kausal zu einem Abschiebungshindernis führt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8.11.2005 - 12 ME 397/05 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222 [225]; VGH BW, Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, InfAuslR 2006, 131 [134]; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]). - BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
- BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …
- EGMR, 13.06.1979 - 6833/74
MARCKX v. BELGIUM
- OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20
Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde; …
Versäumnisse allein aus der Vergangenheit sind hingegen nicht relevant (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 -, juris Rn. 5 (zu einer Vorläufernorm des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG);… VG Cottbus, Beschl. v. 28.5.2020 - 9 L 134/20 -, juris Rn. 9, und Funke-Kaiser, GK-AufenthG, a.a.O., § 60b Rn. 5, 19 (zu § 60b Abs. 2 AufenthG)); hieraus erklärt sich auch der bereits eingangs erwähnte, in § 60b Abs. 4 AufenthG geregelte Mechanismus einer späteren Aufhebung und Streichung des Zusatzes durch die Ausländerbehörde bei Nachholung notwendiger Mitwirkungshandlungen durch den nur mit Zusatz Geduldeten. - VG München, 27.04.2020 - M 24 K 19.6363
Mangelnde Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes
Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind daher unbeachtlich (vgl. BayVGH Urt. v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875; NdsOVG Beschluss vom 8.11.2005 - ME 397/05).Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (…OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (…OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8;… BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten
Ist die geforderte Mitwirkungshandlung jedoch objektiv unmöglich oder verspricht sie von vornherein keinen Erfolg, so kann ihre Durchführung nicht verlangt und eine Nichterfüllung dem Ausländer nicht entgegen gehalten werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. April 2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 5;… Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 54; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 - juris Rn. 34).
- VGH Bayern, 22.01.2018 - 19 CE 18.51
Abschiebung nach Afghanistan - Antrag auf Ausbildungsduldung
Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind unbeachtlich (vgl. BayVGH, B. v. 28.04.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 5 zu § 11 BeschVerfV a.F.). - VG Cottbus, 28.05.2020 - 9 L 134/20
- VG Bayreuth, 04.11.2015 - B 4 K 14.72
Keine Verpflichtung eine Duldung mit Nebenbestimmung, dass jede Beschäftigung …
Gleiches gilt, wenn das Abschiebungshindernis kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes oder Passersatzes beruht (BayVGH, B. v. 28.04.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4).Die Vorlage dieses Auszuges durfte der Beklagte verlangen, weil die Mitwirkungshandlung nicht objektiv unmöglich war und von vornherein keinen Erfolg versprach (vgl. dazu BayVGH, B. v. 28.04.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 5).
Denn eine Abschiebung des Klägers steht nicht von vornherein der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK) entgegen (vgl. dazu BayVGH, B. v. 28.04.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 6f.).
Die tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft des Klägers mit seiner Frau und seinen beiden erwachsenen in Ausbildung stehenden Söhnen wird aber als sogenannte de-facto-Familie jedenfalls von Art. 8 EMRK erfasst und geschützt (BayVGH, B. v. 28.04.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren
Auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (…OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), weil die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (…OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8;… BayVGH, B. v. 11.11.2016 - 10 C 16.1790 - juris Rn. 9). - VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis; …
vgl. zu dem Erfordernis einer aktuellen Täuschung: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris, Rn. 44; zu § 60a AufenthG: Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris, Rn. 33; zur Vorläufernorm des § 60a AufenthG: BayVGH, Beschluss vom 28. April 2011 - 19 ZB 11.875 -, juris, Rn. 4 f.; vgl. auch entsprechend zu § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG: BT-Drs. - VG Augsburg, 18.09.2013 - Au 6 E 13.1295
Nigerianischer Staatsangehöriger; Beschäftigungserlaubnis; Vorwegnahme der …
Gleiches gilt, wenn das Abschiebungshindernis kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung beruht (zur Vorgängervorschrift § 11 BeschVerfV s. BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 m.w.N.).Nicht maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob dem Ausländer eine freiwillige Ausreise möglich wäre (BayVGH, B.v. 28.4.2011 a.a.O. Rn. 5).
dd) Die fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung ist kausal dafür, dass derzeit eine Abschiebung des Antragstellers nach Nigeria nicht möglich ist (zu diesem Kriterium s. BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 5 ff.).
- VGH Bayern, 11.11.2016 - 10 C 16.1790
Keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers bei Vorliegen …
In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, dass er das in Folge eines fehlenden Dokuments vorliegende tatsächliche Abschiebungshindernis weder durch Täuschung noch durch falsche Angaben herbeigeführt hat (§ 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG "insbesondere"); denn auch das bloße Unterlassen jeglicher Mitwirkung bei der Passbeschaffung stellt einen Versagungsgrund im Sinn von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar (…VG Freiburg, U.v. 2.6.2016 - 1 K 2944/15 - juris Rn. 22;… OVG LSA, B.v. 9.7.2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 4 zu § 11 Satz 1 BeschVerfV), zumal die Weigerung, an der Passbeschaffung mitzuwirken, im Ergebnis eine Aufenthaltsbeendigung nicht weniger behindert als (aktive) Falschangaben oder Täuschungshandlungen über die eigene Identität (…OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.8.2013 - OVG 3 M 39.13 - juris Rn. 8).Demgegenüber hat der Verwaltungsgerichtshof (in dem bereits zitierten Beschluss vom 28. April 2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 7) eine (unterstellte) Verletzung der Mitwirkungspflicht des ausreisepflichtigen Ausländers als nicht kausal für die Unmöglichkeit seiner Abschiebung angesehen, weil infolge einer bestehenden familiären Lebensgemeinschaft mit anderen, vor Abschiebung nach § 60 Abs. 7 AufenthG geschützten Ausländern eine Abschiebung der gesamten Familie (schon) aus rechtlichen Gründen unmöglich war.
- VG Cottbus, 04.10.2018 - 3 L 536/18
Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht
- VG Stuttgart, 13.10.2011 - 11 K 1016/11
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldeten Ausländer
- VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896
Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12
Versagung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei fehlender Mitwirkung
- VG Bayreuth, 09.03.2017 - B 4 E 17.116
Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung
- VG München, 14.01.2019 - M 24 E 18.5516
Keine Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis wegen …
- VG Augsburg, 29.01.2018 - Au 1 E 17.1883
Keine Beschäftigungserlaubnis bei unzureichender Mitwirkung bei der Beschaffung …
- VGH Bayern, 12.12.2011 - 10 C 11.788
Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung; mangelnde Mitwirkung bei der …
- VG Bayreuth, 30.07.2014 - B 4 K 12.944
Keine Beschäftigungserlaubnis für geduldete Ausländer, wenn aufenthaltsbeendende …
- VG Würzburg, 21.11.2011 - W 7 K 11.6
Beschäftigungserlaubnis; Verletzung von Mitwirkungspflichten; Kausalität
- VG Regensburg, 05.03.2013 - RO 9 K 12.1024
Schuldhaft unzureichende Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung; …