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   VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388   

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https://dejure.org/2011,11697
VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388 (https://dejure.org/2011,11697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2011 - 15 N 08.3388 (https://dejure.org/2011,11697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 15 N 08.3388 (https://dejure.org/2011,11697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ein Bebauungsplan, der der Nachbargemeinde für ihr Gebiet eine zur Realisierung der Erschließung des Plangebiets notwendige staatliche Fachplanungsentscheidung aufdrängt (hier: Einfädelspur von der geplanten Tankstelle zur Bundesstraße), verletzt das gemeindliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Aufdrängen der Nachbargemeinde zu einer zur Realisierung der Erschließung des Plangebiets notwendigen staatlichen Fachplanungsentscheidung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 47 Abs. 2 VwGO, Art. 28 Abs. 2 GG, § 1 Abs. 3, 7, § 1a Abs. 2 BauGB
    Bauplanungsrecht: Verletzung des Selbstverwaltungsrechts und Abwägungsdefizit im Hinblick auf die Bodenschutzklausel | Normenkontrolle; Kommunale Planungshoheit; Abwägung; Bodenschutzklausel

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 47 Abs. 2 VwGO, Art. 28 Abs. 2 GG, § 1 Abs. 3, 7, § 1a Abs. 2 BauGB
    Bauplanungsrecht: Verletzung des Selbstverwaltungsrechts und Abwägungsdefizit im Hinblick auf die Bodenschutzklausel | Normenkontrolle; Kommunale Planungshoheit; Abwägung; Bodenschutzklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Aufdrängen der Nachbargemeinde zu einer zur Realisierung der Erschließung des Plangebiets notwendigen staatlichen Fachplanungsentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Nötigung" der Nachbargemeinde durch Bebauungsplan?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunale Planungshoheit: Nachbargemeinde darf kein Bebauungsplan aufgedrängt werden! (IBR 2011, 1428)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 837
  • DVBl 2011, 1181
  • DÖV 2011, 822
  • BauR 2011, 1782
  • BauR 2012, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.09.1997 - 11 VR 20.96

    Recht des Schienenverkehrs - Nachhaltige Störung der Planungshoheit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Antragstellerin für das Gebiet der Einfädelspur bereits eine hinreichend konkrete und verfestigte Planung entwickelt hat oder ob der Bebauungsplan zumindest konkrete Planungsabsichten zu verbauen droht (vgl. BVerwG vom 27.3.1992 BVerwGE 90, 96; vom 3.9.1997 NVwZ-RR 1998, 289).
  • BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08

    Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388
    Ein Zurückstellen der in § 1a Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB genannten Belange bedarf einer Rechtfertigung, die dem Gewicht dieser vom Gesetzgeber herausgehobenen Belange Rechnung trägt (vgl. BVerwG vom 12.6.2008 BauR 2008, 1416).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388
    Ohne Inanspruchnahme des Hoheitsgebiets der Antragstellerin für die Erschließung des Plangebiets würde es sich um einen Bebauungsplan handeln, der sich als vollzugsunfähig erwiese, weil seiner Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. z. B. BVerwG vom 30.1.2003 BVerwGE 117, 351).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388
    Erst recht kommt es nicht darauf an, ob der streitige Bebauungsplan unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Antragstellerin erwarten lässt (vgl. BVerwG vom 9.1.1995 NVwZ 1995, 694 f.; vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25; BayVGH vom 3.5.1999 VGH n.F. 53, 1 ff. zu § 2 Abs. 2 BauGB).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Antragstellerin für das Gebiet der Einfädelspur bereits eine hinreichend konkrete und verfestigte Planung entwickelt hat oder ob der Bebauungsplan zumindest konkrete Planungsabsichten zu verbauen droht (vgl. BVerwG vom 27.3.1992 BVerwGE 90, 96; vom 3.9.1997 NVwZ-RR 1998, 289).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - 7 D 89/06
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388
    Der Einwand, auf die Bodenschutzklausel komme es nicht an, weil eine "Autobahntankstelle" mittels Nachverdichtung im Innenbereich nicht planbar sei, greift nicht, auch wenn man für die vorrangige Berücksichtigung der Innenentwicklung nach § 1a Abs. 2 S. 1 BauGB voraussetzt, dass das Planziel, für dessen Realisierung bisherige Flächen außerhalb der bebauten Bereiche in Anspruch genommen werden sollen, jedenfalls in vergleichbarer Weise auch innerhalb der bereits besiedelten Bereiche realisiert werden kann (vgl. OVG NRW vom 28.6.2007 Az. 7 D 89/06.NE).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388
    Erst recht kommt es nicht darauf an, ob der streitige Bebauungsplan unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Antragstellerin erwarten lässt (vgl. BVerwG vom 9.1.1995 NVwZ 1995, 694 f.; vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25; BayVGH vom 3.5.1999 VGH n.F. 53, 1 ff. zu § 2 Abs. 2 BauGB).
  • VGH Bayern, 06.02.2007 - 8 A 06.40022
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388
    Die Erteilung einer neuen Plangenehmigung sei unmöglich, weil das dem rechtsverbindlichen Vergleich zwischen der Antragstellerin und dem Freistaat Bayern (Az. 8 A 06.40022) widersprechen würde und die fernstraßenrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Entscheidung nicht gegeben seien.
  • VGH Bayern, 25.10.2007 - 26 N 06.1958
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388
    Der am 17. Dezember 2005 bekanntgemachte erste Bebauungsplan der Antragsgegnerin zur "Ansiedlung einer Tankstelle östlich der B 2" war auf Antrag der Antragstellerin durch Normenkontrollurteil vom 25. Oktober 2007 (Az. 26 N 06.1958) für unwirksam erklärt worden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20

    Änderung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans

    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus den von den Antragsgegnerinnen zitierten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (15 N 08.3388 - juris Rn. 33) und vom 25. Juni 2012 (4 CE 12.1224 - juris R. 33).

    Das Urteil vom 28. Juni 2011 (a.a.O.) betraf einen Bebauungsplan, der sich zwar in seinen Festsetzungen auf das Gebiet der beschließenden Gemeinde erstreckte, nach deren Planungsvorstellungen aber so konzipiert war, dass die Festsetzungen nur unter Inanspruchnahme des Gemeindegebiets der Nachbargemeinde ein sinnvolles Ganzes ergeben hätten, weil ohne eine dort gelegene Einfädelspur zu einer Bundesstraße das festgesetzte Sondergebiet (Tankstelle) ein funktionsloser Planungstorso geblieben wäre.

  • VGH Bayern, 25.06.2012 - 4 CE 12.1224

    Bürgerbegehren auf Einstellung einer Bauleitplanung bei Zweckvereinbarung mit

    Zwar kommt für derartige Konstellationen gebietsübergreifender städtebaulicher Planung neben der im Baugesetzbuch vorgesehenen Bildung eines Planungsverbands (§ 205 BauGB) als "minus" auch der hier gewählte Weg des Abschlusses einer Zweckvereinbarung (Art. 7 ff. KommZG) in Betracht (vgl. § 205 Abs. 6 BauGB, BayVGH vom 28.6.2011 BayVBl 2011, 696).
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