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   VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342   

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https://dejure.org/2014,1798
VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342 (https://dejure.org/2014,1798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2014 - 11 CS 13.2342 (https://dejure.org/2014,1798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 11 CS 13.2342 (https://dejure.org/2014,1798)
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342
    Denn eine Person, die in ihrem Umfeld ablaufenden Vorgängen eine nicht der Realität entsprechende Bedeutung beimisst, bietet nicht die Gewähr dafür, dass sich aus ihrer motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr keine Schäden für die Rechtsgüter Dritter ergeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342
    Die Weigerung des Pflichtigen kann dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt und deswegen die zu beweisende Tatsache nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG NW, B.v. 10.7.2002 - 19 E 808/01 - VRS 105, 76).
  • VGH Bayern, 22.03.2011 - 11 CS 10.3142

    Verlust der Fahreignung wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342
    Danach liegende Umstände sind für die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung nicht maßgebend, sondern können sich ggf. erst in einem Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auswirken (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2011 - 11 CS 10.3142).
  • VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752

    Feststehende Erkrankung des schizophrenen Formenkreises in der Vergangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342
    Nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV rechtfertigt jedoch die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, den Schluss auf die Nichteignung, weil dann anzunehmen ist, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen (vgl. BayVGH v. 11.5.2012 - 11 CS 12.752 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2013 - 11 CS 13.785

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsums vom Amphetamin

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342
    Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines fahrungeeigneten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, so dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2013 - 11 CS 13.785 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines

    Die am 14. Februar 1990 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen A und A1 wirkt sich dabei nicht streitwerterhöhend aus, da diese jeweils mit den Schlüsselzahlen 79.03, 79.04 versehen sind (vgl. Abschnitt A I Nr. 19 der Anlage 3 zur FeV) und somit nach Abschnitt B I Nr. 126, Nr. 127 der Anlage 9 zur FeV nur das Führen von dreirädrigen Fahrzeugen sowie Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlauben (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 11 CS 13.2342 - BayVBl 2014, 373 = juris Rn. 22).
  • VG Würzburg, 18.06.2014 - W 1 M 14.490

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Aufrechnung gegen Erstattungsanspruch aus

    Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. Januar 2014 (Az. 11 CS 13.2342) die Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Oktober 2013 ab und setzte den Streitwert auf 5.000,00 EUR fest.

    KV 5210 Verfahrensgebühr I. Instanz 1, 5-facher Satz aus einem Streitwert von EUR 5.000,00 (Verfahren W 6 S 13.1003; Streitwertänderung durch Beschluss des BayVGH vom 30.1.2014, Az. 11 CS 13.2342).

    Denn dort wurden nicht nur die Kosten aus dem Verfahren Az. W 1 K 12.943, sondern auch die nach Abänderung der Streitwertfestsetzung durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Januar 2014 (Az. 11 CS 13.2342) im Verfahren Az. W 6 S 13.1003 geschuldeten Gerichtskosten - um den Betrag der sich daraus ergebenden Überzahlung verringert - neu angesetzt und erst anschließend vom Gesamtbetrag aus beiden Verfahren der bereits auf die Kostenrechnung vom 29. Oktober 2013 gezahlte Betrag abgezogen.

  • VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei unbewusster Einnahme von Metamphetamin (hier

    Eine Streitwerterhöhung ist nicht mehr angemessen (Bayerischer VGH, Beschl. 30.01.2014, 11 CS 13.2342, juris, Rn. 23, 24).
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