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VGH Bayern, 29.09.2011 - 11 CS 11.1897 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszentralregister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2011 - 11 CS 11.1897
Dementsprechend sind nach dem Erreichen der 18-Punkte-Grenze auch Bonus-Gutschriften wegen der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgeschlossen (vgl. § 4 Abs. 4 Satz 2 StVG); es ist nicht zu erkennen, weshalb für Punktetilgungen etwas anders gelten sollte (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 25.9.2008 NJW 2009, 610). - VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2446
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Erreichen von 18 Punkten
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2011 - 11 CS 11.1897
Zwar ist bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG in Bayern ein Widerspruchsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V.m. Art. 15 Abs. 2 AGVwGO unstatthaft, da in einem solchen Fall keine personenbezogene Prüfungsentscheidung im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO inmitten steht (vgl. BayVGH vom 2.3.2010 Az. 11 CS 09.2446). - VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 09.3149
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4 …
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2011 - 11 CS 11.1897
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsentscheidung kommt es auf die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten in dem Zeitpunkt an, zu dem der Adressat einer solchen Maßnahme die 18-Punkte-Grenze erreicht hat (BayVGH vom 3.5.2010 SVR 2010, 344 und Jagow, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht, Loseblattkommentar, § 46 FeV Seite 113l m.w.N.).
- VG Ansbach, 22.08.2012 - AN 10 S 12.01142
Entziehung der Fahrerlaubnis; Erreichen von mehr als 18 Punkten; Tattagprinzip
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsentscheidung kommt es auf die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten in dem Zeitpunkt an, zu dem der Adressat einer solchen Maßnahme die 18-Punkte-Grenze erreicht hat (BayVGH vom 29.9.2011, 11 CS 11.1897). - VG Ansbach, 18.11.2011 - AN 10 K 11.01569
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Bindung der …
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsentscheidung kommt es auf die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten in dem Zeitpunkt an, zu dem der Adressat einer solchen Maßnahme die 18-Punkte-Grenze erreicht hat (BayVGH vom 29.9.2011, 11 CS 11.1897).