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   VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439   

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VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439 (https://dejure.org/2010,28793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2010 - 15 B 10.1439 (https://dejure.org/2010,28793)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2010 - 15 B 10.1439 (https://dejure.org/2010,28793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags; klärungsfähiges Rechtsverhältnis; Veränderungssperre; privilegiertes Vorhaben im Außenbereich; Unerheblichkeit der Bearbeitungszeit des Bauantrags für das zu klärende Rechtsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Augsburg, 19.03.2009 - Au 5 K 07.424

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Schweinemastbetrieb im Außenbereich; zureichender

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    Das Verwaltungsgericht hat im Verfahren Au 5 K 07.424 festgestellt, dass die von den Klägern geplante landwirtschaftliche Hofstelle für Zucht- und Mastschweinehaltung im Au- ßenbereich als privilegiertes Vorhaben zulässig war und öffentliche Belange nicht entgegenstanden.

    Auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in den Urteilsgründen im Verfahren Au 5 K 07.424 (Nrn. II.1. und 2.) wird insoweit Bezug genommen (§ 130 b Satz 2 VwGO analog).

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 15. Senats vom 29. November 2010 (VG Augsburg, Entscheidung vom 19. März 2009, Az.: Au 5 K 07.424) --/ 15 B 10.1453 Großes Staats- Au 5 K 07.424 wappen.

  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 210/90

    Amtshaftung und enteignungsgleicher Eingriff bei faktischer Bausperre

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    Erst in diesem Zusammenhang ist auch zu klären, welche Bearbeitungszeit im konkreten Fall noch angemessen war (BGH vom 9.6.1994 NJW-RR 1994, 1171) und ob die handelnden Amtsträger ein Verschulden triff, welches Haftungsansprüche auslöst (vgl. z.B. BGH vom 11.6.1992 NVwZ 1992, 1119 zur Frage, ob ein Planungsausschuss zu Recht noch eingeschaltet wurde; ebenso BGH vom 23.1.1992 BayVBl 1992, 444).

    Erst in diesem Zusammenhang ist auch zu klären, welche Bearbeitungszeit im konkreten Fall noch angemessen war (BGH vom 9.6.1994 NJW-RR 1994, 1171) und ob die handelnden Amtsträger ein Verschulden trifft, welches Haftungsansprüche auslöst (vgl. z.B. BGH vom 11.6.1992 NVwZ 1992, 1119 zur Frage, ob ein Planungsausschuss zu Recht noch eingeschaltet wurde; ebenso BGH vom 23.1.1992 BayVBl 1992, 444).

  • BGH, 28.09.1995 - III ZR 202/94

    Amtspflichtverletzung und Rechtsirrtum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    Die Zivilgerichte sind dabei an die (rechtskräftige) Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses - oder in einem bestimmten Zeitraum - ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bestand, gebunden (BVerwG vom 2.10.1998 a.a.O.; BGH vom 28.9.1995 NVwZ-RR 1996, 65).

    Die Zivilgerichte sind dabei an die (rechtskräftige) Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses - oder in einem bestimmten Zeitraum - ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bestand, gebunden (BVerwG vom 2.10.1998 a.a.O.; BGH vom 28.9.1995 NVwZ-RR 1996, 65).

  • BGH, 09.06.1994 - III ZR 37/93

    Amtshaftung bei Ablehnung einer Bauvoranfrage; Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    Erst in diesem Zusammenhang ist auch zu klären, welche Bearbeitungszeit im konkreten Fall noch angemessen war (BGH vom 9.6.1994 NJW-RR 1994, 1171) und ob die handelnden Amtsträger ein Verschulden triff, welches Haftungsansprüche auslöst (vgl. z.B. BGH vom 11.6.1992 NVwZ 1992, 1119 zur Frage, ob ein Planungsausschuss zu Recht noch eingeschaltet wurde; ebenso BGH vom 23.1.1992 BayVBl 1992, 444).

    Erst in diesem Zusammenhang ist auch zu klären, welche Bearbeitungszeit im konkreten Fall noch angemessen war (BGH vom 9.6.1994 NJW-RR 1994, 1171) und ob die handelnden Amtsträger ein Verschulden trifft, welches Haftungsansprüche auslöst (vgl. z.B. BGH vom 11.6.1992 NVwZ 1992, 1119 zur Frage, ob ein Planungsausschuss zu Recht noch eingeschaltet wurde; ebenso BGH vom 23.1.1992 BayVBl 1992, 444).

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96

    Entschädigung des Grundstückseigentümers wegen rechtswidriger Versagung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    Die genaue Bestimmung der Anspruchsgrundlagen ist allerdings den Zivilgerichten ebenso zu überlassen wie die Frage, in welchem Umfang in derartigen Fällen eine Entschädigung in Betracht kommt (BVerwG vom 30.6.2004 a.a.O.; BGH vom 3.7.1997 BayVBl 1998, 764).

    Die genaue Bestimmung der Anspruchsgrundlagen ist allerdings den Zivilgerichten ebenso zu überlassen wie die Frage, in welchem Umfang in derartigen Fällen eine Entschädigung in Betracht kommt (BVerwG vom 30.6.2004 a.a.O.; BGH vom 3.7.1997 BayVBl 1998, 764).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 B 76.04

    Revisionszulassung bezüglich der Frage eines Rechtsschutzinteresses im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    Dies betrifft etwa die Fälle, in denen ein Vorhaben nach Ablauf einer Veränderungssperre bis zum Erlass eines Bauleitplanes oder einer erneuten Veränderungssperre für einen bestimmten Zeitraum genehmigungsfähig war (vgl. hierzu BVerwG vom 28.4.1999 BVerwGE 109, 74 ff.; vom 21.10.2004 Az. 4 B 76/04 RdNr. 2).

    Dies betrifft etwa die Fälle, in denen ein Vorhaben nach Ablauf einer Veränderungssperre bis zum Erlass eines Bauleitplanes oder einer erneuten Veränderungssperre für einen bestimmten Zeitraum genehmigungsfähig war (vgl. hierzu BVerwG vom 28.4.1999 BVerw- GE 109, 74 ff.; vom 21.10.2004 Az. 4 B 76/04 RdNr. 2).

  • VGH Bayern, 10.03.2004 - 26 BV 02.1127
    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    (1) Mit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog kann die Feststellung begehrt werden, dass die Baugenehmigungsbehörde verpflichtet war, vor Inkrafttreten der Veränderungssperre die beantragte Baugenehmigung zu erteilen (BVerwG vom 2.10.1998 NVwZ 1999, 523; BayVGH vom 10.3.2004 Az. 26 BV 02.1127 RdNr. 38).

    (1) Mit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog kann die Feststellung begehrt werden, dass die Baugenehmigungsbehörde verpflichtet war, vor Inkrafttreten der Veränderungssperre die beantragte Baugenehmigung zu erteilen (BVerwG vom 2.10.1998 NVwZ 1999, 523; BayVGH vom 10.3.2004 Az. 26 BV 02.1127 RdNr. 38).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    Dies betrifft etwa die Fälle, in denen ein Vorhaben nach Ablauf einer Veränderungssperre bis zum Erlass eines Bauleitplanes oder einer erneuten Veränderungssperre für einen bestimmten Zeitraum genehmigungsfähig war (vgl. hierzu BVerwG vom 28.4.1999 BVerwGE 109, 74 ff.; vom 21.10.2004 Az. 4 B 76/04 RdNr. 2).
  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1671

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    Im Übrigen wurden die Anträge auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az.: 15 ZB 09.1671).
  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453

    Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei Geltendmachung, ein Anspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 15. Senats vom 29. November 2010 (VG Augsburg, Entscheidung vom 19. März 2009, Az.: Au 5 K 07.424) --/ 15 B 10.1453 Großes Staats- Au 5 K 07.424 wappen.
  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre;

  • VGH Bayern, 21.07.2011 - 15 N 10.1638

    Abwägungsdefizit (Belange der Landwirtschaft); Angebotsplanung; Bauflächen;

    Ferner haben sie geltend gemacht, der beabsichtigte Bebauungsplan vereitle der Antragsgegnerin bekannte Bauvorhaben im Plangebiet von existentieller Bedeutung für die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs (vgl. die Schreiben vom 5.6.2009 und 12.1.2010; vgl. ferner die in der mündlichen Verhandlung erwähnten Berufungsverfahren Az. 15 B 10.1439 und 1453 und die Urteile des Senats vom 29.11.2010 zu den Bauvorhaben).

    Ferner haben sie geltend gemacht, der beabsichtigte Bebauungsplan vereitle der Antragsgegnerin bekannte Bauvorhaben im Plangebiet von existentieller Bedeutung für die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs (vgl. die Schreiben vom 5.6.2009 und 12.1.2010; vgl. ferner die in der mündlichen Verhandlung erwähnten Berufungsverfahren Az. 15 B 10.1439 und 1453 und die Urteile des Senats vom 29.11.2010 zu den Bauvorhaben).

    Ferner haben sie geltend gemacht, der beabsichtigte Bebauungsplan vereitle der Antragsgegnerin bekannte Bauvorhaben im Plangebiet von existentieller Bedeutung für die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs (vgl. die Schreiben vom 5.6.2009 und 12.1.2010; vgl. ferner die in der mündlichen Verhandlung erwähnten Berufungsverfahren Az. 15 B 10.1439 und 1453 und die Urteile des Senats vom 29.11.2010 zu den Bauvorhaben).

  • VGH Bayern, 21.07.2011 - 15 N 10.2476

    Abwägungsdefizit (Belange der Landwirtschaft); Angebotsplanung; Bauflächen;

    Ferner haben sie geltend gemacht, der beabsichtigte Bebauungsplan vereitle der Antragsgegnerin bekannte Bauvorhaben im Plangebiet von existentieller Bedeutung für die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs (vgl. die Schreiben vom 5.6.2009 und 12.1.2010; vgl. ferner die in der mündlichen Verhandlung erwähnten Berufungsverfahren Az. 15 B 10.1439 und 1453 und die Urteile des Senats vom 29.11.2010 zu den Bauvorhaben).

    Ferner haben sie geltend gemacht, der beabsichtigte Bebauungsplan vereitle der Antragsgegnerin bekannte Bauvorhaben im Plangebiet von existentieller Bedeutung für die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs (vgl. die Schreiben vom 5.6.2009 und 12.1.2010; vgl. ferner die in der mündlichen Verhandlung erwähnten Berufungsverfahren Az. 15 B 10.1439 und 1453 und die Urteile des Senats vom 29.11.2010 zu den Bauvorhaben).

    Ferner haben sie geltend gemacht, der beabsichtigte Bebauungsplan vereitle der Antragsgegnerin bekannte Bauvorhaben im Plangebiet von existentieller Bedeutung für die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs (vgl. die Schreiben vom 5.6.2009 und 12.1.2010; vgl. ferner die in der mündlichen Verhandlung erwähnten Berufungsverfahren Az. 15 B 10.1439 und 1453 und die Urteile des Senats vom 29.11.2010 zu den Bauvorhaben).

  • VG Augsburg, 18.01.2012 - Au 4 K 10.1960

    Nutzungsänderung einer Lagerhalle zu einer kerngebietstypischen Spielhalle

    Nicht statthaft ist hingegen ein Antrag, die Behörde hätte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Genehmigung erteilen müssen (BayVGH vom 29.11.2010, Az. 15 B 10.1439, juris - Rdnr. 20; Eyermann, a.a.O., Rdnr. 104 zu § 113).

    Vorliegend ist im Hinblick auf die allein maßgebliche Frage, ob zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung bestand (vgl. BayVGH vom 29.11.2010, Az. 15 B 10.1439, juris - Rdnr. 19) insbesondere nicht darüber zu entscheiden, ob der Beklagte auf eine erneute Anhörung der Beigeladenen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände entgegen der zwingenden Regelung nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 BayBO (vgl. Simon/Busse, a.a.O., Rdnr. 98 zu Art. 67; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 42 zu § 36) innerhalb angemessener Frist nach Art. 67 Abs. 4 Satz 2 BayBO (vgl. Simon/Busse, a.a.O., Rdnr. 101 ff zu Art. 67) hätte verzichten können oder müssen (vgl. zu einem ähnlichen Fall der Klage einer Gemeinde verneinend: VG Augsburg vom 14.9.2011, Az. Au 4 K 11.558, unveröffentlicht).

  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 15 ZB 12.1562

    (Hilfsweise) Umstellung einer Verpflichtungs- in eine

    Der Vortrag im Zulassungsverfahren, "Die Frage, zu welchem konkreten Zeitpunkt oder in welcher angemessenen Zeit die Beklagte verpflichtet war, eine Baugenehmigung zu erteilen, ist Gegenstand eines vor den Zivilgerichten zu führenden Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses (siehe BayVGH, Beschluss vom 29.11.2010, 15 B 10.1439 - juris)", genügt den genannten Anforderungen nicht.
  • VG Würzburg, 20.12.2012 - W 5 K 11.838

    Baugenehmigung; Versagungsgegenklage; mehrere Spielhallen in einem Gebäude;

    Nicht statthaft wäre hingegen ein Antrag, die Behörde hätte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Genehmigung erteilen müssen (BayVGH, B.v. 29.11.2010 Nr. 15 B 10.1439).
  • VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.880

    Untätigkeitsklage; Klageänderung nach Erteilung Baugenehmigung;

    Auch ein derartiges Begehren wäre mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nicht verfolgbar (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2010 - 15 B 10.1439; juris Rn. 19, 20; OVG NRW, U.v. 3.7.1996 - 11 A 2725/93 - NVwZ-RR 1997, 400 f.).
  • VGH Bayern, 21.07.2011 - 15 N 10.1874

    Abwägungsdefizit (Belange der Landwirtschaft); Angebotsplanung; Bauflächen;

    Ferner haben sie geltend gemacht, der beabsichtigte Bebauungsplan vereitle der Antragsgegnerin bekannte Bauvorhaben im Plangebiet von existentieller Bedeutung für die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs (vgl. die Schreiben vom 5.6.2009 und 12.1.2010; vgl. ferner die in der mündlichen Verhandlung erwähnten Berufungsverfahren Az. 15 B 10.1439 und 1453 und die Urteile des Senats vom 29.11.2010 zu den Bauvorhaben).
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