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   VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122   

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VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122 (https://dejure.org/2014,32597)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122 (https://dejure.org/2014,32597)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2014 - 9 ZB 11.1122 (https://dejure.org/2014,32597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gerätehalle im Außenbereich; Anforderungen an einen privilegierten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb; Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Hierzu zählen die Größe der landwirtschaftlichen Nutzflächen, der Bestand an Maschinen sowie die Betriebsform und Betriebsorganisation (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - juris Rn. 7 und 8).

    6113" das zudem zu einem nicht unerheblichen Teil mit Nadelbäumen bepflanzt ist" vielmehr Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Betrieb die Möglichkeit der Gewinnerzielung abzusprechen ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - juris Rn. 8).

  • BFH, 22.09.1992 - VII R 45/92

    Begriffsdefinition "landwirtschaftlicher Betrieb" (§ 3 Nr. 7 KraftStG 1979)

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Der Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs in diesem Sinne ist aber in Anknüpfung an bewertungsrechtliche Gesichtspunkte zu bestimmen, wobei danach ein Betreiben mit Gewinnabsicht nicht erforderlich ist und auch Liebhabereibetriebe bewertungsrechtlich als landwirtschaftliche Betriebe in Betracht kommen; erforderlich ist lediglich eine tatsächliche Nutzung von Grundstücksflächen und deren Zweckbestimmung durch den Eigentümer (vgl. BFH, U.v. 22.9.1992 - VII R 45/92 - juris Rn. 6; BFH, U.v. 6.3.2013 - II R 55/11 - juris Rn. 11).
  • BFH, 06.03.2013 - II R 55/11

    Verwendung einer Zugmaschine i. S. von § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Der Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs in diesem Sinne ist aber in Anknüpfung an bewertungsrechtliche Gesichtspunkte zu bestimmen, wobei danach ein Betreiben mit Gewinnabsicht nicht erforderlich ist und auch Liebhabereibetriebe bewertungsrechtlich als landwirtschaftliche Betriebe in Betracht kommen; erforderlich ist lediglich eine tatsächliche Nutzung von Grundstücksflächen und deren Zweckbestimmung durch den Eigentümer (vgl. BFH, U.v. 22.9.1992 - VII R 45/92 - juris Rn. 6; BFH, U.v. 6.3.2013 - II R 55/11 - juris Rn. 11).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Soweit der Kläger vorträgt, dass seine Tätigkeit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit entsprechenden Beitragspflichten unterliege, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von einem weiten unfallversicherungsrechtlichen Begriff des hierfür erforderlichen "landwirtschaftlichen Unternehmens" auszugehen ist, der nach dem Recht des SGB VII jede den Boden bewirtschaftende Tätigkeit umfasst und nicht auf Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen begrenzt ist (vgl. BSG, U.v. 18.11.2011 - B 2 U 16/10 R - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Auch eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle kann ein Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sein (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.1967 - 4 C 41.65 - BVerwGE 26, 121).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Dabei ist aber eine Kompensation von gegen das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belangen mit anderen für das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belangen nicht gestattet (vgl. BVerwG, U.v. 16.2.1973 - 4 C 61.70 - BVerwGE 42, 8/14 ff.; U.v. 18.2.1983 - 4 C 19/81 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Dabei ist aber eine Kompensation von gegen das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belangen mit anderen für das Vorhaben sprechenden öffentlichen Belangen nicht gestattet (vgl. BVerwG, U.v. 16.2.1973 - 4 C 61.70 - BVerwGE 42, 8/14 ff.; U.v. 18.2.1983 - 4 C 19/81 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89

    Nachbarschutz und Vermittlung von Abwehrrechten durch die "Sicherung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Eine Beeinträchtigung im Sinne dieser Vorschrift lässt sich nicht dadurch kompensieren, dass bestimmte öffentliche Belange für das Vorhaben streiten (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.1999 - 4 B 85/89 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 4 B 271.95

    Angemessener Flächenbedarf für eine sachgerechte Koppelschafhaltung -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Demgegenüber sind für die Annahme einer Privilegierung einer Nebenerwerbsstelle im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB strenge Anforderungen an die Betriebseigenschaft zu stellen (vgl. BVerwG, B.v. 1.12.1995 - 4 B 271/95 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122
    Unabhängig davon bedarf es auch bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB einer die gesetzlichen Vorgaben und Wertungen konkretisierenden nachvollziehenden Abwägung, ob die in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.7.2001 - 4 C 4/00 - BVerwGE 115, 17/24).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • VGH Bayern, 30.03.2017 - 9 ZB 15.785

    Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht für landwirtschaftliche Privilegierung im

    Hierzu zählen die Größe der landwirtschaftlichen Nutzflächen, der Bestand an Tieren und Maschinen sowie die Betriebsform und die Betriebsorganisation (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2014 - 9 ZB 11.1122 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 9 C 20.1774

    Baugenehmigung für den Umbau eines Hotels; hier: Streitwertbeschwerde

    Der Betrag entspricht dem zehnten Teil der sowohl im Bauantrag als auch im Rahmen der Beschwerde von den Bevollmächtigten der Klägerinnen angegebenen Baukosten von 285.000,00 Euro und steht mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bestimmung eines angemessenen Bruchteils im Einklang (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris Rn. 19 und B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.469 - juris Rn. 22 sowie die betreffenden erstinstanzlichen Entscheidungen; B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.468 - juris Rn. 20 betreffend den Neubau einer Hotelresidenz für Senioren; B.v. 29.9.2014 - 9 ZB 11.1122 - juris Rn. 19; B.v. 15.12.2010 - 9 ZB 09.1779 - juris Rn. 13).
  • VG Bayreuth, 23.10.2014 - B 2 K 13.917

    Pensionspferdehaltung; fehlende landwirtschaftliche Privilegierung

    Hierzu zählen die Größe der landwirtschaftlichen Nutzflächen, der Bestand an Maschinen sowie die Betriebsform und Betriebsorganisation (vgl. BayVGH, U. v. 29.09.2014 - 9 ZB 11.1122; BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 4 C 9/11).
  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 9 ZB 11.1119

    Beseitigungsanordnung für Gerätehalle im Außenbereich

    Wie sich aus dem Beschluss des Senats vom 29. September 2014, Az. 9 ZB 11.1122 ergibt, auf den Bezug genommen wird, erfüllt der Kläger mit seinem Obstbau nicht die Voraussetzungen für einen privilegierten Nebenerwerbslandwirtschaftsbetrieb.
  • VGH Bayern, 30.12.2020 - 15 C 20.2150

    Streitwert bei Klage auf Baugenehmigung eines Rinderstalls

    einem Zehntel der in der Baubeschreibung des Bauherrn / Klägers angegebenen Baukosten Rechnung zu tragen (BayVGH, B.v. 29.9.2014 - 9 ZB 11.1122 - juris Rn. 19; B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.469 - juris Rn. 22; B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.468 - juris Rn. 20; B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris Rn. 19; B.v. 11.11.2020 - 9 C 20.1774 - juris Rn. 8 m.w.N.; so auch das Verwaltungsgericht ursprünglich im Beschluss vom 20.7.2020).
  • VGH Bayern, 30.12.2020 - 15 C 20.3044

    Streitwertbeschwerde - Baugenehmigungsverfahren für Zaun

    einem Zehntel der in der Baubeschreibung vom 27. März 2019 mit 9.800 Euro angegebenen und vom Beklagten in der Höhe nicht infrage gestellten Baukosten Rechnung zu tragen (BayVGH, B.v. 15.12.2010 - 9 ZB 09.1779 - juris Rn. 13; B.v. 29.9.2014 - 9 ZB 11.1122 - juris Rn. 19; B.v. 11.11.2020 - 9 C 20.1774 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 9 C 20.215

    Erfolglose Streitwertbeschwerde: Bodenwertsteigerung zu berücksichtigen bei

    Der Betrag entspricht einem Bruchteil der im Rahmen der Beschwerde angegebenen Rohbaukosten von 375.000,00 Euro bzw. Bodenwertsteigerung von 250.000,00 Euro und steht im Hinblick auf seine Höhe mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bestimmung eines angemessenen Bruchteils im Einklang (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.469 - juris Rn. 22; 29.9.2014 - 9 ZB 11.1122 - juris Rn. 19; B.v. 15.12.2010 - 9 ZB 09.1779 - juris Rn. 13; B.v. 16.6.2004 - 14 B 03.615 - juris Rn. 1; B.v. 20.3.2002 - 1 C 00.3396 - juris Rn. 8).
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