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   VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582   

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VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582 (https://dejure.org/2003,16063)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.12.2003 - 25 B 98.3582 (https://dejure.org/2003,16063)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 25 B 98.3582 (https://dejure.org/2003,16063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung für Veranstaltungen eines sog. Swinger-Clubs im allgemeinen Wohngebiet; Möglichkeit der Nutzung von umgebauten Kellerräumen für Zwecke des Swinger-Clubs bei alleiniger Genehmigung einer Wohnnutzung; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Swinger-Clubs im allgemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 15
  • ZfBR 2005, 82 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
    Für § 4 BauNVO beurteilt sich die Gebietsunverträglichkeit in erster Linie nach dem Kriterium der gebietsunüblichen Störung (BVerwGE 116, 155/159; vgl. auch BVerwG vom 7.9.1995 NVw-RR 1996, 251).

    Ausnahmen sind unzulässig, wenn ein Gewerbebetrieb den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets gefährdet; das ist der Fall, wenn das Vorhaben - bezogen auf den Wohngebietscharakter - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt (BVerwGE 116, 155 Leitsatz.

    Relevant für die Beurteilung der Störeigenschaft sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (zu den Kriterien vgl. BVerwGE 116, 155/160 und Stock, a.a.O., Anm. 72 zu § 4).

    Störungen können sich deshalb auch aus einem vermehrten Verkehr mit übergemeindlichem Bezug und der daraus entstehenden "Gebietsunruhe" ergeben (BVerwGE 116, 155/160).

  • VGH Bayern, 14.04.1976 - 170 II 74

    Bauplanungsrecht: Aufstellung ortsfester Wohnwagen im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
    Es entspricht regelmäßig dem pflichtgemäßen Ermessen, eine rechtswidrige Nutzung zu untersagen (BayVGH vom 14.4.1976 BayVBl 1977, 601 ; Koch/Molodovsky/Famers, BayBO , Anm. 7.5 zu Art. 82 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95

    Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
    Auch wenn diese mit dem besonderen "Milieu" von Bordellbetrieben nicht vergleichbar sein mögen (differenzierend auch VGH BW vom 9.8.1996 NVwZ 1997, 601 - hinsichtlich Wohnungsprostitution -), ist doch davon auszugehen, dass der Betrieb eines Swinger-Clubs mit seinen typischen atmosphärischen Begleiterscheinungen den Charakter eines allgemeinen Wohngebiets und dessen spezifische Bedürfnisse beeinträchtigt (vgl. auch BVerwG vom 28.6.1995 BayVBl 1995, 667 - zu Wohnungsprostitution -).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
    vom 23. Januar 1990 (BGBl I S. 132) - BauNVO 1990 - für die einzelnen Baugebiete ausdrücklich und damit zugleich abschließend geregelt hat (vgl. BVerwG vom 20.8.1992 DVBl 1993, 109 ).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
    Die Zulässigkeit von Nutzungen hängt dabei nicht nur von deren Immissionsträchtigkeit oder Immissionsverträglichkeit ab, sondern wird auch von anderen Maßstäben der städtebaulichen Ordnung bestimmt (BVerwG vom 24.2.2000 NVwZ 2000, 1054 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1991 - 3 S 1777/91

    Nutzungsverbot für Vergnügungsstätte - "Freizeitparadies nur für Paare"

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
    Nach Ansicht des Senats liegt es aus systematischen und teleologischen Gründen nahe, Swinger-Clubs nach heute geltendem Recht der spezielleren Kategorie der Vergnügungsstätten zuzuordnen (ebenso VGH BW vom 29.7.1991 Az. 3 S 1777/91 ; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Anm. 56 zu § 2 BauNVO und Anm. 58a zu § 4 a BauNVO ), deren bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Verordnungsgeber - wohl auch mit Blick auf deren spezifische Störwirkungen - in der Baunutzungsverordnung i.d.F. der Bek.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1995 - 5 S 846/95

    Wohnungsprostitution im Wohngebiet bauplanungsrechtlich unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
    Das gilt insbesondere für die Abend- und Nachtstunden (vgl. VGH BW vom 4.8.1995 Az. 5 S 846/95 - zu Wohnungsprostitution -).
  • VGH Bayern, 30.07.2002 - 14 ZB 02.1253
    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
    Denn selbst wenn man zugunsten der Kläger unterstellt, dass Swinger-Clubs unabhängig von etwaigen Gewinnperspektiven als Gewerbebetriebe im bauplanungsrechtlichen Sinne zu qualifizieren sind (so BayVGH vom 30.7.2002 Az. 14 ZB 02.1253: Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht nicht von ausschlaggebender Bedeutung; "entscheidend ist vielmehr, dass die Nutzung der Räume, die in der Öffentlichkeit angeboten wird, jedermann gegen ein Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt wird"; vgl. auch Fickert/Fieseler, BauNVO , 9. Aufl. 1998, Anm. 25 zu § 2) - nur als Gewerbebetrieb käme überhaupt eine ausnahmsweise Zulassung im allgemeinen Wohngebiet in Betracht -, verhilft dies der Klage nicht zum Erfolg, weil ein Swinger-Club in der von den Klägern betriebenen Art wohngebietsunverträglich ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 1987/96

    Wohnungsprostitution im Mischgebiet - gewerbliche Nutzung - Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
    Auch wenn diese mit dem besonderen "Milieu" von Bordellbetrieben nicht vergleichbar sein mögen (differenzierend auch VGH BW vom 9.8.1996 NVwZ 1997, 601 - hinsichtlich Wohnungsprostitution -), ist doch davon auszugehen, dass der Betrieb eines Swinger-Clubs mit seinen typischen atmosphärischen Begleiterscheinungen den Charakter eines allgemeinen Wohngebiets und dessen spezifische Bedürfnisse beeinträchtigt (vgl. auch BVerwG vom 28.6.1995 BayVBl 1995, 667 - zu Wohnungsprostitution -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 3 S 2377/06

    Nutzungsuntersagung gegen einen Swinger-Club

    a) Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers in der Beschwerdebegründung geht der Senat mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass es sich bei dem Swingerclub sowohl in der gegenwärtig betriebenen als auch in der vom Eigentümer zur Genehmigung gestellten Form städtebaulich um eine Vergnügungsstätte handelt (ebenso Bay VGH, Urteil vom 29.12.2003 - 25 B 98.3582 -, NVwZ-RR 2005, 15 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 27.03.2001 - 4 TZ 742/01 -, BauR 2002, 1135 [LS]; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.06.1990 - 3 S 1036/90 -, VBlBW 1991, 27 ff., Beschluss vom 29.07.1991 - 3 S 1777/91 -, VGHBW-Ls 1991, Beil.
  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

    Gleichermaßen bedarf es keiner Erwägung, ob Swinger-Clubs als Vergnügungsstätten anzusehen sind (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschl. v. 28.11.2006, BauR 2007, 669; VGH München, Urt. v. 29.12.2003, NVwZ-RR 2005, 15; VGH Kassel, Beschl. v. 27.3.2001, 4 TZ 742/01, juris).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824

    Fragen der hinreichenden Konkretisierung eines Vorbescheidsantrags

    Bei der Beurteilung dieser Atypik ist in zweifacher Weise eine typisierende Betrachtung anzustellen, einmal im Hinblick auf die Bestimmung der Nutzungsart und einmal im Hinblick auf das Gebiet selbst (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - juris; BayVGH, U.v. 29.12.2003 - 25 B 98.3582 - BayVBl 2004, 751).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2005 - 10 S 3.05

    Genehmigungsfähigkeit eines bordellartigen Betriebes; Formelle Illegalität als

    Ähnlich wie im Fall eines Swinger-Clubs, bei dem ein Bezug zum Rotlichtmilieu (auch) nicht auf der Hand liegt, ergeben sich die gebietsunverträglichen Begleiterscheinungen bereits aus dem (generell) möglichen störenden Verhalten der Kunden bzw. Benutzer solcher Einrichtungen (vgl. auch zum Fall eines Swinger-Clubs unter Hinweis auf "atmosphärische Begleiterscheinungen" VGH München, Urteil vom 29. Dezember 2003 - 25 B 98.3582 -, NVwz-RR 2005, 15).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04

    Mietvertrag: Fortfall der Nutzungsmöglichkeit des Mietobjekts für den Betrieb

    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Gaststätte gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, vgl. BayVGH, BayVBl 2004, 751; VG Schleswig, Beschl. v. 6.12.2001, 5 B 93/01; VG Neustadt, Urt. v. 25.7.2002, 2 K 357/02 NW, m.w.N.) - ist dieser Nutzungszweck zu einem nicht näher mitgeteilten Zeitpunkt aufgegeben worden, so dass sich hieraus kein Bestandsschutz ableiten lässt.
  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 17.5742

    Gebietsverträglichkeit eines Büro- und Geschäftshauses im Kerngebiet

    Bei der Beurteilung dieser Atypik ist in zweifacher Weise eine typisierende Betrachtung anzustellen, einmal im Hinblick auf die Bestimmung der Nutzungsart und einmal im Hinblick auf das Gebiet selbst (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - juris; BayVGH, U.v. 29.12.2003 - 25 B 98.3582 - BayVBl 2004, 751).
  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.2434

    Bestimmtheitsgebot der Baugenehmigung und Verletzung des Rücksichtnahmegebots

    Bei der Beurteilung dieser Atypik ist in zweifacher Weise eine typisierende Betrachtung anzustellen, einmal im Hinblick auf die Bestimmung der Nutzungsart und einmal im Hinblick auf das Gebiet selbst (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - juris; BayVGH, U.v. 29.12.2003 - 25 B 98.3582 - BayVBl 2004, 751).
  • VG Neustadt, 29.10.2007 - 3 K 184/07

    Swingerclub muss schließen

    Der Betrieb eines Swingerclub ist auf dem im Industriegebiet gelegenen Grundstück bauplanungsrechtlich jedoch unzulässig, weil es sich bei einem Swingerclub um eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte handelt (s. hierzu BayVGH, Urteil vom 29. Dezember 2003 - 25 B 98.3582 -, NVwZ-RR 2005, 15 ff.; VGH BW, Beschluss vom 28. November 2006 - 3 S 2377/06 -, BauR 2007, 669 ff.; Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Mai 2007, Anm. 56 zu § 2 BauNVO und Anm. 58a zu § 4a BauNVO ).

    Es entspricht regelmäßig dem pflichtgemäßen Ermessen, eine rechtswidrige Nutzung zu untersagen ( BayVGH, Urteil vom 29. Dezember 2003 - 25 B 98.3582 -, a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 26.06.2012 - 7 K 1187/11

    Swinger-Club im Mischgebiet zulässig?

    Bei einem Swinger-Club handelt es sich nach überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung um eine Vergnügungsstätte (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.03.2001 - 4 TZ 742/01 -, Juris; VGH BW, B. v. 28.11.2006 - 3 S 2377/06 -, Juris; BayVGH, U. v. 29.12.2003 - 25 B 98.3582 -, Juris).
  • VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 3 S 20.00246

    Untersagung der Nutzung einer Videothek als Veranstaltungsraum

    Der Antragsgegner ist daher zu Recht davon ausgegangen, dass der Wechsel von der bislang genehmigten Nutzung als Videothek (Gewerbebetrieb) in die vorliegende Nutzung als Vergnügungsstätte (Swinger Club als Vergnügungsstätte: VGH München, U.v. 29.12.2003 - 25 B 98.3582 m.w.N.) einer Baugenehmigung gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO bedarf und damit formell illegal vorgenommen worden ist.
  • VG Koblenz, 25.01.2005 - 7 L 85/05

    Erteilung eines Bauvorbescheides im Eilrechtsschutzverfahren

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