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   VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175   

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VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175 (https://dejure.org/2018,22527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2018 - 12 ZB 18.175 (https://dejure.org/2018,22527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 12 ZB 18.175 (https://dejure.org/2018,22527)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 10 Abs. 4 S. 1, § 35a; SGB IX § 4 Abs. 2, § 14 Abs. 1 S. 1, S. 2, Abs. 4 S. 3, § 56 Abs. 2; SGB XII § 53; SGB X § 102 Abs. 2, § 104 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Kostenerstattung als nachrangig verpflichteter Leistungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von erbrachten Leistungen für Schulbegleitung und Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte; Durchführung einer Zuständigkeitsüberprüfung nach § 14 SGB IX

  • rewis.io

    Anspruch auf Kostenerstattung als nachrangig verpflichteter Leistungsträger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erstattung von erbrachten Leistungen für Schulbegleitung und Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte; Durchführung einer Zuständigkeitsüberprüfung nach § 14 SGB IX

  • rechtsportal.de

    Erstattungsanspruch des erstangegangenen Leistungsträgers; Prüfungs- und Weiterleitungspflicht auslösender Leistungsantrag; Abgrenzung Frühförderung / Schulvorbereitende; Einrichtung; Leistungen für Schulbegleitung; Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 12 B 11.1886

    Erstattungsanspruch des erstangegangenen Leistungsträgers

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Es hat weiter unter Zugrundelegung der vom Senat in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 12 B 11.1886 - aufgestellten Maßstäbe zu Recht entschieden, dass die Geltendmachung dieses Kostenerstattungsanspruchs nicht durch § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ausgeschlossen ist, da der Kläger nicht das Weiterleitungsgebot des § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX - bewusst - missachtet und trotz Verneinung seiner Zuständigkeit geleistet hat, obwohl nach dem Ergebnis der Prüfung ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.

    Ausnahmsweise sind jedoch Fallkonstellationen denkbar, in denen sich auch der erstangegangene Rehabilitationsträger trotz des ihm eingeräumten Prüfungs- und Ablehnungsrechts einem Leistungszwang ausgesetzt sieht, der demjenigen des zweitangegangenen Trägers vergleichbar ist, sodass es in solchen Ausnahmefällen gerechtfertigt ist, dem erstangegangenen Träger, anknüpfend an die Gründe der Nichtweiterleitung, einen privilegierten Erstattungsanspruch zuzubilligen, (vgl. zu alledem BayVGH, Urteil v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris m.w.N.).

    Der Kläger, der irrtümlich seine Zuständigkeit bejaht, wird damit nicht - dem Primärziel des § 14 SGB IX zuwiderlaufend - dauerhaft mit den Kosten der Rehabilitationsmaßnahme belastet (BayVGH Urteil v. 7.10.2013, a.a.O.; BSG Urteil v. 26.6.2007 - B 1 KR 34/06R - FEVS 59, 298 ff.).

    Denn mit dem Irrtum über die Zugehörigkeit einer schulvorbereitenden Einrichtung zur Schule, der offenbar auch der Beklagte unterliegt, liegt gerade eine der Fallkonstellationen vor, die es ausnahmsweise rechtfertigt, den erstangegangenen Rehabilitationsträger trotz des ihm eingeräumten Prüfungs- und Ablehnungsrechts gleichwohl einen privilegierten Erstattungsanspruch zuzubilligen, dessen Umfang sich nach den für ihn geltenden Vorschriften richtet (vgl. BayVGH, Urteil v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R -, BSGE 104, 294).

    Andernfalls wäre er gehalten, schon bei geringstem Verdacht einen Rehabilitationsantrag weiterzuleiten, um die Zuständigkeitsproblematik gegebenenfalls im Erstattungsstreit austragen zu können und nicht automatisch von jeglicher Erstattungsmöglichkeit ausgeschlossen zu sein (vgl. BayVGH v. 7.10.2013 a.a.O.).

    Die hier aufgeworfenen Fragen beantworten sich ohne Weiteres aus dem Gesetz selbst oder sind durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bereits abschließend geklärt (vgl. hierzu das Urteil des BayVGH v. 7.10.2013, a.a.O.; vgl. zu alledem Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124 Rn. 27 ff., 32).

  • LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14

    Seelisch behinderte Kinder haben neben Leistungen nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Schon der Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte schließt in der Regel eine Frühförderung aus (BayLSG, Beschluss v. 21.1.2015 - L 8 SO 316/14 B ER -, juris unter Hinweis auf § 5 des Rahmenvertrags zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern vom 19. Mai 2006 in der Fassung vom 1. Juli 2011).

    Beim Besuch einer schulvorbereitenden Einrichtung und einer daran angeschlossenen Tagesstätte handelt es sich deshalb nicht um Maßnahmen der Frühförderung im Sinne von Art. 64 AGSG (BayLSG vom 21.1.2015, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Ziel der Vorschrift ist es, durch ein auf Beschleunigung gerichtetes Zuständigkeitsklärungsverfahren die möglichst schnelle Leistungserbringung zu sichern (BT-Drs. 14/5074, S. 85 u. S. 102; VG Würzburg, Urteil v. 21.2.2011 - W 3 K 10.736 -, juris).
  • VG Würzburg, 21.02.2011 - W 3 K 10.736

    Eingliederungshilfe für junge Volljährige

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Ziel der Vorschrift ist es, durch ein auf Beschleunigung gerichtetes Zuständigkeitsklärungsverfahren die möglichst schnelle Leistungserbringung zu sichern (BT-Drs. 14/5074, S. 85 u. S. 102; VG Würzburg, Urteil v. 21.2.2011 - W 3 K 10.736 -, juris).
  • OVG Saarland, 28.10.2011 - 3 A 301/11

    Zuständigkeit zur Gewährung von Integrationshilfe im Schulkindergarten-

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Diese nunmehr beantragte Leistung ist als die maßgebliche, eine Zuständigkeitsüberprüfung auslösende Maßnahme zu betrachten, da der Hilfeempfänger mit der Aufnahme in die schulvorbereitende Einrichtung in "die Schule" eingetreten ist, womit die Frühförderung endete (vgl. OVG d. Saarlandes, Urteil v. 28.10.2011 - 3 A 301/11 - juris).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175
    Denn mit dem Irrtum über die Zugehörigkeit einer schulvorbereitenden Einrichtung zur Schule, der offenbar auch der Beklagte unterliegt, liegt gerade eine der Fallkonstellationen vor, die es ausnahmsweise rechtfertigt, den erstangegangenen Rehabilitationsträger trotz des ihm eingeräumten Prüfungs- und Ablehnungsrechts gleichwohl einen privilegierten Erstattungsanspruch zuzubilligen, dessen Umfang sich nach den für ihn geltenden Vorschriften richtet (vgl. BayVGH, Urteil v. 7.10.2013 - 12 B 11.1886 - juris, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R -, BSGE 104, 294).
  • VG Stuttgart, 28.04.2020 - 9 K 5941/19

    Anwendbarkeit von § 14 SGB 9 auf rehabilitationsrechtliche Erstanträge

    Mit E-Mail vom 13.06.2019 wies die Beigeladene die Weiterleitung des Antrags zurück und verwies zur Begründung auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 30.07.2018 - 12 ZB 18.175 -, juris), wonach eine Weiterleitung an den zuständigen Träger lediglich bei Neu-Anträgen und nicht bei Weiterbewilligungsanträgen in Betracht komme.
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