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   VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568   

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VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568 (https://dejure.org/2014,29460)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2014 - 15 ZB 13.568 (https://dejure.org/2014,29460)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2014 - 15 ZB 13.568 (https://dejure.org/2014,29460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für eine Tankstelle; Gefährdung der Sicherheit des Verkehrs; Mängel der gerichtlichen Aufklärungspflicht und der Beweiswürdigung (verneint)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 28.01.1992 - 2 R 6/89

    Nachbarschutz; Abwehrrecht; Sichtbehinderung; Grenzmauer; Verkehrsgefährdung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568
    1.1 Mit ihrem Verweis auf ein Urteil des OVG Saarlouis (OVG Saarl, U.v. 28.1.1992 - 2 R 6/89 - BRS 54 Nr. 195 = juris Rn. 20) kann die Klägerin die Richtigkeit des vom Verwaltungsgericht gewählten und oben dargestellten rechtlichen Ansatzes nicht in Frage stellen.

    Die seitens der Klägerin in ihrer Zulassungsbegründung hervorgehobenen Aussagen im Urteil des OVG Saarlouis über die von Verkehrsteilnehmern zu fordernde Sorgfalt stehen im Zusammenhang mit der Erörterung, ob eine 2 m hohe Grenzmauer auf dem Grundstück des Beigeladenen Gefahren für vom Grundstück des Klägers auf die dort einschließlich beidseitiger Gehwege bzw. Regenrinnen rund 5 m breite Straße "In der P" ausfahrende Fahrzeuge oder das Grundstück verlassende Personen begründet (OVG Saarl, U.v. 28.1.1992 a.a.O. Rn. 22 und 25).

  • BVerwG, 10.12.1968 - IV B 214.68

    Anbau an Bundesfernstraßen - Hinnahme einer unwesentlichen Gefahrerhöhung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568
    1.2 Die allgemeinen Hinweise der Klägerin auf "Zufahrtsrichtlinien" (Erlass des brandenburgischen Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zu den Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen vom 20. Februar 2003, Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 13 vom 2.4.2003) bzw. eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 10.12.1968 - IV B 214.68 - DÖV 1969, 725), wonach bei Tankstellen "ein gewisses Maß an Gefahrerhöhung des Straßenverkehrs hingenommen werden kann" bzw. "mit deren Benutzung in aller Regel verbunden ist", sind nicht geeignet, die Richtigkeit der vom Verwaltungsgericht für die Beurteilung des konkreten Falls herangezogenen Maßstäbe oder deren Anwendung in Frage zu stellen.
  • BVerwG, 25.07.1984 - 8 C 14.84
    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568
    Reicht ein bereits eingeholtes Gutachten jedoch aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Anhörung eines weiteren Gutachters weder notwendig noch veranlasst (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 14/84 - BVerwGE 71, 38 = juris Rn. 16, 23; BayVGH, B.v. 19.7.2011 - 8 ZB 11.319 - juris 26).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568
    Reicht ein bereits eingeholtes Gutachten jedoch aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Anhörung eines weiteren Gutachters weder notwendig noch veranlasst (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 14/84 - BVerwGE 71, 38 = juris Rn. 16, 23; BayVGH, B.v. 19.7.2011 - 8 ZB 11.319 - juris 26).
  • VGH Bayern, 19.07.2011 - 8 ZB 11.319

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anspruch auf wasserrechtliches Einschreiten gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568
    Reicht ein bereits eingeholtes Gutachten jedoch aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Anhörung eines weiteren Gutachters weder notwendig noch veranlasst (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 14/84 - BVerwGE 71, 38 = juris Rn. 16, 23; BayVGH, B.v. 19.7.2011 - 8 ZB 11.319 - juris 26).
  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409

    Errichtung einer Werbeanlage; konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568
    Aus den Entscheidungsgründen (UA S. 27 bis 31) ergibt sich, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Bewertung des Sachverhalts davon ausgegangen ist, dass die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs bereits dann konkret gefährdet ist, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender, "bloßer" Wahrscheinlichkeit in überschaubarer Zeit ein Verkehrsunfall oder eine Verkehrsbehinderung zu erwarten sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Diesbezügliche Rechtsfehler - etwa die Unverwertbarkeit eines existenten Gutachtens, weil dieses unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, weil es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, weil Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, weil ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder weil ... Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt ("erschüttert") scheinen - hat die Klägerin nicht dargelegt (vgl. BVerwG, U. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff. = juris Rn. 33; B. v. 30.9.2010 a. a. O.; B. v. 28.3.2013 - 4 B 15.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B. v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12; B. v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234 - juris Rn. 29; B. v. 13.1.2016 - 22 ZB 15.1506 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 02.03.2015 - 9 ZB 12.1377

    Nachbarklage gegen Biogasanlage im Außenbereich; Dorfgebiet; Gebot der

    Eine weitere Sachaufklärung musste sich dem Verwaltungsgericht auch nicht aufgrund anderer Umstände aufdrängen (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.1980 - 4 B 218/79 - DVBl 1981, 467 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 20.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 9 ZB 13.2048

    Baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch und Rücksichtnahmegebot bei

    Reichen vorliegende Gutachten - wie oben ausgeführt - jedoch aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens weder notwendig noch veranlasst (BayVGH, B. v. 20.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913

    Erfolgloser Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine

    Reichen danach die bereits vorliegenden Gutachten und Unterlagen aus, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beantworten zu können, ist die Einholung weiterer Gutachten nicht notwendig oder veranlasst (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 ZB 17.2306

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn gegen Elektrofachmarkt unter

    Reichen vorliegende Gutachten jedoch aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens weder notwendig noch veranlasst (BayVGH, B.v. 20.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 04.05.2023 - 2 ZB 22.2530

    Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Werbeanlage

    Vielmehr ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine bauliche Anlage bereits dann - konkret - gefährdet wird, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2014 - 15 ZB 13.568 - juris Rn. 4; B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6; B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16), insbesondere ein Durchschnittsfahrer durch sie abgelenkt wird.
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