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   VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193   

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https://dejure.org/2008,15644
VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193 (https://dejure.org/2008,15644)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2008 - 6 BV 05.3193 (https://dejure.org/2008,15644)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2008 - 6 BV 05.3193 (https://dejure.org/2008,15644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsweg (partielle Unzulässigkeit der Klage hinsichtlich der Geltendmachung von Amtshaftungansprüchen); Erschließungsbeitragsrecht; Ablösungsvereinbarung (nichtig); unzulässige Zusammenfassung verschiedener Erschließungsanlagen; öffentlich-rechtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags nach den in Art. 13 Kommunalabgabengesetz (KAG) getroffenen Regelungen; Ermittlung der Ablösungsbeträge unter Verstoß gegen die Ablösebestimmungen als Grund der Nichtigkeit einer Ablösevereinbarung; Verstoß gegen die ...

  • Judicialis

    GVG § 17 Abs. 2 Satz 2; ; BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5; ; BauGB § 130 Abs. 2 Satz 3; ; AO § 228; ; AO § 232; ; BayStrWG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtsweg (partielle Unzulässigkeit der Klage hinsichtlich der Geltendmachung von Amtshaftungansprüchen); Erschließungsbeitragsrecht; Ablösungsvereinbarung (nichtig); Unzulässige Zusammenfassung verschiedener Erschließungsanlagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - fehlerhafte Erschließungsraumermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    Diese unzulässige Ermittlung auf der Grundlage eines gemeinsamen Erschließungs- bzw. Abrechnungsraums für unterschiedliche Erschließungsanlagen verstößt gegen die festgelegten Ablösungsbestimmungen mit der Folge der Nichtigkeit der hierauf beruhenden Ablösungsvereinbarung (vgl. VGH BW vom 25.3.2002 ESVGH 52, 190).

    Auch für das Erschließungsbeitragsrecht wurde entschieden, dass die Nichtigkeit eines zwischen den Beteiligten geschlossenen Ablösungsvertrags keinen uneingeschränkten Rückforderungsanspruch ergibt (VGH BW vom 25.3.2002 ESVGH 52, 190 m.w. Hinweisen).

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 6 ZB 99.3347
    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    In ständiger Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass auch die Abwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags nach den in Art. 13 KAG getroffenen Regelungen erfolgt, § 37 Abs. 2 AO damit Grundlage für die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Ablösungsbeträge ist (vgl. BayVGH vom 3.6.1997 Az. 6 B 94.2783; vom 30.4.2003 Az. 6 ZB 99.3347; vom 23.7.2004 BauR 2004, 1989).

    3.1 Für die Verjährung von Erstattungsansprüchen aufgrund beitragsrechtlicher Ablösungsvereinbarungen finden wiederum die Vorschriften der Abgabenordnung Anwendung (BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; vom 23.7.2004 a.a.O., bestätigt durch BVerwG vom 17.12.2004 Az. 9 B 47.04).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06

    Nichtigkeit einer Ablösevereinbarung; Überwiegendes öffentliches Interesse an

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    In ständiger Rechtsprechung ist geklärt, dass § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB nur zum Abschluss solcher Ablösungsverträge ermächtigt, die nach dem Erlass wirksamer Ablösungsbestimmungen in inhaltlicher Übereinstimmung mit diesen abgeschlossen werden, und dass Ablösungsverträge, deren Abschluss diesen Anforderungen nicht entspricht, gegen ein Gesetzesverbot verstoßen und daher nichtig sind (BVerwG vom 1.12.1989 BVerwGE 84, 183; vom 17.9.2002 Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133; VGH BW vom 26.4.2007 NVwZ-RR 2007, 809).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    Die Stichstraße nach Süden, an der lediglich vier Häuser anliegen, von denen zwei unmittelbar auch von der J***straße selbst her erschlossen sind, stellt sich aufgrund ihrer geringen Länge von weniger als 100 m und der beschränkten Erschließungsfunktion als unselbständige Teilstrecke der Erschließungsanlage J***straße dar (vgl. BVerwGE 99, 23; BayVGH vom 24.1.2008 Az. 6 ZB 05.1397).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    Auch sonst wurde eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Verjährung bei konkurrierenden Anspruchsgrundverhältnissen bejaht, wenn Schadensersatzansprüche an die Stelle von Erfüllungsansprüchen treten (vgl. BVerwG vom 29.8.1996 BVerwGE 102, 33; vom 21.9.2000 BayVBl 2001, 216).
  • BVerwG, 17.12.2004 - 9 B 47.04

    Verjährung von landesrechtlichen Erstattungsansprüchen; Einwand der Verjährung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    3.1 Für die Verjährung von Erstattungsansprüchen aufgrund beitragsrechtlicher Ablösungsvereinbarungen finden wiederum die Vorschriften der Abgabenordnung Anwendung (BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; vom 23.7.2004 a.a.O., bestätigt durch BVerwG vom 17.12.2004 Az. 9 B 47.04).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    Auf nichtigen verwaltungsrechtlichen Verträgen wie Ablösungsvereinbarungen beruhende Erstattungsansprüche sind landesrechtlicher Natur (BVerwG vom 16.5.2000 BVerwGE 111, 162; vom 27.1.1982 KStZ 1982, 133).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 71.03

    Erstattung, öffentlich-rechtliche - wegen rechtsgrundlos erbrachter Arbeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    4.1 Die Rechtsprechung bejaht in Anlehnung an das zivile Bereicherungsrecht einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nur in dem Umfang, in dem es per Saldo zu einem (rechtsgrundlosen) Vermögenszuwachs gekommen ist (BVerwG vom 16.12.2004 DVBl 2005, 781 zum Erstattungsanspruch gegen einen Sozialhilfeträger).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    In ständiger Rechtsprechung ist geklärt, dass § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB nur zum Abschluss solcher Ablösungsverträge ermächtigt, die nach dem Erlass wirksamer Ablösungsbestimmungen in inhaltlicher Übereinstimmung mit diesen abgeschlossen werden, und dass Ablösungsverträge, deren Abschluss diesen Anforderungen nicht entspricht, gegen ein Gesetzesverbot verstoßen und daher nichtig sind (BVerwG vom 1.12.1989 BVerwGE 84, 183; vom 17.9.2002 Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133; VGH BW vom 26.4.2007 NVwZ-RR 2007, 809).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03

    Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
    Auch bei einer nichtigen Folgelastenvereinbarung zu einer Abrundungssatzung wurden die Grundsätze der zivilrechtlichen Saldotheorie im Rahmen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch entsprechend angewendet; der Erstattungsanspruch aus der Rückabwicklung eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrags beschränkt sich deshalb auf den sich nach Saldierung der beiderseitigen Vermögensverschiebungen ergebenden Überschussbetrag (VGH BW vom 17.7.2003 ESVGH 54, 62).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 6 ZB 05.1397

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; unselbständige Stichstraße (unter 100 m);

  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 13.11

    Fehlerhafte Anwendung der Verjährungsvorschriften der §§ 228 , 230 der

    Insoweit liege ein anderer, von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts vom 13. April 2006 nicht erfasster Streitgegenstand vor, da der Anspruch nach eigener Ansicht der Klägerin (erst) mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 durch Zurückweisung der gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerde durch den Beschluss des Senats vom 21. Januar 2010 (BVerwG 9 B 66.08 a.a.O.) entstanden sein soll.
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 07.1248

    Erschließungsbeitragsrecht; Rechtsweg; Ablösungsvereinbarung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Sitzungsniederschrift, die Gerichtsakten beider Rechtszüge, auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge und auf die in der mündlichen Verhandlung beigezogenen Akten des Parallelverfahrens 6 BV 05.3193 Bezug genommen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. September 2008, das im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 ergangen und rechtskräftig ist (vgl. nachfolgend BVerwG vom 21.1.2010 DVBl 2010, 575), festgestellt, dass die Beklagte die mit Beschluss des Stadtrats vom 18. November 1993 festgelegten Ablösungsbeträge unter Verstoß gegen ihre Ablösungsbestimmungen (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB i.V.m. § 9 EBS 1978 bzw. § 11 EBS 1997 ermittelt hat. Daran wird festgehalten. Demnach war auch die im vorliegenden Verfahren maßgebliche Ablösungsvereinbarung zwischen der Klägerin und der Beklagten vom 10. März 1994 wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot von Anfang an nichtig. Die Klägerin hat mithin den bereits am 7. März 1994 gezahlten Ablösungsbetrag von 394.767,00 DM (=201.841,16 Euro) ohne Rechtsgrund geleistet.

    Er konnte es auch gar nicht sein, weil er nach Ansicht der Klägerin erst mit Kenntnis der Rechtskraft des Urteils im Parallelverfahren 6 BV 05.3193, also mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010, entstanden sein soll, die Klage beim Landgericht aber bereits im Jahr 2005 eingereicht worden war.

  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254

    Erschließungsbeitragsrecht; Rechtsweg; Ablösungsvereinbarung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Sitzungsniederschrift, die Gerichtsakten beider Rechtszüge, auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge und auf die in der mündlichen Verhandlung beigezogenen Akten des Parallelverfahrens 6 BV 05.3193 Bezug genommen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. September 2008, das im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 ergangen und rechtskräftig ist (vgl. nachfolgend BVerwG vom 21.1.2010 DVBl 2010, 575), festgestellt, dass die Beklagte die mit Beschluss des Stadtrats vom 18. November 1993 festgelegten Ablösungsbeträge unter Verstoß gegen ihre Ablösungsbestimmungen (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB i.V.m. § 9 EBS 1978 bzw. § 11 EBS 1997 ermittelt hat. Daran wird festgehalten. Demnach war auch die im vorliegenden Verfahren maßgebliche Ablösungsvereinbarung zwischen Herrn Z. und der Beklagten vom 25. November 1996 wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot von Anfang an nichtig. Die Klägerin hat mithin (an Stelle von Herrn Z.) den Ablösungsbetrag von 154.890,00 DM (= 79.194,00 Euro) am 12. März 1997 ohne Rechtsgrund gezahlt.

    Er konnte es auch gar nicht sein, weil er nach Ansicht der Klägerin erst mit Kenntnis der Rechtskraft des Urteils im Parallelverfahren 6 BV 05.3193, also mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010, entstanden sein soll, die Klage beim Landgericht aber bereits am 23. Dezember 2004 erhoben worden war.

  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt;

    Insoweit liege ein anderer, von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts vom 6. Oktober 2005 nicht erfasster Streitgegenstand vor, da der Anspruch nach eigener Ansicht der Klägerin (erst) mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 durch Zurückweisung der gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerde durch den Beschluss des Senats vom 21. Januar 2010 (BVerwG 9 B 66.08 a.a.O.) entstanden sein soll.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2010 - L 5 KR 1546/10
    Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 GVG sind u.a. Amtshaftungsansprüche auch aus der Gesamtzuständigkeit ausgeschlossen, da Art. 34 Satz 3 GG insoweit den ordentlichen Rechtsweg zwingend vorgibt (Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 52 zu § 17 GVG; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, RdNr. 39 zu § 41; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. September 2008 - 6 BV 05.3193 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 9 B 66/08 -, jeweils veröffentlicht in Juris).

    Insoweit entfaltet diese Entscheidung nur partielle Rechtskraft (Sodan/Ziekow, a.a.O., RdNr. 54 zu § 17 GVG; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. September 2008 a.a.O. und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2010 a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 17.01.2012 - 4 KO 736/09

    Zur analogen Anwendung des § 21a Abs. 3 KAG TH auf vor dem 1. Januar 2005

    Bei dieser landesrechtlichen Verweisungsnorm auf die Vorschriften der Abgabenordnung handelt es sich um eine speziellere fachgesetzliche Regelung, die den - prinzipiell zur Ausfüllung und Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts möglichen - Rückgriff auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ausschließt (zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 9 B 66/08 - DVBl. 2010, S. 575-577, mit dem der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. September 2008 - 6 BV 05.3193 - juris zu dem inhaltsgleichen Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 BayKAG bestätigt wurde, sowie auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 9 L 6025/93 - KStZ 1997, S. 78 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 6 ZB 18.123

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- Anspruch auf Kaufpreisberichtigung

    Für Ansprüche aufgrund beitragsrechtlicher Ablösungsvereinbarungen finden die Vorschriften der Abgabenordnung Anwendung (BayVGH" U.v. 29.09.2008 - 6 BV 05.3193 - juris).
  • VG Münster, 29.04.2009 - 3 K 2214/07
    Vgl. dazu BayVGH, Urteile vom 29.9.2008 - 6 BV 05.3193 -, juris, und vom 23.7.2004 - 6 B 00.1402 -, juris, und 6 B 00.1508 -, juris; OVG Nds., Urteil vom 13.11.1990 - 9 OVG A 220/86 -, juris; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 17.12.1994 - 9 B 47.04 -, juris, und Urteil vom 27.1.1982 - 8 C 99.81 -, KStZ 1982, 133.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AS 5663/07
    Rechtfertigen die übrigen Rechtsgrundlagen kein stattgebendes Urteil, wird die Klage als unbegründet abgewiesen; eine Teilverweisung einzelner Klagegründe ist nicht zulässig (Senatsurteil vom 23. Oktober 2008, a. a. O.; vgl. auch Bundesgerichtshof (BGH), NJW 1998, 826; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 29. September 2008 - 6 BV 05.3193 - (juris); ).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AS 4503/07
    Rechtfertigen die übrigen Rechtsgrundlagen kein stattgebendes Urteil, wird die Klage als unbegründet abgewiesen; eine Teilverweisung einzelner Klagegründe ist nicht zulässig (Senatsurteil vom 23. Oktober 2008, a. a. O.; vgl. auch Bundesgerichtshof (BGH), NJW 1998, 826; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 29. September 2008 - 6 BV 05.3193 - (juris); ).
  • VG Regensburg, 29.09.2020 - RN 11 K 19.603

    Widerspruchsbescheid, Bescheid, Leistungen, Gemeinde, Widerruf, Zahlung,

  • VG Gera, 16.09.2009 - 2 K 219/07

    Beiträge; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Wegfall der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2010 - 15 A 1554/09

    Die Abwicklung erschließungsbeitragsrechtlicher Erstattungsansprüche richtet sich

  • VG Gera, 10.12.2008 - 2 K 344/06

    Ausbaubeiträge; Erschließungsvertrag; nichtige Ablösevereinbarung;

  • VG Gera, 29.01.2010 - 2 K 219/07

    Beiträge

  • VG München, 10.05.2011 - M 10 K 10.1192

    Zweitwohnungsteuer; Rückerstattung; Verzinsung der Erstattung (verneint)

  • VG Gera, 08.05.2009 - 2 K 344/06

    Wasserversorgungsbeitrag

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