Rechtsprechung
VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fahrerlaubnisentziehung; Alkoholmissbrauch; Gutachtensanforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87
Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683
Bei Verkehrsauffälligkeiten ab 1, 6 Promille - eine Grenze, die ein "Geselligkeitstrinker" nicht erreicht (vgl. BVerwG vom 15.7.1988 BVerwGE 80, 43/45) - ist daher in der überwiegenden Zahl der Fälle konsequenter Alkoholverzicht erforderlich, um eine zukünftige Verkehrsteilnahme unter Alkohol hinreichend durchgängig und sicher zu vermeiden (vgl. Schubert/Mattern, Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik, Beurteilungskriterien, S. 34; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, S. 146). - BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683
Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160/164) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen. - BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683
Die Interessenabwägung hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellt hat.
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683
Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3081 f.). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.2002 - 10 S 1164/02
Verdacht des Alkoholismus bei Berufskraftfahrer - Beibringung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683
Einem Fahrerlaubnisinhaber kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der von ihm durch Alkoholmissbrauch ausgehenden Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer nur aufgegeben werden, wenn auf Grund bestimmter Umstände der begründete Verdacht besteht, dass er künftig ein Fahrzeug führen könnte, obwohl er hierzu wegen alkoholbedingter Beeinträchtigungen nicht mehr uneingeschränkt in der Lage ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 5.6.2007 ZfS 2007, 656 f.; Niedersächsisches OVG vom 29.1.2007 Blutalkohol 2007, 114 f.; VGH Baden-Württemberg vom 29.7.2002 ZfS 2002, 555 f.). - VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683
Es ist ein zumindest mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr zu fordern (vgl. BayVGH vom 4.1.2006 11 CS 05.1878/11 C 05.1879, vom 4.4.2006 11 CS 05.2439). - VGH Bayern, 04.04.2006 - 11 CS 05.2439
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683
Es ist ein zumindest mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr zu fordern (vgl. BayVGH vom 4.1.2006 11 CS 05.1878/11 C 05.1879, vom 4.4.2006 11 CS 05.2439). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07
Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683
Einem Fahrerlaubnisinhaber kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der von ihm durch Alkoholmissbrauch ausgehenden Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer nur aufgegeben werden, wenn auf Grund bestimmter Umstände der begründete Verdacht besteht, dass er künftig ein Fahrzeug führen könnte, obwohl er hierzu wegen alkoholbedingter Beeinträchtigungen nicht mehr uneingeschränkt in der Lage ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 5.6.2007 ZfS 2007, 656 f.; Niedersächsisches OVG vom 29.1.2007 Blutalkohol 2007, 114 f.; VGH Baden-Württemberg vom 29.7.2002 ZfS 2002, 555 f.). - VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395
Zum Alkoholmissbrauch und zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683
Für eine Gutachtensanforderung nach § 13 Nr. 2 Buchstabe e FeV muss daher ein früherer Alkoholmissbrauch nachgewiesen sein und Tatsachen müssen die Annahme seiner Fortdauer begründen (vgl. BayVGH vom 12.4.2006 11 ZB 05.3395).
- VG Würzburg, 29.04.2009 - W 6 K 08.608
Fahrerlaubnisentzug; Alkoholmissbrauch; Gutachten nicht vorgelegt
Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juli 2008 (11 CS 08.683) zurückgewiesen.Einem Fahrerlaubnisinhaber kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der von ihm durch Alkoholmissbrauch ausgehenden Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer nur aufgegeben werden, wenn aufgrund bestimmter Umstände der begründete Verdacht besteht, dass er künftig ein Fahrzeug führen könnte, obwohl er hierzu wegen alkoholbedingter Beeinträchtigungen nicht mehr uneingeschränkt in der Lage ist (BayVGH, B.v. 29.07.2008, 11 CS 08.683 und die dort zitierte Rechtsprechung).
Ebenso auf die rechtlichen Ausführungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 29. Juli 2008 (Az: 11 CS 08.683), die auf die Beschwerde des Klägers hin ergangen ist.
- VGH Bayern, 08.10.2014 - 11 CE 14.1776
Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU; …
Eine Normalisierung der Leberwerte, insbesondere des Gamma-GT-Wertes, kann sich schon nach kurzen Trinkpausen einstellen (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2008 - 11 CS 08.683 - juris Rn.14 m.w.N.). - VG Düsseldorf, 18.11.2015 - 14 K 4226/15 vgl. (BayVGH, Beschluss vom 29.07.2008 - 11 CS 08.683 - und die dort zitierte Rechtsprechung).
- VG Bayreuth, 13.09.2017 - B 1 S 17.566
Sofortvollzug des Entzugs der Fahrerlaubnis
Ein Fahrerlaubnisinhaber muss den Entzug dieser Berechtigung dann hinnehmen, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr für dessen Sicherheit resultiert; dieses Risiko muss deutlich über demjenigen liegen, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verbunden ist (BayVGH, B.v. 29.07.2007 - 11 CS 08.683 - m.w.N.).