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   VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642   

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VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642 (https://dejure.org/2014,21442)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642 (https://dejure.org/2014,21442)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 3 ZB 13.1642 (https://dejure.org/2014,21442)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    Es würde dem Wesen des Personalvertretungsrechts widersprechen, wollte man die Tätigkeit eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds auch nur mittelbar einer dienstlichen Beurteilung unterwerfen (vgl. BVerwG, B.v. 7.11.1991 - 1 WB 160/90 - juris Rn. 17).

    Dies ist aber als Konsequenz der Konkurrenz zwischen einem langjährig freigestellten Personalratsmitglied und einer "aktiven" Beamtin, des Umstands, dass hier die letzte Regelbeurteilung nicht fortgeschrieben werden konnte (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2010 - 2 C 11/09 - BayVBl 2011, 508 - juris) und sich die Tätigkeit eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds einer dienstlichen Beurteilung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 7.11.1991 - 1 WB 160/90 - BVerwGE 93, 188 - juris) hinzunehmen.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 16.12.2010 - 2 C 11/09 - BayVBl 2011, 508 - juris) eine fiktive Nachzeichnung der letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die seither vergangenen mehr als 25 Jahre mangels belastbarer Tatsachengrundlage für nicht möglich gehalten.

    Dies ist aber als Konsequenz der Konkurrenz zwischen einem langjährig freigestellten Personalratsmitglied und einer "aktiven" Beamtin, des Umstands, dass hier die letzte Regelbeurteilung nicht fortgeschrieben werden konnte (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2010 - 2 C 11/09 - BayVBl 2011, 508 - juris) und sich die Tätigkeit eines vom Dienst freigestellten Personalratsmitglieds einer dienstlichen Beurteilung entzieht (vgl. BVerwG, B.v. 7.11.1991 - 1 WB 160/90 - BVerwGE 93, 188 - juris) hinzunehmen.

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    Der Senat hat in seinem vom Beklagten zitierten Beschluss vom 17. Mai 2013 (3 CE 12.2470 und 3 CE 12.2469, juris) entschieden, dass die Beurteilung die Grundlage der Auswahlentscheidung sein muss und nur nachrangig die weiter im Art. 16 Abs. 1 Satz 3 LlbG a.F. genannten Kriterien heranzuziehen sind.

    (c) Der Senat hat in seinem Beschluss vom 17. Mai 2013 (3 CE 12.2470 - juris Rn. 41) ausgeführt, dass Vorstellungsgespräche, Assessment-Center und dgl.

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    Jedenfalls führt dieser Gesichtspunkt zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung, ob ein Erfolg des Klägers bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien ernsthaft möglich gewesen wäre (vgl. U.v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - BVerwGE 141, 361 - juris Rn. 45 zur hypothetischen Kausalität zwischen rechtswidriger Ablehnung der Beförderung und dem Schaden), ist in diesem Verfahren nicht zu entscheiden.
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    Der Senat hat in seinem vom Beklagten zitierten Beschluss vom 17. Mai 2013 (3 CE 12.2470 und 3 CE 12.2469, juris) entschieden, dass die Beurteilung die Grundlage der Auswahlentscheidung sein muss und nur nachrangig die weiter im Art. 16 Abs. 1 Satz 3 LlbG a.F. genannten Kriterien heranzuziehen sind.
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    Dies entspricht hinsichtlich des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen unterbliebener Beförderung ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - NVwZ-RR 2002, 620 - juris Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; BVerwG, U.v. 3.12.1998 - 2 C 22/97 - NVwZ 1999, 542 - 2 C 22/97 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 3 ZB 11.2522 - juris Rn. 5; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Mai 2013, § 9 BeamtStG Rn. 220).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift" die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004" 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift" die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004" 838/839).
  • VGH Bayern, 17.01.2014 - 3 ZB 11.2522

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Zumutbarkeit früherer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    Dies entspricht hinsichtlich des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs wegen unterbliebener Beförderung ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 - NVwZ-RR 2002, 620 - juris Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; BVerwG, U.v. 3.12.1998 - 2 C 22/97 - NVwZ 1999, 542 - 2 C 22/97 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 3 ZB 11.2522 - juris Rn. 5; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Mai 2013, § 9 BeamtStG Rn. 220).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2012 - 2 B 10673/12

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren, hier: vom Dienst freigestelltes

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642
    (a) Der Beklagte rügt, das Verwaltungsgericht habe unter Verkennung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 20. August 2012, 2 B 10673/12, juris Rn. 12, die vom Beklagten herangezogenen Hilfskriterien bei der Bewerberauswahl für untauglich befunden.
  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung;

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte

  • BVerwG, 22.09.2011 - 6 B 19.11

    Anspruch auf Zulassung zum Studium; Auslegung von Willenserklärungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18

    Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen

    vgl. - zu freigestellten Personalratsmitgliedern - BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 3 ZB 13.1642 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 31. März 2017 - 6 B 1463/16 -, juris, Rn. 18 ff.; Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 62. Aktualisierung Dezember 2018, Rn. 222b; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, Seite 68 unter Fn. 10.

    vgl. - zu einem freigestellten Personalratsmitglied - BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 3 ZB 13.1642 -, juris, Rn. 18; zur Unzulässigkeit einer Beurteilung der Tätigkeit von Gleichstellungs-beauftragten Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 62. Aktualisierung Dezember 2018, Rn. 222d.

  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

    2.2 Im vorliegenden Einzelfall durfte die Antragsgegnerin die Beigeladene in wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren einbeziehen, weil aussagekräftige - aktuelle - Erkenntnisquellen für die Beigeladene nicht vorhanden waren (vgl. BVerfG, B.v. 12.7.2005 - 1 BvR 972/04, 1 BvR 1858/04 - juris Rn. 33; vgl. auch BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 3 ZB 13.1642 - juris Rn. 17; B.v. 24.4.2017 - 3 CE 17.434 - juris) und es in Ausnahmefällen zulässig sein kann, auf ein Zwischenzeugnis eines externen Bewerbers zu verzichten (HessVGH, B.v. 26.11.2008 - 1 B 1870/08 - NVwZ-RR 2009, 527 ).
  • VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21

    Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten

    (2) Hiervon ist entgegen einer in der Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 -, juris Rn. 17 ff. [zu einer Gleichstellungsbeauftragten]; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 3 ZB 13.1642 -, juris Rn. 18 [zu einem Personalratsmitglied]) und der Literatur (vgl. Michaelis, ZBR 2020, 397, 410) vertretenen Auffassung auch dann nicht abzuweichen, und unmittelbar eine Auswahl auf Basis von Auswahlgesprächen zuzulassen, wenn - wie hier bei einer freigestellten Schwerbehindertenvertrauensperson - eine Aussage über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung nicht mehr im Wege der fiktiven Fortschreibung früherer dienstlicher Beurteilungen möglich ist.
  • VG München, 16.11.2018 - M 5 E 18.4029

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Durchführung eines

    Dann hat der Dienstherr die zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel - also in der Regel dienstliche Beurteilungen, arbeitsrechtliche (Zwischen-)Zeugnisse und wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren - auszuwerten und (in einem grundsätzlich zuvor festgelegten Verhältnis zueinander) zu gewichten (BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - BeckRS 2018, 1345 Rn. 9 ff.; B.v. 28.7.2014 - 3 ZB 13.1642 - juris Rn. 16 ff.; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2015, Anhang 2 Rn. 137; vgl. BVerfG, B.v. 12.7.2005 - 1 BvR 972/04 - NJW-RR 2005, 1433).

    Ob dienstliche Beurteilungen in dem Sonderfall einer Konkurrenz interner (dienstlich beurteilter) und externer (lediglich arbeitsrechtlich eingeschätzter) Bewerber überhaupt und - wenn ja - inwiefern angesichts eines fehlenden (hinreichend vergleichbaren) Pendants auf Arbeitnehmerseite Eingang in eine Auswahlentscheidung finden müssen, kann vorliegend offen bleiben (vgl. für eine Vernachlässigbarkeit insgesamt wohl BVerfG, B.v. 12.7.2005 - 1 BvR 972/04 - NJW-RR 2005, 1433; BayVGH, 28.7.2014 - 3 ZB 13.1642 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2012

    Änderung des Systems der Laufbahnnachzeichnung

    Die Rechtsprechung des Senats vom 28. Juli 2014 (Az. 3 ZB 13.1642 - juris) bezieht sich auf solche Fallkonstellationen, in denen eine fiktive Fortschreibung vergangener Beurteilungen nicht möglich ist, da es an einer belastbaren Tatsachengrundlage mangelt.
  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014

    Fiktive Leistungsfeststellung bei Personalräten: Beurteilungsnachzeichnung durch

    Die Rechtsprechung des Senats vom 28. Juli 2014 (Az. 3 ZB 13.1642 - juris) bezieht sich auf solche Fallkonstellationen, in denen eine fiktive Fortschreibung vergangener Beurteilungen nicht möglich ist, da es an einer belastbaren Tatsachengrundlage mangelt.
  • VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20

    Keine Berücksichtigung eines beschäftigungslosen Fernmeldeamtsrates ohne aktuelle

    Es würde zu einer nicht zu rechtfertigenden Beschränkung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Grundsatzes der Bestenauslese führen, würden die dienstlichen Beurteilungen der übrigen Bewerber ausgeblendet und ausschließlich auf weniger aussagekräftig leistungsbezogene Erkenntnisquellen - wie etwa auf konkrete Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens bezogene strukturierte Auswahlgespräche - oder gar auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien abgestellt (a.A. zur Gleichstellungsbeauftragten vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 -, juris Rn. 17 ff.; zum Personalratsmitglied vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 3 ZB 13.1642 -, juris Rn. 18).
  • VG München, 20.08.2015 - M 5 E 15.2610

    Dienstpostenbesetzung; freigestellter Personalrat; fiktive Laufbahnentwicklung;

    Der von der Antragstellerseite angeführte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2014 (3 ZB 13.1642 - ZfPR 2015, 4, juris) kann für den vorliegenden Fall nichts anderes bedingen.
  • VG München, 20.08.2015 - M 5 E 15.2613

    Dienstpostenbesetzung; freigestellter Personalrat; fiktive Laufbahnentwicklung;

    Der von der Antragstellerseite angeführte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2014 (3 ZB 13.1642 - ZfPR 2015, 4, juris) kann für den vorliegenden Fall nichts anderes bedingen.
  • VG München, 19.08.2015 - M 5 E 15.2609

    Dienstpostenbesetzung; freigestellter Personalrat; fiktive Laufbahnentwicklung;

    Der von der Antragstellerseite angeführte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom ... Juli 2014 (3 ZB 13.1642 - ZfPR 2015, 4, juris) kann für den vorliegenden Fall nichts anderes bedingen.
  • VG München, 19.03.2015 - M 5 E 14.5770

    Dienstpostenbesetzung; fiktive Laufbahnnachzeichnung

  • VG München, 12.10.2015 - M 5 E 15.2612

    Ablehnung eines Antrages

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