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   VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416   

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https://dejure.org/2016,21035
VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416 (https://dejure.org/2016,21035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.2016 - 16b D 15.2416 (https://dejure.org/2016,21035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 16b D 15.2416 (https://dejure.org/2016,21035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung oder Zurückstufung eines Beamten aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme (hier: Verletzung des Postgeheimnisses im Beamtenverhältnis); Bemessung des Vertrauensschadens i.R.e. vom Beamten begangenen Straftat; Bindungswirkung im Disziplinarverfahren

  • rewis.io

    Verletzung des Postgeheimnisses im Beamtenverhältnis - Zurückstufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückstufung; Postgeheimnis; Fehlverhalten; Disziplinarrecht; Entfernung aus dem Dienst

  • rechtsportal.de

    Entfernung oder Zurückstufung eines Beamten aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme (hier: Verletzung des Postgeheimnisses im Beamtenverhältnis); Bemessung des Vertrauensschadens i.R.e. vom Beamten begangenen Straftat; Bindungswirkung im Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Disziplinarstrafe der Zurückstufung für einen Beamten bei Postunterdrückung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - NVwZ 2016, 772/773 m. w. N.).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - NVwZ 2016, 772/773 m. w. N.).

    Ausgehend von der Rechtsprechung der Strafgerichte zu § 248a StGB ist die Grenze der Geringwertigkeit bei etwa 50 Euro anzusetzen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - NVwZ 2016, 772/774 m. w. N.).

  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99

    Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416
    Dieser Milderungsgrund liegt vor, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen, besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt hat (BVerwG, U.v. 4.7.2000 - 1 D 33/99 - juris; U.v. 15.4.1994 - 1 D 19.93 - juris).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416
    Dieser Milderungsgrund liegt vor, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen, besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt hat (BVerwG, U.v. 4.7.2000 - 1 D 33/99 - juris; U.v. 15.4.1994 - 1 D 19.93 - juris).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416
    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommt hier nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (BVerwG, U.v.18.6.2015 - 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228/240).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416
    Er kommt nur in Betracht, wenn der Beamte unter dem Einfluss eines von außen auf die Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten ist, sich in der vorgeworfenen Weise eigennützig zu verhalten (BVerwG, U.v. 11.6.2002 - 1 D 31/01 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416
    Bei dem hier zugrunde zu legenden erst- und einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200 Euro konnte hier von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden (BVerwG, B.v. 6.6.2013 -2 B 50/12 - juris Rn. 8; B.v. 23.2.2012 - 2 B 143/11 - juris Rn. 13), zumal der Beklagte - wenn auch nicht vor Entdeckung der Tat - den Schaden wieder gutgemacht hat.
  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 15.2416
    Bei dem hier zugrunde zu legenden erst- und einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200 Euro konnte hier von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden (BVerwG, B.v. 6.6.2013 -2 B 50/12 - juris Rn. 8; B.v. 23.2.2012 - 2 B 143/11 - juris Rn. 13), zumal der Beklagte - wenn auch nicht vor Entdeckung der Tat - den Schaden wieder gutgemacht hat.
  • VG München, 26.06.2017 - M 19L DK 17.749

    Disziplinarmaßnahme des Wegfalls der Amtszulage bei außerdienstlichem Betrug

    Dieser Milderungsgrund liegt vor, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen, besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt hat (BayVGH, U.v. 29.6.2016 - 16b D 15.2416 - juris Rn. 34).
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