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   VGH Bayern, 29.01.2015 - 20 B 14.666   

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VGH Bayern, 29.01.2015 - 20 B 14.666 (https://dejure.org/2015,3793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2015 - 20 B 14.666 (https://dejure.org/2015,3793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 20 B 14.666 (https://dejure.org/2015,3793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der Verwertungswege;Für eine gewerbliche SammlungAbfallrecht

  • rewis.io

    Landwirtschaftliche Maschinen sind kein Abfall aus privaten Haushalten; Anforderung des Aufzeigens einer lückenlosen Kette des Verwertungswegs durch § 18 Abs. 2 Nr. 4 KrWG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841

    Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2015 - 20 B 14.666
    Der Bescheid vom 2. Mai 2012 stützt sich noch auf die Regelungen des dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorangehenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, wobei es für den Bestand des Bescheides auf die nunmehrige Rechtslage und auch damit auf eine entsprechende Anzeigepflicht nach § 18 KrWG ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; B.v. 28.7.2014 - 20 CS 14.1313; VGH BW, B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), so dass die Klägerin mit ihrer Anzeige vom 11. Juni 2012 grundsätzlich ihrer Anzeigepflicht nach § 18 KrWG nachkommen konnte.
  • VGH Bayern, 16.06.2014 - 20 ZB 14.885

    Gewerblich Altkleidersammlung; Doppelzuständigkeit von Behörden; Verwertungswege

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2015 - 20 B 14.666
    Dazu gehört auch die Schilderung der Verwertungsverfahren, in welchen Anlagen die Verwertung durchgeführt wird und welche Wege dabei durchlaufen werden (so BayVGH, B.v. 16.6.2014 - 20 ZB 14.885; Jahn/Dreifuß-Kruse/Brandt, a.a.O., Rn. 38 zu § 17, Rn. 36 zu § 18; auch Frenz, a.a.O. Rn. 43 zu § 18 KrWG).
  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 20 CS 14.1313

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Verwertungswege nicht hinreichend

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2015 - 20 B 14.666
    Der Bescheid vom 2. Mai 2012 stützt sich noch auf die Regelungen des dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorangehenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, wobei es für den Bestand des Bescheides auf die nunmehrige Rechtslage und auch damit auf eine entsprechende Anzeigepflicht nach § 18 KrWG ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; B.v. 28.7.2014 - 20 CS 14.1313; VGH BW, B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), so dass die Klägerin mit ihrer Anzeige vom 11. Juni 2012 grundsätzlich ihrer Anzeigepflicht nach § 18 KrWG nachkommen konnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2015 - 20 B 14.666
    Der Bescheid vom 2. Mai 2012 stützt sich noch auf die Regelungen des dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorangehenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, wobei es für den Bestand des Bescheides auf die nunmehrige Rechtslage und auch damit auf eine entsprechende Anzeigepflicht nach § 18 KrWG ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; B.v. 28.7.2014 - 20 CS 14.1313; VGH BW, B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), so dass die Klägerin mit ihrer Anzeige vom 11. Juni 2012 grundsätzlich ihrer Anzeigepflicht nach § 18 KrWG nachkommen konnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 10 S 1449/17

    Durchsetzung abfallrechtlicher Anforderungen bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit

    b) In der Rechtsprechung war zunächst teilweise die Ansicht vertreten worden, die Darlegung der Verwertungswege und -verfahren verlange bei der Anzeige einer gewerblichen Sammlung das Aufzeigen einer lückenlosen Kette des Verwertungswegs vom Einsammeln bis zum Abschluss der Verwertung, die Benennung der Verwertungsverfahren und die Schilderung, in welchen Anlagen die Verwertung durchgeführt werde und welche Wege dabei durchlaufen werden (z. B. BayVGH, Urteil vom 29.01.2015 - 20 B 14.666 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altpapier

    Hierzu gehört jedenfalls die Angabe des Verwerters, die Schilderung des Verwertungsverfahrens sowie die Angabe, in welcher Anlage die Verwertung durchgeführt wird (BayVGH, Urt. v. 29.01.2015 - 20 B 14.666 -, juris RdNr. 33; OVG NW, Urt. v. 07.05.2015 - 20 A 2670/13 -, juris RdNr. 132; VG Ansbach, Urt. v. 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212 -, a.a.O. RdNr. 34).

    Sie soll damit in die Lage versetzt werden, die Erforderlichkeit von Bedingungen, Befristungen oder Auflagen sowie eventuelle Untersagungsgründe zu prüfen und entsprechende Anordnungen zu erlassen (BayVGH, Urt. v. 29.01.2015 - 20 B 14.666 -, a.a.O. RdNr. 36).

  • VG Stuttgart, 28.04.2017 - 14 K 361/15

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung - Entfernung von aufgestellten

    Das Bundesverwaltungsgericht halte - anders als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 29.01.2015 (BayVGH 20 B 14.666) - zwar das Aufzeigen einer lückenlosen Kette des Verwertungsweges vom Einsammeln bis zum Abschluss der Verwertung nicht für geboten (Urteil vom 30.06.2016 - 7 C 5.15, Rn 28).
  • VG München, 27.06.2016 - M 17 S 16.1243

    Eilrechtsschutz gegen Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Nach der Rechtsprechung des BayVGH sei eine lückenlose Kette des Verwertungsweges aufzuzeigen (BayVGH, U.v. 29.01.2015 - 20 B 14.666).

    Im Übrigen hat zwar der BayVGH in seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 29. Januar 2015 (Az. 20 B 14.666 - juris) entschieden, dass die Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 4 KrWG gebietet, eine lückenlose Kette des Verwertungsweges aufzuzeigen, also vom Einsammeln bis zum Abschluss der Verwertung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 2670/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    Die Frage, ob dabei angesichts des typischerweise bestehenden ökonomischen Interesses an einer möglichst weitgehenden Verwertung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 8 B 10791/13 -, NVwZ-RR 2014, 135; VG Düsseldorf, Urteil vom 2. August 2013 - 17 K 7953/12 -, juris; Karpenstein/Dingemann, a. a. O., § 18 Rn. 49, oder ob aus dem Begriff der "Darlegung" in § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG in Verbindung mit dem Schutzgut des Kreislaufwirtschaftsgesetzes folgt, dass nach § 18 Abs. 2 Nrn. 4, 5 KrWG eine lückenlose Kette des Verwertungsweges einschließlich der Verwertungsverfahren sowie der genutzten Anlagen aufzuzeigen ist, so Bay. VGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - 20 B 14.666 -, AbfallR 2015, 79, m. w. N.; Wenzel, ZUR 2014, 579; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10553/13 -, juris, wird bislang nicht einhellig beantwortet.
  • VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 17.2431

    Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche

    Hingegen ist keine Bezeichnung einer lückenlosen Kette des Verwertungswegs bis zum Abschluss der Verwertung einschließlich der Verwertungsverfahren und der genutzten Anlagen verlangt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.2.2018 - 20 A 818/15 - juris Rn. 41); die gegenteilige Rechtsprechung des Senats wird insoweit ausdrücklich aufgegeben (vgl. BayVGH, Urteil v. 29.1.2015 - 20 B 14.666 - juris Rn. 33).
  • VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 17 K 1788/15
    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 KrWG, der im Hinblick auf die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ausdrücklich eine Darlegung ausreichen lässt, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - 20 B 14.666 -, juris Rn. 33; OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11; OVG Nds., Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 48 ff.

    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, oder eine lückenlose Kette des Verwertungsweges einschließlich der Verwertungsverfahren sowie der genutzten Anlagen aufzeigen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313- , juris Rn. 4 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - 20 B 14.666 -, juris Rn. 33, sind solche gesteigerten Anforderungen sind von § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 KrWG nicht gedeckt, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 5.15 -, juris Rn. 21 ff., das insbesondere auf einen Vergleich mit den Regelungen der Nachweispflicht bei der behördlichen Vorabkontrolle der Entsorgung von gefährlichen Abfällen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 52 KrWG i.V.m. §§ 3 ff. der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen sowie darauf abstellt, dass § 18 KrWG gerade keinen allgemeinen Erlaubnisvorbehalt, sondern lediglich eine Anzeigepflicht für gewerbliche Sammler mit dementsprechenden Kontrollmöglichkeiten vorsehe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 316/14

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    Die Frage, ob dabei angesichts des typischerweise bestehenden ökonomischen Interesses an einer möglichst weitgehenden Verwertung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 8 B 10791/13 -, NVwZ-RR 2014, 135; VG Düsseldorf, Urteil vom 2. August 2013 - 17 K 7953/12 -, juris; Karpenstein/Dingemann, a. a. O., § 18 Rn. 49, oder ob aus dem Begriff der "Darlegung" in § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG in Verbindung mit dem Schutzgut des Kreislaufwirtschaftsgesetzes folgt, dass nach § 18 Abs. 2 Nrn. 4, 5 KrWG eine lückenlose Kette des Verwertungsweges einschließlich der Verwertungsverfahren sowie der genutzten Anlagen aufzuzeigen ist, so Bay. VGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - 20 B 14.666 -, AbfallR 2015, 79, m. w. N.; Wenzel, ZUR 2014, 579; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10553/13 -, juris, wird bislang nicht einhellig beantwortet.
  • VG Würzburg, 19.04.2016 - W 4 K 15.297

    Darlegungspflicht gewerblicher Abfallsammler

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gegen sein Urteil vom 29. Januar 2015 (20 B 14.666 - juris) die Revision zugelassen, die beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 7 C 5.15 anhängig ist.

    Es kann daher dahinstehen, ob es weiterhin erforderlich ist, eine lückenlose Kette des Verwertungsweges aufzuzeigen, wie dies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bisher gefordert hat (BayVGH, B. v. 29.1.2015 - 20 B 14.666 - juris Rn. 33).

  • VG Stuttgart, 04.09.2015 - 2 K 2096/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern - zur Darlegung der

    Beweisen müsse der gewerbliche Sammler die einzelnen Schritte des Verwertungsverfahrens zwar nicht, eine genaue Darlegung sei aber selbst bei ökonomischen Interessen an einer Verwertung erforderlich (bay. VGH, Beschluss vom 29.01.2015 - 20 B 14.666 -, juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 20 ZB 15.1850

    Anforderungen an die Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung

  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.575

    Keine Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung

  • VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 16.2223

    Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche

  • VGH Bayern, 02.02.2017 - 20 ZB 16.2267

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen im Zusammenhang mit

  • VG München, 21.05.2015 - M 17 K 14.1404

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

  • VG München, 19.11.2015 - M 17 K 15.682

    Abgewiesene Klage im Streit um Untersagung einer gewerblichen

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 C 17.367

    Zur Streitwertfestsetzung bei Klage auf Einschreiten gegen eine gewerbliche

  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.311

    Untersagungsverfügung gegen gewerblicher Sammler von Altkleidern

  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.569

    Abfallsammlung, Untersagung, Zuverlässigkeit, Altkleidersammlung, gewerbliche

  • VGH Bayern, 09.11.2015 - 20 CS 15.1971

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagung einer Altkleidersammlung

  • VG Würzburg, 18.08.2015 - W 4 S 15.686

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung (Sammelcontainer)

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