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   VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396   

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VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396 (https://dejure.org/2021,32869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2021 - 11 CS 21.1396 (https://dejure.org/2021,32869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 11 CS 21.1396 (https://dejure.org/2021,32869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; im Inland; Wohnsitzerfordernis; unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat (Polen); Prozesskostenhilfe; Nichtvorlage des Prozesskostenhilfeformulars

  • rechtsportal.de

    Untertsagung der Gebrauchmachung von einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1395

    Prüfung eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis bei EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    Die Verfahren 11 CS 21.1395 und 11 C 21.1396 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Die Beschwerde im Verfahren 11 CS 21.1395 wird zurückgewiesen; die Beschwerde im Verfahren 11 C 21.1396 wird verworfen.

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 11 CS 21.1395 wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

    Die Streitwertfestsetzung im Verfahren 11 CS 21.1395 beruht auf § 47 , § 53 Abs. 2 Nr. 2 , § 52 Abs. 1, 2 GKG und den Empfehlungen in Nr. 1.5 Satz 1 und 46.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013.

    Einer Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren 11 C 21.1396 bedarf es nicht, weil nach § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses zum GKG eine Festgebühr von 60,- EUR anfällt.

  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragstellers, der der Antragsgegner entgegentritt, mit der Begründung, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts widerspreche der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 ( 3 B 26.19).

    Die Prüfung, ob Informationen über den Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins als vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührend und unbestreitbar eingestuft werden können, obliegt den Behörden und Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 a.a.O. Rn. 73 f.; BVerwG, B.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 = juris Rn. 25).

    Dann können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats auch inländische Umstände wie Einlassungen des Führerscheininhabers, Erkenntnisse der Meldebehörde oder der Polizei etc. zur Beurteilung der Frage, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist, heranziehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 25; BayVGH, B.v. 4.3.2019 a.a.O. Rn. 22).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der RL 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62; B.v. 9.7.2009 - C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 51).

    Die Prüfung, ob Informationen über den Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins als vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührend und unbestreitbar eingestuft werden können, obliegt den Behörden und Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 a.a.O. Rn. 73 f.; BVerwG, B.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 = juris Rn. 25).

    Vielmehr reicht es aus, wenn diese Informationen darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 a.a.O. Rn. 75).

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34

    Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    Dabei muss die Begründung eines Scheinwohnsitzes aufgrund der vom Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen nicht bereits abschließend erwiesen sein (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dann können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats auch inländische Umstände wie Einlassungen des Führerscheininhabers, Erkenntnisse der Meldebehörde oder der Polizei etc. zur Beurteilung der Frage, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist, heranziehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 25; BayVGH, B.v. 4.3.2019 a.a.O. Rn. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ohne besonderen Anhalt nicht unterstellt werden, dass eine europäische Behörde die in einem auf europäischer Ebene abgestimmten Formular gestellten Fragen jeweils ohne Ermittlungen mit "unknown" beantwortet und damit der Sache nach keine Auskünfte erteilt (BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.88 - juris Rn. 22; B.v. 4.3.2019 a.a.O. Rn. 24 m.w.N.); zumal wenn der betreffende EU-Mitgliedstaat wie die Republik Polen ein Melde-, Handels- und Gewerberegister führt (Konsularinformationen und Merkblatt zur Anschriftenermittlung [Privatpersonen] des Auswärtigen Amts; wikipedia zu "Centralna Ewidencja i Informacja o Dzialalnosci Gospodarczej").

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der RL 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62; B.v. 9.7.2009 - C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 51).

    Solche Informationen können insbesondere Angaben einer Einwohnermeldebehörde des Ausstellungsmitgliedstaats sein (EuGH, B.v. 9.7.2009 a.a.O. Rn. 61).

  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 5 C 20.2891

    Unzulässige Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    Dies gilt auch dann, wenn das Verwaltungsgericht - wie hier - die Prozesskostenhilfe ausschließlich deshalb abgelehnt hat, weil der Antragsteller die zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen die erforderlichen Unterlagen und Nachweise nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 , § 118 Abs. 2 ZPO nicht (fristgerecht) vorgelegt hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2021 - 5 C 20.2891 - juris Rn. 3; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.701 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 17.4.2020 - 2 S 768/20 - ESVGH 70, 256 = juris Rn. 2; SächsOVG, B.v. 7.1.2020 - 6 D 70/19 - juris Rn. 4; OVG LSA, B.v. 14.11.2018 - 2 O 129/18 - FA 2019, 95 = juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 5.9.2017 - 13 PA 235/17 - DÖV 2017, 968 = juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 22.3.2017 - 12 E 249/17 - juris Rn. 2 ff.; OVG Bremen, B.v. 23.9.2016 - 1 PA 248/16 - NVwZ-RR 2017, 262 = juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.6.2016 - 3 M 55.16 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 11; Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO , Stand Februar 2021, § 146 Rn. 11 jeweils m.w.N.).

    Dieser Regelung liegt auch die Erwägung zugrunde, dass der Betreffende bei einer nur auf die Verneinung der wirtschaftlichen Voraussetzungen gestützten Versagung einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag stellen und damit die Darlegung seiner Bedürftigkeit nachholen kann (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2021 a.a.O.; BAG, B.v. 3.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415 = BeckRS 2003, 30800029; Fischer in Musielak/Voit, ZPO , 18. Aufl. 2021, § 118 Rn. 10; Wache, MK zur ZPO , 6. Aufl. 2020, § 118 Rn. 18).

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr ( Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ) vom 13. Dezember 2010 (BGBl I S. 1980 ), im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 = juris Rn. 13; U.v. 25.2.2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 = juris Rn. 10) zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. November 2020 (BGBl I S. 2704 ), in Kraft getreten zum 1. April 2021, in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV - vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen.

    Diese Bestimmungen stehen mit Art. 2 Abs. 1, Art. 7 und Art. 12 der - hier zeitlich anwendbaren (vgl. deren Art. 18 Abs. 2 ) - Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung, ABl L 403 S.18 - RL 2006/126/EG ), insbesondere mit der Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine (mit der Folge der Anerkennung der dem Dokument zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 a.a.O. Rn. 28), in Einklang.

  • OVG Sachsen, 20.01.2015 - 3 D 116/14

    Prozesskostenhilfe, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, unschlüssige

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    An der Unzulässigkeit der Beschwerde ändert weder der fehlende Hinweis auf § 146 Abs. 2 VwGO in der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Gerichtsbeschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 1 C 14.517 - juris Rn. 1) noch der Umstand etwas, dass das Verwaltungsgericht nicht auf die fehlenden Prozesskostenhilfeformulare hingewiesen bzw. eine Frist zu deren Vorlage gesetzt hat, bevor es den Prozesskostenhilfeantrag wegen der mangelnden Mitwirkung bei der Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt hat (vgl. hierzu § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO ; BGH, B.v. 27.8.2019 - VI ZB 32/18 - NJW 2019, 3727 = juris Rn. 16 f. m.w.N.; OVG Hamburg, B.v. 22.1.2020 - 1 Bf 3/20.Z - DÖV 2020, 496 = juris Rn. 23 f.; SächsOVG, B.v. 20.1.2015 - 3 D 116/14 - juris Rn. 2; Fischer, a.a.O. § 117 Rn. 19; Wache, a.a.O. § 117 Rn. 24; Reichling in BeckOK ZPO , Stand 1.3.2021, § 117 Rn. 37; Riese in Schoch/Schneider, VwGO , § 166 Rn. 46; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 199).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.894

    Wohnsitzerforndernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    Die in Deutschland nicht gesondert vergebene Fahrerlaubnisklasse B1 und die Klasse AM wirken sich nicht streitwerterhöhend aus, sondern sind in der Klasse B enthalten (Art. 4 Nr. 4 lit. a RL 2006/126/EG ; § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV ; BayVGH, B.v. 13.6.2017 - 11 CS 17.894 - juris Rn. 17).
  • OVG Hamburg, 22.01.2020 - 1 Bf 3/20

    Gerichtliche Hinweispflicht im PKH-Verfahren; Hinweis auf fehlende Unterlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
    An der Unzulässigkeit der Beschwerde ändert weder der fehlende Hinweis auf § 146 Abs. 2 VwGO in der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Gerichtsbeschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 1 C 14.517 - juris Rn. 1) noch der Umstand etwas, dass das Verwaltungsgericht nicht auf die fehlenden Prozesskostenhilfeformulare hingewiesen bzw. eine Frist zu deren Vorlage gesetzt hat, bevor es den Prozesskostenhilfeantrag wegen der mangelnden Mitwirkung bei der Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt hat (vgl. hierzu § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO ; BGH, B.v. 27.8.2019 - VI ZB 32/18 - NJW 2019, 3727 = juris Rn. 16 f. m.w.N.; OVG Hamburg, B.v. 22.1.2020 - 1 Bf 3/20.Z - DÖV 2020, 496 = juris Rn. 23 f.; SächsOVG, B.v. 20.1.2015 - 3 D 116/14 - juris Rn. 2; Fischer, a.a.O. § 117 Rn. 19; Wache, a.a.O. § 117 Rn. 24; Reichling in BeckOK ZPO , Stand 1.3.2021, § 117 Rn. 37; Riese in Schoch/Schneider, VwGO , § 166 Rn. 46; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 199).
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 1 C 14.517

    Unzulässige Beschwerde; Ablehnung der Prozesskostenhilfe ausschließlich aus

  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der

  • OVG Bremen, 23.09.2016 - 1 PA 248/16

    Rechtsmittelausschluss bei Versagung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2018 - 2 O 129/18

    Ausschluss der Beschwerde im PKH-Verfahren

  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis -

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • OVG Sachsen, 07.01.2020 - 6 D 70/19

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bewilligungsreife; Mietvertrag

  • VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.88

    Umtausch einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 12 E 249/17

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2016 - 3 M 55.16

    Anfechtung der Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 PA 235/17

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; persönliche

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 768/20

    Ausschluss der Beschwerde bei Versagung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17

    Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung;

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.701

    Erfolglose Beschwerde wegen Unanfechtbarkeit des Bescheids über den Verlust des

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