Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.05.2018 - 22 M 18.1128   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16011
VGH Bayern, 30.05.2018 - 22 M 18.1128 (https://dejure.org/2018,16011)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2018 - 22 M 18.1128 (https://dejure.org/2018,16011)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 22 M 18.1128 (https://dejure.org/2018,16011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 66 Abs. 1 S. 1
    Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Gerichtskostenansatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Gebühr für die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Gerichtskostenansatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 1 S. 1
    Festsetzung einer Gebühr für die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 22 C 18.687

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe- Schornsteinfegerwesen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2018 - 22 M 18.1128
    Mit unanfechtbarem Beschluss vom 3. April 2018 - 22 C 18.687 - wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 5. Februar 2018 zurück und legte dem Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens auf.

    Mit einer am 13. Mai 2018 beim Verwaltungsgericht eingegangenen E-Mail und einem am 15. Mai 2018 dort eingegangenen Brief machte der Kläger geltend, die "willkürliche Rechnung" zum Verfahren 22 C 18.687 habe offenkundig keine Grundlage, er weise sie zurück.

    Soweit der Vortrag des Klägers erstens verständlich und zweitens für die Kostenrechnung vom 2. Mai 2018 rechtlich in irgendeiner Weise - erkennbar - relevant ist, ist er als Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz für das Beschwerdeverfahren 22 C 18.687 zu werten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 Gerichtskostengesetz - GKG).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2018 - 22 M 18.1128
    Unter anderem aufgrund des Bezugs zur vorherigen E-Mail kann aber davon ausgegangen werden, dass diese Kopie mit Wissen und Wollen des Klägers zum Verwaltungsgericht gelangt ist, so dass ausnahmsweise die Einreichung der Kopie des zuvor vom Kläger unterschriebenen Originaldokuments im Hinblick auf den Zweck des Schriftformerfordernisses als genügend angesehen werden kann (vgl. hierzu z.B. BVerwG, U.v. 6.12.1988 - 9 C 40.87 - juris Rn. 6 und 9 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht