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   VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355   

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https://dejure.org/2018,2754
VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355 (https://dejure.org/2018,2754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2018 - 3 B 16.355 (https://dejure.org/2018,2754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 3 B 16.355 (https://dejure.org/2018,2754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 5, § 114 S. 2; BayBeamtVG Art. 19 Nr. 1 b, Art. 22 S. 4; BayVwVfG Art. 40; BeamtVG § 10, § 11, § 55, § 67 Abs. 2 S. 4
    Berücksichtigung von Kirchendienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Steuerbeamten auf Berücksichtigung von geleisteten Kirchendienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit; Prüfung des Bestehens eines inneren Zusammenhangs zwischen Vordienstzeit und Eingangsamt

  • rewis.io

    Berücksichtigung von Kirchendienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landesbeamtenrecht; Anrechnung von Vordienstzeiten bei der ev.-luth. Kirche; Ermessen; Förderlichkeit der Vordienstzeit für das spätere Eingangsamt; Innerer Zusammenhang zwischen Vordienstzeit und Eingangsamt; Maschinenbucherin; Finanzverwaltung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Steuerbeamten auf Berücksichtigung von geleisteten Kirchendienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit; Prüfung des Bestehens eines inneren Zusammenhangs zwischen Vordienstzeit und Eingangsamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 22.14

    Beamter; "Nur-Beamter"; Versorgung; Vordienstzeiten; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    Eine Tätigkeit ist danach "förderlich", wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 C 22/14 - juris - Rn. 13; U.v. 14.3.2002 - 2 C 4/01 - juris Rn. 13; in diesem Sinne auch HessVGH, U.v. 18.5.1994 - 1 UE 679/91 - juris Rn. 29: funktioneller innerer Zusammenhang, wenn der Beamte gerade aufgrund bestimmter früher erworbener und in beruflicher Praxis betätigter Fähigkeiten die Aufgaben seines Amtes im funktionellen Sinne besser erfüllen kann, als wenn er die Vordienstzeit nicht vorweisen könnte; vgl. auch OVG LSA, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 282/96 - juris Rn. 52).

    2.2 Der Zweck der Berücksichtigungsvorschrift nach Art. 19 Nr. 1 Buchst. b) 1. Alt. BayBeamtVG besteht darin, den Beamten mit berücksichtigungsfähigen Dienstzeiten diejenige Altersversorgung zu ermöglichen, die sie erhalten würden, wenn sie die vordienstlichen Tätigkeiten im Beamtenverhältnis erbracht hätten (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 C 22/14 - juris Rn.15; U.v. 16.7.2009 - 2 C 43/08 - juris Rn. 20).

    Umgekehrt überschreitet der Dienstherr den gesetzlich eröffneten Ermessensspielraum durch eine Ermessenspraxis, die eine Schlechterstellung der Beamten mit berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten gegenüber "Nur-Beamten" bewusst in Kauf nimmt (BVerwG, U.v. 19.11.2015 a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

    Nur in diesem Rahmen - also unterhalb der Kappungsgrenze des § 55 Abs. 2 BeamtVG - kann Raum dafür sein, im Rahmen der Ermessensausübung besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls zugunsten des Beamten Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 a.a.O. Rn. 18).

    Daraus folgt auch, dass der Dienstherr gehindert ist, den Beamten durch die Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten schlechter zu stellen, weil er mit eigenen Mitteln Altersvorsorge betrieben hat (BVerwG, U.v. 19.11.2015 a.a.O. Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 5 LB 198/10

    Anrechnung von Angestelltenzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    In der Rechtsprechung wird daher auch - konsequent - die Tatsache der Verkürzung der Vorbereitungszeit lediglich bei der Frage der Beurteilung des funktionellen Zusammenhangs zwischen Vordienstzeit und der Ernennung zum Beamten auf Probe nach § 10 BeamtVG herangezogen (vgl. NdsOVG, U.v. 20.3.2012 - 5 LB 198/10 - juris Rn. 68 ff.).

    3.3 Der Senat (vgl. B.v. 11.5.1998 - 3 ZB 98.642 - juris Rn. 19) und weitere Oberverwaltungsgerichte (z.B. NdsOVG, U.v. 20.3.2012 a.a.O. juris 56) gehen im Falle des § 10 BeamtVG im Allgemeinen davon aus, dass die für eine Laufbahn erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Vorbereitungsdienst erworben und durch die Laufbahnprüfung nachgewiesen werden.

  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 115.64

    Berechnung des Witwengeldes aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    1/2846 (damals zu § 112 BBG)] ein anderes Verständnis zugrunde gelegt und sich von der Erwägung leiten lassen, dass die Möglichkeit der Berücksichtigung dieser Zeiten auf ihrer Förderlichkeit für die Wahrnehmung der Beamtenaufgaben beruht (vgl. BVerwG, U.v. 28.9.1967 - II C 115.64 - ZBR 1968, 54/55).

    Nur so verstanden hält sich die Verwaltungsvorschrift mit ihrer Forderung nach einem "inneren Zusammenhang" zwischen Tätigkeit und den dem Beamten übertragenden Aufgaben im Rahmen des Gesetzeszwecks (BVerwG, U.v. 28.9.1967 - II C 115.64 - ZBR 1968, 54/55 zu § 116 BBG; U.v. 24.6.2008 - 2 C 5/07 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.1991 - 2 B 91/90 - juris Rn. 4 letztere jeweils zur vergleichbaren bundesrechtlichen Regelung des § 11 BeamtVG; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Okt. 2017, § 11 BeamtVG Rn. 29).

  • VGH Bayern, 11.05.1998 - 3 ZB 98.642
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    3.3 Der Senat (vgl. B.v. 11.5.1998 - 3 ZB 98.642 - juris Rn. 19) und weitere Oberverwaltungsgerichte (z.B. NdsOVG, U.v. 20.3.2012 a.a.O. juris 56) gehen im Falle des § 10 BeamtVG im Allgemeinen davon aus, dass die für eine Laufbahn erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Vorbereitungsdienst erworben und durch die Laufbahnprüfung nachgewiesen werden.
  • VGH Bayern, 26.09.2005 - 3 B 98.2852
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    Der Beklagte weist - zutreffend - darauf hin, dass das Praktikum nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigungsfähig ist, da es die geforderte allgemeine Schulbildung ersetzt (BayVGH, B.v. 26.9.2005 - 3 B 98.2852 - juris).
  • BVerwG, 17.01.1991 - 2 B 91.90

    Anrechnung von Kirchendienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    Nur so verstanden hält sich die Verwaltungsvorschrift mit ihrer Forderung nach einem "inneren Zusammenhang" zwischen Tätigkeit und den dem Beamten übertragenden Aufgaben im Rahmen des Gesetzeszwecks (BVerwG, U.v. 28.9.1967 - II C 115.64 - ZBR 1968, 54/55 zu § 116 BBG; U.v. 24.6.2008 - 2 C 5/07 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.1991 - 2 B 91/90 - juris Rn. 4 letztere jeweils zur vergleichbaren bundesrechtlichen Regelung des § 11 BeamtVG; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Okt. 2017, § 11 BeamtVG Rn. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.1998 - A 3 S 282/96
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    Eine Tätigkeit ist danach "förderlich", wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 C 22/14 - juris - Rn. 13; U.v. 14.3.2002 - 2 C 4/01 - juris Rn. 13; in diesem Sinne auch HessVGH, U.v. 18.5.1994 - 1 UE 679/91 - juris Rn. 29: funktioneller innerer Zusammenhang, wenn der Beamte gerade aufgrund bestimmter früher erworbener und in beruflicher Praxis betätigter Fähigkeiten die Aufgaben seines Amtes im funktionellen Sinne besser erfüllen kann, als wenn er die Vordienstzeit nicht vorweisen könnte; vgl. auch OVG LSA, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 282/96 - juris Rn. 52).
  • VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91

    Berücksichtigung von Kirchendienstzeiten im Rahmen ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    Eine Tätigkeit ist danach "förderlich", wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 C 22/14 - juris - Rn. 13; U.v. 14.3.2002 - 2 C 4/01 - juris Rn. 13; in diesem Sinne auch HessVGH, U.v. 18.5.1994 - 1 UE 679/91 - juris Rn. 29: funktioneller innerer Zusammenhang, wenn der Beamte gerade aufgrund bestimmter früher erworbener und in beruflicher Praxis betätigter Fähigkeiten die Aufgaben seines Amtes im funktionellen Sinne besser erfüllen kann, als wenn er die Vordienstzeit nicht vorweisen könnte; vgl. auch OVG LSA, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 282/96 - juris Rn. 52).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07

    Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    Nur so verstanden hält sich die Verwaltungsvorschrift mit ihrer Forderung nach einem "inneren Zusammenhang" zwischen Tätigkeit und den dem Beamten übertragenden Aufgaben im Rahmen des Gesetzeszwecks (BVerwG, U.v. 28.9.1967 - II C 115.64 - ZBR 1968, 54/55 zu § 116 BBG; U.v. 24.6.2008 - 2 C 5/07 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.1991 - 2 B 91/90 - juris Rn. 4 letztere jeweils zur vergleichbaren bundesrechtlichen Regelung des § 11 BeamtVG; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Okt. 2017, § 11 BeamtVG Rn. 29).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355
    Eine Tätigkeit ist danach "förderlich", wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 C 22/14 - juris - Rn. 13; U.v. 14.3.2002 - 2 C 4/01 - juris Rn. 13; in diesem Sinne auch HessVGH, U.v. 18.5.1994 - 1 UE 679/91 - juris Rn. 29: funktioneller innerer Zusammenhang, wenn der Beamte gerade aufgrund bestimmter früher erworbener und in beruflicher Praxis betätigter Fähigkeiten die Aufgaben seines Amtes im funktionellen Sinne besser erfüllen kann, als wenn er die Vordienstzeit nicht vorweisen könnte; vgl. auch OVG LSA, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 282/96 - juris Rn. 52).
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