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   VGH Bayern, 28.06.2010 - 10 AS 10.1074   

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https://dejure.org/2010,14524
VGH Bayern, 28.06.2010 - 10 AS 10.1074 (https://dejure.org/2010,14524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2010 - 10 AS 10.1074 (https://dejure.org/2010,14524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 10 AS 10.1074 (https://dejure.org/2010,14524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Hundegebell zur Mittags- und Nachtzeit ("Ezzo")

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hundegebell zur Mittags- und Nachtzeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bellende Hunde als Ordnungswidrigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundegebell zur Mittags- und Nachtzeit erfüllt Tatbestand der Ordnungswidrigkeit - Hund darf nur noch unter Aufsicht das Haus verlassen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 10 ZB 10.516

    Hundegebell zur Mittags- und Nachtzeit ("Ezzo")

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 10 AS 10.1074
    Hinsichtlich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, insbesondere die Ausführungen der Beteiligten im Zulassungsverfahren Az. 10 ZB 10.516, sowie die beigezogenen Verwaltungsakten Bezug genommen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zuständiges Gericht der Hauptsache i.S. von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, weil bei ihm ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. Oktober 2009 (Az. 10 ZB 10.516) anhängig ist, über den mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und das Rechtsmittel der Berufung zugelassen worden ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 142 zu § 80; BayVGH vom 9.7.1999 BayVBl 2000, 88).

  • VGH Bayern, 09.07.1999 - 25 ZE 99.1581

    Einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung bei Antrag

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 10 AS 10.1074
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zuständiges Gericht der Hauptsache i.S. von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, weil bei ihm ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. Oktober 2009 (Az. 10 ZB 10.516) anhängig ist, über den mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und das Rechtsmittel der Berufung zugelassen worden ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 142 zu § 80; BayVGH vom 9.7.1999 BayVBl 2000, 88).
  • VG Würzburg, 24.04.2014 - W 5 K 12.659

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1991 Nr. 7 B 165/91; BayVGH, B.v. 28.6.2010 Nr. 10 AS 10.1074) hätten die vorliegenden wiederholten Nachbarbeschwerden und die Aufzeichnungen des Beklagten zur Bildung der richterlichen Überzeugung bereits ausgereicht.
  • VG München, 11.12.2013 - M 18 S 13.4834

    "Maybe"-Werbung bleibt verboten

    Aus dem Bescheid muss der Wille der Behörde vollständig und für die Beteiligten ohne Zweifel zum Ausdruck kommen, damit der Adressat zum einen sein Verhalten nach den im Tenor in Verbindung mit den Gründen zum Ausdruck kommenden Vorgaben ausrichten kann und zum anderen für die Behörde erkennbar ist, welche Vollstreckungsmaßnahmen getroffen werden können (BayVGH, B.v. 28.6.10, 10 AS 10.1074 ).
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