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   VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285   

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VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285 (https://dejure.org/2011,59739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.2011 - 13a B 11.30285 (https://dejure.org/2011,59739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 13a B 11.30285 (https://dejure.org/2011,59739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Flüchtlings- oder Abschiebungsschutz für ehemaligen Nationalgardisten und Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte im Irak sunnitischen Glaubens aus der Provinz Tamim; Gruppenverfolgung; Erlasslage in Bayern

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    Ob die Voraussetzungen der Verfolgungsdichte erfüllt sind, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinn der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).

    Dies ergebe sich aus der Größenordnung der Anschläge und der Anzahl der Opfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (vgl. BVerwG vom 21.4.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 RdNr. 17 BVerwGE 134, 188 = NVwZ 2010, 196).

    25 Bereits in seiner Entscheidung vom 21. Januar 2010 (Az. 13a B 08.30304 ; Revisionsverfahren nach übereinstimmenden Hauptsache-Erledigungserklärungen eingestellt) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Gefahrendichte in Kirkuk nicht so hoch sei, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. auch BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. RdNr. 15; EuGH vom 17.2.2009 a.a.O.).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    Als "individuell" sind die Umstände dann zu sehen, wenn eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder gegebenenfalls die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit im Gebiet dieses Landes oder dieser Region tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung im Sinne des Art. 15 Buchst. c der Richtlinie ausgesetzt zu sein (EuGH vom 17.2.2009 Az. C-465/07 NVwZ 2009, 705).

    25 Bereits in seiner Entscheidung vom 21. Januar 2010 (Az. 13a B 08.30304 ; Revisionsverfahren nach übereinstimmenden Hauptsache-Erledigungserklärungen eingestellt) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Gefahrendichte in Kirkuk nicht so hoch sei, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. auch BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. RdNr. 15; EuGH vom 17.2.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 13a B 10.30100

    Irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens droht im Irak wegen ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    Dass irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens keiner Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure (Schiiten) unterliegen, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt (siehe rechtskräftige Urteile des Senats vom 14.12.2010 Az. 13a B 10.30100 und vom 21.3.2011 Az. 13a B 10.30102 u.a.; für den Zentralirak und Bagdad auch VGH Baden-Württemberg vom 12.8.2010 InfAuslR 2011, 128).

    Die vom Kläger weiter geltend gemachten Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG sind ebenfalls nicht gegeben (vgl. bereits BayVGH vom 14.12.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    Der Kläger hat jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in absehbarer Zukunft bei Rückkehr in den Irak nach der durch den Sturz des Regimes von Saddam Hussein eingetretenen grundlegenden Veränderung der Verhältnisse eine unmenschliche Behandlung im Sinn von Art. 3 EMRK, d.h. Misshandlungen durch staatliche Organe (BVerwG vom 17.10.1995 BVerwGE 99, 331), nicht zu erwarten.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    a) Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 - Parallelsache zu BVerwG 10 C 44.07) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    a) Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 - Parallelsache zu BVerwG 10 C 44.07) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 9 A 3642/06

    Anerkennung irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    Damit liegt die für die Annahme einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben erforderliche Gefahrendichte nicht vor, auch wenn die Sicherheitslage in dieser Provinz trotz der Verbesserung im Jahre 2010 weiterhin nicht als zufriedenstellend einzustufen ist (ebenso OVG NRW vom 29.10.2010 Az. 9 A 3642/06.A ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10

    Zur Frage einer Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger sunnitischen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    Dass irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens keiner Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure (Schiiten) unterliegen, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt (siehe rechtskräftige Urteile des Senats vom 14.12.2010 Az. 13a B 10.30100 und vom 21.3.2011 Az. 13a B 10.30102 u.a.; für den Zentralirak und Bagdad auch VGH Baden-Württemberg vom 12.8.2010 InfAuslR 2011, 128).
  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 13a B 10.30102

    Irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens droht im Irak wegen ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285
    Dass irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens keiner Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure (Schiiten) unterliegen, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt (siehe rechtskräftige Urteile des Senats vom 14.12.2010 Az. 13a B 10.30100 und vom 21.3.2011 Az. 13a B 10.30102 u.a.; für den Zentralirak und Bagdad auch VGH Baden-Württemberg vom 12.8.2010 InfAuslR 2011, 128).
  • VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30072

    Asyl Irak; Gruppenverfolgung von Sunniten; erhebliche individuelle Gefahr für

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30304

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 13a B 11.30412

    Asylrecht Irak; Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; keine

    Wie der Senat bereits erkannt hat, weisen die Verfolgungshandlungen, denen der sunnitische Bevölkerungsteil ausgesetzt ist, weder im Gesamtirak noch in der Heimatstadt des Klägers, Kirkuk, die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche kritische Verfolgungsdichte auf (BayVGH vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30072 ; vom 28.12.2011 Az. 13a B 11.30285 ).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinen Entscheidungen vom 21. Januar 2010 (Az. 13a B 08.30304 ), vom 11. November 2011 (Az. 13a B 11.30072 ) und vom 28. Dezember 2011 (Az. 13a B 11.30285 ) ausgeführt, dass die Gefahrendichte in Tamim/Kirkuk nicht so hoch sei, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre.

  • VGH Bayern, 05.11.2013 - 13a B 12.30342

    Asylrecht Irak; Widerruf der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft; erhebliche

    Da der Kläger als muslimischer Araber der Mehrheitsbevölkerung angehört, gibt es hier auch nicht etwa das möglicherweise gefahrerhöhende Moment der ethnischen oder religiösen Minorität bei kleinen Gruppen (vgl. BayVGH, U.v. 28.11.2011 -13a B 11.30285 - juris).
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139

    Asylrecht Irak; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; ehemaliger

    Da der Kläger als Kurde und Sunnit in Kirkuk einer Gruppe der Mehrheitsbevölkerung angehört, gibt es hier auch nicht etwa das möglicherweise gefahrerhöhende Moment der ethnischen oder religiösen Minorität bei kleinen Gruppen (vgl. BayVGH vom 28.11.2011 Az. 13a B 11.30285 ).
  • VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011

    Fluchtgeschichte (nicht glaubwürdig)

    Da der Kläger als Kurde und Sunnit in Kirkuk einer Gruppe der Mehrheitsbevölkerung angehört, gibt es hier auch nicht etwa das möglicherweise gefahrerhöhende Moment der ethnischen oder religiösen Minorität bei kleinen Gruppen (vgl. BayVGH vom 28.11.2011, Az. 13a B 11.30285 ).
  • VG München, 27.12.2016 - M 4 K 16.31399

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für ehemaligen

    Für die vorliegende Fallkonstellation der untergeordneten Tätigkeit als Verkehrspolizisten gibt es nach den ausgewerteten Erkenntnisquellen keine Hinweise darauf, dass ein ehemaliger einfacher Polizist auch noch nach Jahren in das Visier von Aufständischen oder Terroristen geraten würde (vgl. hierzu auch VGH München, U. v. 20.7.2012 - 13a B 10.30139 - juris Rn. 24; U. v. 28.12.2011 - 13a B 11.30285 - juris Rn. 20).
  • VG Regensburg, 22.07.2020 - RO 3 K 16.30576

    Erfolgloser Asylantrag eines ehemaligen Polizisten aus Mosul/Irak

    Für die vorliegende Fallkonstellation der nach Rang und Verantwortung untergeordneten polizeilichen Tätigkeit gibt es nach den ausgewerteten Erkenntnisquellen keine Hinweise darauf, dass ein ehemaliger einfacher Polizist auch noch nach Jahren in das Visier von Aufständischen oder Terroristen geraten würde (vgl. auch BayVGH, U.v. 20.7.2012 - 13a B 10.30139 - juris Rn. 24; U. v. 28.12.2011 - 13a B 11.30285 - juris Rn. 20; VG München, U.v. 27.12.2016 - 4 K 16.31399 - juris).
  • VG München, 15.12.2016 - M 4 K 16.31399

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für ehemaligen

    Für die vorliegende Fallkonstellation der untergeordneten Tätigkeit als Verkehrspolizisten gibt es nach den ausgewerteten Erkenntnisquellen keine Hinweise darauf, dass ein ehemaliger einfacher Polizist auch noch nach Jahren in das Visier von Aufständischen oder Terroristen geraten würde (vgl. hierzu auch VGH München, U. v. 20.7.2012 - 13a B 10.30139 - juris Rn. 24; U. v. 28.12.2011 - 13a B 11.30285 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 16.02.2012 - 20 ZB 11.30245

    Yezide; ehemaliger Polizist; Ablehnung von Beweisanträgen; rechtliches Gehör;

    Es entspricht auch der aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 28.12.2011 Az.: 13a B 11.30285 - Juris - und vom 11.11.2011 Az.: 13a B 30184 - Juris -) und bedarf deswegen keiner weiteren Klärung in einem Berufungsverfahren.
  • VG Braunschweig, 16.02.2012 - 2 A 56/09

    Irak, Mosul, Militärbasis, US-Streitkräfte, Arbeitskräfte, Militärstützpunkt, USA

    Gegen die Annahme, dass Anknüpfungspunkt für eine Bedrohung immer eine aktuell ausgeübte Tätigkeit sein müsse (so aber BayVGH, Urt. v. 28.12.2011 - 13a B 11.30285 -, juris), spricht vor allem, dass die terroristischen Aktivitäten nicht etwa dazu dienen, eine aktuell ausgeübte, konkrete Tätigkeit zu unterbinden, sondern sich aus rein politischen Gründen gegen Unterstützer der amerikanischen Streitkräfte richten, die von den Terroristen als Besatzer empfunden wurden (VG Trier, a.a.O.).
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