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   VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770   

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VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770 (https://dejure.org/2020,31147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2020 - 9 NE 20.770 (https://dejure.org/2020,31147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2020 - 9 NE 20.770 (https://dejure.org/2020,31147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BauGB § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2; BNatSchG § 30
    Keine Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Normenkontrolleilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Normenkontrolleilverfahren; Beurteilung der Zumutbarkeit der von Tierhaltungsbetrieben verursachten Gerüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 N 15.2011
    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Unabhängig davon, ob mit dieser vorübergehenden Lösung dem Gebot der Konfliktbewältigung genügt sein könnte (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - juris Rn. 14; BayVGH, U,v, 2.8.2016 - 9 N 15.2011 - juris Rn. 41), ist jedenfalls nicht ersichtlich, weshalb mit der angedachten Vorgehensweise derzeit schwerwiegende Nachteile für die Antragsteller verbunden wären.
  • BVerwG, 02.03.2015 - 4 BN 30.14

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle; Vorgriff auf Begründetheitsprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Insbesondere bestehen keine Zweifel an der Antragsbefugnis der Antragsteller, da sie hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in ihrem subjektiven Recht verletzt werden (vgl. BVerwG, B.v. 2.3.2015 - 4 BN 30.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Unabhängig davon, ob mit dieser vorübergehenden Lösung dem Gebot der Konfliktbewältigung genügt sein könnte (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - juris Rn. 14; BayVGH, U,v, 2.8.2016 - 9 N 15.2011 - juris Rn. 41), ist jedenfalls nicht ersichtlich, weshalb mit der angedachten Vorgehensweise derzeit schwerwiegende Nachteile für die Antragsteller verbunden wären.
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Das Arbeitspapier des Bayerischen Arbeitskreises "Immissionsschutz in der Landwirtschaft" ist aber ebenso als eine solche Orientierungshilfe anerkannt, auf die wegen des Fehlens allgemein gültiger Regelungen für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von Tierhaltungsbetrieben verursachten Gerüche zurückgegriffen werden kann (BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 24; vgl. speziell zur Anpassung des Gewichtungsfaktors: BayVGH, B.v. 16.7.2014 - 15 CS 13.1910 - juris Rn. 24; B.v. 9.8.2018 - 15 CS 18.1285 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Zu den abwägungserheblichen Belangen zählt das Interesse eines Landwirts, mögliche Einschränkungen seines landwirtschaftlichen Betriebs durch eine heranrückende Wohnbebauung zu verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 4. Mai 2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 23 m.w.N.; U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 16.07.2014 - 15 CS 13.1910

    Nachbarbaugenehmigungen für Mastschweinestall, Mutterkuhstall und Getreidelager;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Das Arbeitspapier des Bayerischen Arbeitskreises "Immissionsschutz in der Landwirtschaft" ist aber ebenso als eine solche Orientierungshilfe anerkannt, auf die wegen des Fehlens allgemein gültiger Regelungen für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von Tierhaltungsbetrieben verursachten Gerüche zurückgegriffen werden kann (BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 24; vgl. speziell zur Anpassung des Gewichtungsfaktors: BayVGH, B.v. 16.7.2014 - 15 CS 13.1910 - juris Rn. 24; B.v. 9.8.2018 - 15 CS 18.1285 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Das Arbeitspapier des Bayerischen Arbeitskreises "Immissionsschutz in der Landwirtschaft" ist aber ebenso als eine solche Orientierungshilfe anerkannt, auf die wegen des Fehlens allgemein gültiger Regelungen für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von Tierhaltungsbetrieben verursachten Gerüche zurückgegriffen werden kann (BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 24; vgl. speziell zur Anpassung des Gewichtungsfaktors: BayVGH, B.v. 16.7.2014 - 15 CS 13.1910 - juris Rn. 24; B.v. 9.8.2018 - 15 CS 18.1285 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 9 N 14.2674

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Heranrücken von

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Zu den abwägungserheblichen Belangen zählt das Interesse eines Landwirts, mögliche Einschränkungen seines landwirtschaftlichen Betriebs durch eine heranrückende Wohnbebauung zu verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 4. Mai 2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 23 m.w.N.; U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 1 NE 19.85

    Zulässigkeit einer Ergänzungssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 NE 20.770
    Seine Verwendung in der Bauleitplanung fand in der Rechtsprechung bereits Bestätigung (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2019 - 1 NE 19.85 - juris Rn. 17); die Antragsteller führen hiergegen auch nichts Durchgreifendes an.
  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 BN 4.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle; mittelbar Betroffener

  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    ... Zwar können dem Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs zu befürchtende Einschränkungen des Bestands und seiner Entwicklungsmöglichkeiten nur dann die Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 VwGO vermitteln, wenn diese geltend gemachten Interessen in der konkreten Situation planungsbeachtlich sind (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2018 - 9 NE 18.278 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 12.3.2019 - 1 NE 19.85 - juris Rn. 8; B.v. 29.9.2020 - 9 NE 20.770 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 NE 21.1262

    Erfolgreicher Normenkontrolleilantrag wegen Abwägungsfehler

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.9.2020 - 9 NE 20.770 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 22.06.2022 - 9 NE 22.705

    Erfolgloser Eilantrag gegen Bebauungs- und Grünordnungsplan

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.9.2020 - 9 NE 20.770 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 1 NE 20.1813

    Anforderungen an die vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Der Antragsteller macht selbst nicht geltend, in absehbarer Zeit hiervon betroffen zu sein, so dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Festsetzungen ohnehin dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2020 - 9 NE 20.770 - juris Rn. 26; OVG NW, B.v. 10.1.2013 - 2 B 1216/12.NE - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.3227

    Bewertung der Zumutbarkeit der von Rinderhaltung verursachten Geruchsimmissionen

    Diese stellt für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von Tierhaltungsbetrieben verursachten Gerüche eine brauchbare Orientierungshilfe dar (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2021 - 1 ZB 18.2158 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 29.9.2020 - 9 NE 20.770 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.07.2022 - 9 NE 22.397

    Erfolgloser Eilantrag gegen Bebauungsplan - an Landwirtschaftsbetrieb

    ... mit Stallgebäude sind es ca. 180 m. Unter Verweis auf die "Abstandsregelung für Rinderhaltungen" des Bayerischen Arbeitskreises "Immissionsschutz in der Landwirtschaft", die für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von Tierhaltungsbetrieben verursachten Gerüche als eine brauchbare Orientierungshilfe anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2021 - 1 ZB 18.2158 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 29.9.2020 - 9 NE 20.770 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 4.12.2019 - 15 CS 19.2048 - juris Rn. 24 m.w.N.), schätzt das Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamts einen Abstand von 120 m vom Wohngebiet zur landwirtschaftlichen Betriebsstätte als unproblematisch ein.
  • VGH Bayern, 12.07.2022 - 1 N 17.1167

    Normenkontrollantrag gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Das Interesse eines Landwirts, mögliche Einschränkungen seines landwirtschaftlichen Betriebs durch eine heranrückende schutzwürdige Bebauung zu verhindern, zählt zu den abwägungserheblichen Belangen (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2020 - 9 NE 20.770 - juris Rn. 19), wobei auch sein hinreichend konkretisiertes Interesse an einer Betriebsentwicklung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 23).
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