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   VGH Bayern, 28.07.2017 - 12 CE 17.831   

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VGH Bayern, 28.07.2017 - 12 CE 17.831 (https://dejure.org/2017,27886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2017 - 12 CE 17.831 (https://dejure.org/2017,27886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 12 CE 17.831 (https://dejure.org/2017,27886)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 92 Abs. 3 S. 1, § 123, § 161 Abs. 2; SGB VIII § 35a; SGB X § 34 Abs. 1, § 39 Abs. 1
    Fortführung des Verfahrens nach Erledigungserklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 3 E 16.459

    Einrichtung einer Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe im Wege

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2017 - 12 CE 17.831
    Mit Beschluss vom 30. Mai 2016 (Az. W 3 E 16.459) verpflichtete das Verwaltungsgericht Würzburg den Antragsgegner, dem Antragsteller vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 Eingliederungshilfe nach § 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Form der Übernahme der notwendigen und angemessenen Kosten eines Schulbegleiters zum Besuch der 4. Klasse der E.-Schule in G. sowie der notwendigen und angemessenen Kosten eines Integrationshelfers zum Besuch der Nachmittagsbetreuung im A.-Kinderhort zur gewähren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2012 - 12 B 118/12

    Anspruch auf Aufstockung der Einsatzzeit einer Integrationshelferin

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2017 - 12 CE 17.831
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass Eingliederungshilfeleistungen nicht rückwirkend erbracht werden können, folglich bei unstreitig vorliegendem Bedarf die Entscheidung über die Leistungserbringung eilbedürftig ist (vgl. zum Vorliegen eines Anordnungsgrunds, wenn die begehrte Jugendhilfeleistung zeitlich nicht mehr nachholbar ist BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 22.12.2015 - 12 B 1289/15 - juris Rn. 37; B.v. 1.3.2012 - 12 B 118/12 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2017 - 12 CE 17.831
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass Eingliederungshilfeleistungen nicht rückwirkend erbracht werden können, folglich bei unstreitig vorliegendem Bedarf die Entscheidung über die Leistungserbringung eilbedürftig ist (vgl. zum Vorliegen eines Anordnungsgrunds, wenn die begehrte Jugendhilfeleistung zeitlich nicht mehr nachholbar ist BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 22.12.2015 - 12 B 1289/15 - juris Rn. 37; B.v. 1.3.2012 - 12 B 118/12 - juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 12 B 1289/15

    Vorläufige Gewährung von Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2017 - 12 CE 17.831
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass Eingliederungshilfeleistungen nicht rückwirkend erbracht werden können, folglich bei unstreitig vorliegendem Bedarf die Entscheidung über die Leistungserbringung eilbedürftig ist (vgl. zum Vorliegen eines Anordnungsgrunds, wenn die begehrte Jugendhilfeleistung zeitlich nicht mehr nachholbar ist BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 22.12.2015 - 12 B 1289/15 - juris Rn. 37; B.v. 1.3.2012 - 12 B 118/12 - juris Rn. 22).
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