Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9205
VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834 (https://dejure.org/2012,9205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834 (https://dejure.org/2012,9205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2012 - 20 ZB 11.2834 (https://dejure.org/2012,9205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Untersagung einer Altpapiersammlung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KrW-/AbfG
    Abfallrecht: Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung | Altpapier; Gewerbliche Sammlung; Untersagung; Entgegenstehende, überwiegende öffentliche Interessen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KrW-/AbfG
    Abfallrecht: Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung | Altpapier; Gewerbliche Sammlung; Untersagung; Entgegenstehende, überwiegende öffentliche Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834
    Zur Darlegung einer Divergenz ist es erforderlich, dass ein inhaltlich bestimmter, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechts- oder Tatsachensatz benannt wird, mit dem dieses von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten und entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz abgewichen sein soll (u.a. BVerwG vom 27.10.2010 Az. 9 B 93.09 - Juris RdNr. 10; vom 19.8.1997 DÖV 1998, 117).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 9.05

    Verpackungsverordnung; Verkaufsverpackungen; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834
    "Im Rahmen der Prüfung entgegenstehender überwiegender öffentlicher Interessen ist die Entsorgungssicherheit (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 7 C 9.05 - BVerwGE 125, 337 ) nur ein, wenn auch wesentlicher Aspekt.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07

    Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834
    Eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2007 Az.: 7 C 42.07 hat die Klägerin nicht in der nach § 124 a Abs. 5 Satz 2 VwGO erforderlichen Weise dargelegt.
  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18. Juni 2009 (BVerwGE 134, 154) zu den überwiegend entgegenstehenden öffentlichen Interessen Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.10.2010 - 9 B 93.09

    Materiell-rechtlicher Standpunkt des Berufungsgerichts als Ausgangspunkt für die

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834
    Zur Darlegung einer Divergenz ist es erforderlich, dass ein inhaltlich bestimmter, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechts- oder Tatsachensatz benannt wird, mit dem dieses von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten und entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz abgewichen sein soll (u.a. BVerwG vom 27.10.2010 Az. 9 B 93.09 - Juris RdNr. 10; vom 19.8.1997 DÖV 1998, 117).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08

    Aufstellung der Blauen Tonne im Landkreis Prignitz untersagt

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834
    Damit hat der Beklagte öffentliche Interessen geltend gemacht, welcher der Sammlung der Klägerin entgegenstehen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg vom 21.12.2009 Az.: OVG 11 S 50.08 - Juris).
  • VG Würzburg, 28.01.2013 - W 4 S 12.1130

    1) Zur Frage einer restriktiven, europarechtskonformen Auslegung des § 17 Abs. 3

    Zumindest bei einem Prozentsatz von 10% oder 15% einer getrennt erfassten Abfallfraktion kann nicht davon ausgegangen werden, dass dies zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Planungssicherheit führt (Dippel in Schink/Versteyl, RdNr. 66 zu § 17; zu einem prozentualen Verhältnis bei § 13 KrW-AbfG siehe BayVGH vom 29.3.2012 Az. 20 ZB 11.2834; OVG Lüneburg vom 26.5.2012 Az. 7 ME 20/10 - beide juris).
  • VG Potsdam, 06.07.2017 - 1 K 675/15

    Altpapierbeseitigung; Beeinträchtigung der Planungssicherheit des

    Dagegen kann jedenfalls bei einer Reduzierung der zu erwartenden Papiermenge von 20 % von einer Beeinträchtigung der Kalkulationsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausgegangen werden (VGH München, Beschluss vom 29. März 2012 - 20 ZB 11.2834 -, juris, Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht