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   VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761   

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VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761 (https://dejure.org/2013,36940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2013 - 2 BV 12.761 (https://dejure.org/2013,36940)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2013 - 2 BV 12.761 (https://dejure.org/2013,36940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wonach richtet sich die Rückgängigmachung einer Grundstücksteilung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 213
  • BauR 2014, 829
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.760

    Bebauungsplanwidrige Grundstücksteilung; Anordnung der Rückvermessung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Die Kläger im Parallelverfahren Aktenzeichen 2 BV 12.760 waren Miteigentümer zu je ½ des früheren, ungeteilten Grundstücks FlNr.

    28 der Kläger zu 1) im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760, des Grundstücks FlNr.

    28/2 der Kläger zu 2) im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760, des Grundstücks FlNr.

    28/3 (Wohnungseigentümergemeinschaft) die Kläger zu 1) und 2) im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760, sowie der Kläger, des Grundstücks FlNr.

    28/4 (Wohnungseigentümergemeinschaft) der Kläger zu 1) im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760,sowie des Grundstücks FlNr.

    28/5 (Wohnungseigentümergemeinschaft) der Kläger zu 2) im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760.

    Mit Bescheid vom 18. Februar 2011 verpflichtete das Landratsamt die Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760, sowie den hiesigen Kläger die rechtswidrig durchgeführte Teilung des Stammgrundstücks FlNr.

    Die Kosten des Verfahrens hätten die Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760, und der hiesige Kläger als Eigentümer bzw. Miteigentümer der Grundstücke und Veranlasser zu tragen (Ziffer 4.).

    Auf die Gerichtsakten beider Instanzen, die vorgelegten Behördenakten, die Gerichtsakten im beigezogenen Verfahren 2 BV 12.760 sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 20. November 2013 wird Bezug genommen.

    Nach den Grundsätzen der Handlungsverantwortung kommen hinsichtlich der Teilung die Verursacher derselben in Betracht, also die Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760.

    28/3 sind aber die Miteigentümer, zu denen der Kläger gehört - ebenso wie die Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760.

    Die Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760, haben zunächst das Stammgrundstück zerlegt (im Grundbuch vorgetragen am 10. Juli 2008), dann abgeschrieben (eingetragen am 8. Januar 2009).

    Vorliegend gibt es zwei Einzeleigentümer (die Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.760, betreffend die beiden unbebauten Grundstücke) sowie drei Wohnungseigentümergemeinschaften (hinsichtlich je eines der bebauten Grundstücke) mit unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen.

  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.353

    Nutzungsuntersagung eines Altenwohnheims - zur Frage der tatsächlichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Die bauaufsichtliche Anordnung ist dabei so zu fassen, dass der Adressat erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1990 - 8 C 69/87 - BayVBl 1991, 251; BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86).

    Der Wille der Behörde muss vollständig zum Ausdruck kommen und unzweideutig erkennbar sein (vgl. BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86).

    Allerdings reicht es grundsätzlich auch aus, wenn sich der Inhalt des Verwaltungsakts anhand seiner Begründung und unter Heranziehung den Beteiligten bekannter Umstände durch Auslegung gemäß § 133 BGB bestimmen lässt (vgl. BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 37 Rn. 6; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 54 Rn. 24).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Nach der Begründung des Gesetzes (LT-Drs. 12/13482 S. 43) wurde die Vorschrift aufgrund der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als überflüssig betrachtet, da die bodenverkehrsrechtliche Teilungsgenehmigung nach letzterer nunmehr auch dann zu versagen war, wenn die Teilung den vorhandenen Baubestand aus anderen als den in § 20 Abs. 1 BauGB (a.F.) genannten (planungsrechtlichen) Gründen unzulässig machen würde (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128; U.v. 9.10.1981 - 4 C 42.78 - NJW 1982, 1061).

    Wird nicht die Bausubstanz sondern das Grundstück verändert, so kann die Baugenehmigung nach Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG daher widerrufen werden (so auch BVerwG, U.v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128; Molodovsky in Koch/Molodovsky/Farmers, BayBO, Stand Oktober 2013, Art. 69 Rn. 9; Grziwotz in Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2009, § 19 Rn. 15; Kraft in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl. Stand Juni 2013, § 19 Rn. 20).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Die Anordnung muss zudem einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 41/87 - BVerwGE 84, 335; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 37 Rn. 12; Molodovsky in Koch/Molodovsky/Farmers, BayBO, Stand Oktober 2013, Art. 54 Rn. 93; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 54 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 26.01.2010 - 108-VI-08

    Beseitigungsanordnung nur gegen einen Teil der Miteigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Als Zustandsstörer käme auch jeder dieser Miteigentümer in Betracht (vgl. BayVerfGH, E. v. 26.1.2010 - Vf. 108-VI-08 - BayVBl 2010, 622).
  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87

    Hinreichende Bestimmtheit einer Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Die bauaufsichtliche Anordnung ist dabei so zu fassen, dass der Adressat erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1990 - 8 C 69/87 - BayVBl 1991, 251; BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 10 S 9.07

    Bauplanungsrecht, -ordnungsrecht: Verpflichtung zur Wiedervereinigung neu

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Anders als im Fall des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (B.v. 25.6.2007 - OVG 10 S 9.07 - juris Rn. 1), in dem der Adressatin ausdrücklich aufgegeben wurde, "die grundbuchrechtliche Abschreibung ... wieder rückabzuwickeln und die Flurstücke wieder auf einem Grundbuchblatt im Bestandsverzeichnis unter einer laufenden Nummer zu vereinigen", ist bei der hier vorliegenden Formulierung weder klar erkennbar, dass auch die rechtliche Teilung rückabgewickelt werden soll noch wie dies erfolgen soll.
  • VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.5350

    Grundstücksbegriff der BauNVO; GFZ-Überschreitung infolge einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Der im Regierungsentwurf noch vorgesehene Absatz 3 der Vorschrift, der eine Regelung enthalten sollte, wonach bei der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens von dem Grundstück vor der Teilung auszugehen ist, wenn durch die Grundstücksteilung mit dem Bebauungsplan unvereinbare Verhältnisse entstanden sind, ist im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens hingegen entfallen (so aber VG München, U.v. 14.7.2008 - M 8 K 07.5350 - juris; anders BVerwG, U.v. 14.2.1991 - 4 C 51/87 - BVerwGE 88, 24, das gerade bei der Teilung für ein Abgehen vom grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff keinen Anlass sieht).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Der im Regierungsentwurf noch vorgesehene Absatz 3 der Vorschrift, der eine Regelung enthalten sollte, wonach bei der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens von dem Grundstück vor der Teilung auszugehen ist, wenn durch die Grundstücksteilung mit dem Bebauungsplan unvereinbare Verhältnisse entstanden sind, ist im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens hingegen entfallen (so aber VG München, U.v. 14.7.2008 - M 8 K 07.5350 - juris; anders BVerwG, U.v. 14.2.1991 - 4 C 51/87 - BVerwGE 88, 24, das gerade bei der Teilung für ein Abgehen vom grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff keinen Anlass sieht).
  • BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 42.78

    Voraussetzungen für die Versagung der Bodenverkehrsgenehmigung für ein

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
    Nach der Begründung des Gesetzes (LT-Drs. 12/13482 S. 43) wurde die Vorschrift aufgrund der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als überflüssig betrachtet, da die bodenverkehrsrechtliche Teilungsgenehmigung nach letzterer nunmehr auch dann zu versagen war, wenn die Teilung den vorhandenen Baubestand aus anderen als den in § 20 Abs. 1 BauGB (a.F.) genannten (planungsrechtlichen) Gründen unzulässig machen würde (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128; U.v. 9.10.1981 - 4 C 42.78 - NJW 1982, 1061).
  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.354

    Zu Anordnungen der Bauaufsichtsbehörde, um unzulässigen Nutzungsformen eines

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.760
    28/3 (Wohnungseigentümergemeinschaft) die Kläger sowie der Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.761, des Grundstücks FlNr.

    14 Mit Bescheid vom 18. Februar 2011 verpflichtete das Landratsamt die Kläger sowie den Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.761, die rechtswidrig durchgeführte Teilung des Stammgrundstücks FlNr.

    Die Kosten des Verfahrens hätten die Kläger und der Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.761, als Eigentümer bzw. Miteigentümer der Grundstücke und Veranlasser zu tragen (Ziffer 4.).

    25 Auf die Gerichtsakten beider Instanzen, die vorgelegten Behördenakten, die Gerichtsakten im beigezogenen Verfahren 2 BV 12.761 sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 20. November 2013 wird Bezug genommen.

    Der Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.761, wurde am 24. März 2009 als Sondereigentümer einer Wohneinheit im Grundbuch eingetragen (Auflassung vom 20. Dezember 2008).

    Es müssten also der Kaufvertrag mit dem Kläger im Parallelverfahren, Aktenzeichen 2 BV 12.761, und insbesondere auch die Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz zunächst rückabgewickelt werden, bevor die Abschreibung im Grundbuch rückgängig gemacht werden könnte.

    Dösing Dr. Bauer Winkler 2 BV 12.761 Großes Staats- Verkündet am 28.11.2013 M 9 K 11.1425 wappen Herborn-Ziegler als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

  • VG Frankfurt/Oder, 23.11.2020 - 7 K 1806/15

    Anspruch des Grundstückeigentümers auf ordnungsbehördliches Einschreiten nach

    Die Möglichkeit einer Anordnung zur Rückgängigmachung einer Grundstücksteilung sei in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mehrfach bestätigt worden (vgl. insbes. BayVGH, Urteil vom 28. November 2013 - 2 BV 12.761 -, juris).
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