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   VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953   

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VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953 (https://dejure.org/2014,34638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953 (https://dejure.org/2014,34638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 21 ZB 14.1953 (https://dejure.org/2014,34638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    Die Frage, ob ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist, und ob er deshalb unwürdig für die Ausübung dieses Berufs ist, unterliegt objektiven Beurteilungsmaßstäben und ist unabhängig von zufälligen Umständen des Einzelfalles wie mangelnder Kenntnis der Umgebung vom Fehlverhalten oder mangelnder Sensibilität bei dessen Einschätzung (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris).

    Etwas anders gilt dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO vorliegen oder wenn sich die offensichtliche Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen aufdrängt (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris; B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris).

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    Ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen, der daran hindern würde, sie zur Grundlage der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung des Approbationswiderrufs zu machen (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris), ergibt sich daraus nicht.

    Etwas anders gilt dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO vorliegen oder wenn sich die offensichtliche Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen aufdrängt (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris; B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    Es stellt weder einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz noch eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010, 1 BvR 2011/10).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    Es stellt weder einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz noch eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010, 1 BvR 2011/10).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 17.85

    Feststellung von Schäden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG)

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    Ein Verfahrensbeteiligter kann im Grundsatz nur dann mit Erfolg geltend machen, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, wenn er die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.1985 - 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 Nr. 175).
  • BVerwG, 02.11.1987 - 4 B 204.87

    Beweisantrag - Sitzungsprotokoll - Beweiskraft - Gegenbeweis

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 22. Juli 2014 (vgl. zur Beweiskraft des Protokolls BVerwG, B.v. 2.11.1987 - 4 B 204.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 32) hat die Klägerin bzw. deren Verfahrensbevollmächtigte keinen (formellen) Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO gestellt.
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    Während es bei den zuerst genannten Maßnahmen letztlich darum geht, die Funktionsfähigkeit des Sondersystems "vertragsärztliche Versorgung" sicherzustellen (vgl. Großbölting/Jaklin, NZS 2002, 525/527), soll die Regelung über den Widerruf der Approbation wegen Berufsunwürdigkeit im Interesse der Gesundheit des Einzelnen und aller Bürger das Vertrauen der Bevölkerung in die Ärzteschaft sicherstellen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - NJW 1998, 2756/2757).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    Lässt ein schwerwiegendes Fehlverhalten bei Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung untragbar erscheinen, ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 - NJW 1999, 3425/3427).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    1.1 Ernstliche Zweifel an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV/03 - NVwZ-RR 2004, 542, 543) des angegriffenen Urteils ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen nicht.
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953
    Selbst wenn die Klägerin ihren Einspruch gegen den Strafbefehl vom 16. Januar 2013 in Unkenntnis der drohenden berufsrechtlichen Folgen auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hätte, hinderte das nicht daran, die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen dieses Strafbefehls zur Grundlage im Approbationswiderrufsverfahrens zu machen (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 5 A 2529/15

    Untersagung der Haltung eines Schäferhundmischlings wegen Gefährlichkeit;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rn. 10 ff.; Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris, Rn. 37 f.; Beschluss vom 23. Juni 1975 - VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41 S. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 21 ZB 14.1953 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 30. September 2010 - 21 BV 09.1279 -, juris, Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 12 ME 77/17 -, juris, Rn. 14.
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