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   VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399   

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VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399 (https://dejure.org/2014,1799)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2014 - 13 M 13.2399 (https://dejure.org/2014,1799)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 13 M 13.2399 (https://dejure.org/2014,1799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2398

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399
    Die vorliegende Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren 13 M 13.2399 (zu 13 A 13.1319) betrifft ebenso wie die Erinnerung im Parallelverfahren (13 M 13.2398 zu 13 A 12.2474) die Ablehnung der Kostenfestsetzung für eine Erledigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

    Mit Schreiben vom 21. November 2013 gab die Klägerin im Parallelverfahren 13 M 13.2398 gegenüber dem Urkundsbeamten folgende Erklärung ab: "Ich teile Ihnen mit, mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss habe ich nichts zu tun! Ich habe Herrn B., S. keinerlei Auftrag gegeben, in Sachen Kostenfestsetzung was zu unternehmen! Warum er das von sich aus macht? Für mich ist der Kostenfestsetzungsbeschluss erledigt, u. für meinen Sohn auch.

    Der vom Bevollmächtigten namens und im Auftrag des Klägers gestellte Antrag auf Entscheidung des Gerichts ist durch die Erklärung der Klägerin (im Parallelverfahren 13 M 13.2398) vom 21. November 2013 schon deshalb nicht hinfällig geworden, weil jene mangels Vollmacht keine Wirkung gegenüber dem Kläger hat (§ 164 Abs. 1, § 167 Abs. 1 BGB).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 12 E 1120/08

    Entstehen einer Erledigungsgebühr i.F.d. Beendigung eines Prozesses durch

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399
    Die Beklagte hat im Erinnerungsverfahren geltend gemacht, dass gemäß der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (B.v. 18.12.2008 - 12 E 1120/08 - juris) in der hier gegebenen Fallkonstellation eine Erledigungsgebühr nicht entstanden sei.

    Im Übrigen steht die hier vertretene Auffassung auch im Einklang mit der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (s. OVG NRW, B.v. 18.12.2008 -12 E 1120/08 - juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 13.02.2013 - 3 E 118/12

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Voraussetzungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399
    Ein Mitwirken kann außerdem vorliegen, wenn ein Rechtsanwalt dem Mandanten dazu rät, einen Teil seines Klagebegehrens fallen zu lassen (SächsOVG, B.v. 13.2.2013 - 3 E 118/12 - juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. 2013, VV 1002 Rn. 52).
  • VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947

    - Kostenfestsetzungsverfahren; - zur Berücksichtigung materieller Einreden und

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399
    Zwar sind materiell-rechtliche Einwendungen gegen den prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 14.7.2003 - 15 C 03.947 - BayVBl 2004, 284), etwas anderes gilt aber bei Leistungen, die - wie im vorliegenden Fall - vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses vorbehaltlos und unstrittig zur Erfüllung des gegnerischen Aufwendungsersatzanspruchs erbracht wurden (vgl. § 362 Abs. 1 BGB); diese sind nach h.M. im Rahmen der Kostenfestsetzung anzurechnen (BGH, B.v. 7.12.2010 - VI ZB 45/10 - NJW 2011, 861; BayVGH, B.v. 28.6.2005 - 13 A 01.1909 - NVwZ-RR 2006, 221 = BayVBl 2006, 55; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 104 Rn. 13).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97

    Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399
    Ein Flurbereinigungsplan ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung nach Art. 35 Satz 2 BayVwVfG (BVerwG, U.v. 20.5.1998 - 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 FlurbG Nr. 78; Mayr in Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 58 Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 3 E 808/98

    Rechtsanwaltsgebühren; Erledigung eines Rechtsstreits; Vergleichsgebühr;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399
    Die Mitwirkung kann auch mittels Telefon erfolgen (BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - NVwZ-RR 2007, 497 = BayVBl 2008, 417).Sie kann auch darin bestehen, dass der Bevollmächtigte auf einen Vorschlag des Gerichts hin auf seine Mandantschaft einwirkt, um einen bei dieser bestehenden Widerstand gegen eine gütliche Streitbeilegung in deren eigenem, wohlverstandenen Interesse zu überwinden (OVG RhPf, B.v. 18.4.2007 - 8 E 10310/07 - NVwZ-RR 2007, 564; OVG NRW, B.v. 11.1.1999 - 3 E 808/98 - NVwZ-RR 1999, 348).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 45/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399
    Zwar sind materiell-rechtliche Einwendungen gegen den prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 14.7.2003 - 15 C 03.947 - BayVBl 2004, 284), etwas anderes gilt aber bei Leistungen, die - wie im vorliegenden Fall - vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses vorbehaltlos und unstrittig zur Erfüllung des gegnerischen Aufwendungsersatzanspruchs erbracht wurden (vgl. § 362 Abs. 1 BGB); diese sind nach h.M. im Rahmen der Kostenfestsetzung anzurechnen (BGH, B.v. 7.12.2010 - VI ZB 45/10 - NJW 2011, 861; BayVGH, B.v. 28.6.2005 - 13 A 01.1909 - NVwZ-RR 2006, 221 = BayVBl 2006, 55; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 104 Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 E 10310/07

    Beschwerde; Einigungsgebühr; Erinnerung; Erledigungsgebühr; Erledigung,

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399
    Die Mitwirkung kann auch mittels Telefon erfolgen (BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - NVwZ-RR 2007, 497 = BayVBl 2008, 417).Sie kann auch darin bestehen, dass der Bevollmächtigte auf einen Vorschlag des Gerichts hin auf seine Mandantschaft einwirkt, um einen bei dieser bestehenden Widerstand gegen eine gütliche Streitbeilegung in deren eigenem, wohlverstandenen Interesse zu überwinden (OVG RhPf, B.v. 18.4.2007 - 8 E 10310/07 - NVwZ-RR 2007, 564; OVG NRW, B.v. 11.1.1999 - 3 E 808/98 - NVwZ-RR 1999, 348).
  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426
    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399
    Die Mitwirkung kann auch mittels Telefon erfolgen (BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - NVwZ-RR 2007, 497 = BayVBl 2008, 417).Sie kann auch darin bestehen, dass der Bevollmächtigte auf einen Vorschlag des Gerichts hin auf seine Mandantschaft einwirkt, um einen bei dieser bestehenden Widerstand gegen eine gütliche Streitbeilegung in deren eigenem, wohlverstandenen Interesse zu überwinden (OVG RhPf, B.v. 18.4.2007 - 8 E 10310/07 - NVwZ-RR 2007, 564; OVG NRW, B.v. 11.1.1999 - 3 E 808/98 - NVwZ-RR 1999, 348).
  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 13 A 14.1240

    Verfahrensbeendigung infolge übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärungen

    In den nachfolgenden Erinnerungsverfahren 13 M 13.2398 und 13 M 13.2399 wegen Kostenfestsetzung für eine Erledigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz machte der damalige Bevollmächtigte der Kläger jeweils geltend, dass die nach telefonischer Beratung abgegebenen Erledigungserklärungen auf seinen ausdrücklichen anwaltlichen Rat zurückzuführen seien.
  • VG München, 17.10.2016 - M 7 M 16.3397

    Kosten eines zweiten Rechtsbeistands

    Das Erinnerungsverfahren ist gerichtskostenfrei (BayVGH, B. v. 29.1.2014 - 13 M 13.2399 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2398

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr

    Die vorliegende Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren 13 M 13.2398 (zu 13 A 13.2474) betrifft ebenso wie die Erinnerung im Parallelverfahren (13 M 13.2399 zu 13 A 13.1319) die Ablehnung der Kostenfestsetzung für eine Erledigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 13 A 14.1241
    In den nachfolgenden Erinnerungsverfahren 13 M 13.2398 und 13 M 13.2399 wegen Kostenfestsetzung für eine Erledigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz machte der damalige Bevollmächtigte der Kläger jeweils geltend, dass die nach telefonischer Beratung abgegebenen Erledigungserklärungen auf seinen ausdrücklichen anwaltlichen Rat zurückzuführen seien.
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