Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht Afghanistan; Verfahrensfehler; Amtsermittlungsgrundsatz; rechtliches Gehör; Urteilsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111
Wenn das Gericht von der Beiziehung eines Sachverständigen absieht, so bestehen unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 1 GG keine Bedenken (BVerfG, B.v. 15.4.1980 - 2 BvR 827/79 - BVerfGE 54, 86/93). - BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111
Darüber hinaus ist Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs in jedem Fall die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220/225 = NJW 1987, 1191). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111
Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters ist Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu entnehmen (BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188/190 = NJW 1991, 2823; BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/92 - BVerfGE 86, 133/144).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111
Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters ist Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu entnehmen (BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188/190 = NJW 1991, 2823; BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/92 - BVerfGE 86, 133/144). - BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111
Nach Art. 103 Abs. 1 GG besteht nur die Pflicht der Gerichte, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, B.v. 25.2.1994 - 2 BvR 50/93 - NJW 1994, 2279), gibt aber den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus ermittelt. - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924). - BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111
Nicht mit Gründen versehen im Sinn des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 15.7.2010 - 8 B 94.09 - juris; B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - DVBl 1998, 1085) nicht nur bei gänzlichem Fehlen der Begründung, sondern auch wenn die vorhandene Begründung völlig unverständlich und verworren ist, so dass sie in Wirklichkeit nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind. - BVerwG, 15.07.2010 - 8 B 94.09
Revisionsrechtliche Anforderung an fehlende Entscheidungsgründe
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111
Nicht mit Gründen versehen im Sinn des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 15.7.2010 - 8 B 94.09 - juris; B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - DVBl 1998, 1085) nicht nur bei gänzlichem Fehlen der Begründung, sondern auch wenn die vorhandene Begründung völlig unverständlich und verworren ist, so dass sie in Wirklichkeit nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind. - VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2013 - 13a ZB 13.30111
Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - VerfGH 34, 47 = BayVBl 1981, 529).