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   VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227   

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VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227 (https://dejure.org/2019,24969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2019 - 15 CS 19.1227 (https://dejure.org/2019,24969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 15 CS 19.1227 (https://dejure.org/2019,24969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3, § 146 Abs. 4; BauGB § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 2, Abs. 3; BauNVO § 12 Abs. 2, § 15 Abs. 2; BayVwVfG Art. 37; BayBO Art. 6
    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

  • rewis.io

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Unbestimmtheit der Baugenehmigung (verneint); Gebot der Rücksichtnahme; Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch Stellplätze und eine Tiefgarage; erdrückende Wirkung (verneint); 16 m-Privileg; ...

  • rechtsportal.de

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern; Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch Stellplätze und eine Tiefgarage; Nachweis einer erdrückenden Wirkung des Bauvorhabens; Darlegung einer Unbestimmtheit der Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Hierdurch würde die Wertung des § 12 Abs. 2 BauNVO umgangen, zumal davon auszugehen ist, dass jedenfalls nachts bei jedem einzelnen Zu- bzw. Abfahrtsvorgang der Spitzenpegel im Nahbereich überschritten wird (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 43, 44; vgl. auch Tabelle 37 der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umwelt, 6. Aufl. 2007).

    Es ist ferner nicht erkennbar, dass es bei Umsetzung des streitgegenständlichen Vorhabens zu einer mit dem Rücksichtnahmegebot unvereinbaren Überlastung der Erschließungsstraße oder zu unzumutbarem Parksuchverkehr kommen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob auf den Baugrundstücken des Beigeladenen die Entstehung von Anlagen möglich erscheint, die dem Wohngebäude der Antragsteller förmlich "die Luft nimmt", weil diese derartig übermächtig wären, dass das Wohngebäude auf dem Antragstellergrundstück nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 27; B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 19; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 12.6.2019 - 2 ZB 17.67 - juris Rn. 9; OVG NRW, U.v. 27.5.2019 - 10 A 1860/17 - juris Rn. 45).

    Allerdings wäre der Eilantrag ebenfalls unbegründet, wenn über den engen Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO hinaus das in der Beschwerdebegründung nicht näher thematisierte bauordnungsrechtliche Abstandsflächenrecht in die Prüfung einbezogen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 39; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 146 Rn. 13f - 15a).

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Entscheidend ist, ob auf den Baugrundstücken des Beigeladenen die Entstehung von Anlagen möglich erscheint, die dem Wohngebäude der Antragsteller förmlich "die Luft nimmt", weil diese derartig übermächtig wären, dass das Wohngebäude auf dem Antragstellergrundstück nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 27; B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 19; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 12.6.2019 - 2 ZB 17.67 - juris Rn. 9; OVG NRW, U.v. 27.5.2019 - 10 A 1860/17 - juris Rn. 45).

    Für die Annahme einer erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes besteht grundsätzlich dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes oder wenn die Gebäude so weit voneinander entfernt liegen, dass eine solche Wirkung ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 30; B.v. 8.2.2017 - 15 NE 16.2226 - juris Rn. 22; B.v. 23.8.2018 - 1 NE 18.1123 - juris Rn. 24; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 34).

    Zwar dürfte sich der Beigeladene für das Maß der einzuhaltenden Abstandsfläche unabhängig von der Wirksamkeit des Bebauungsplans "G* ..." nicht auf Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO (hierzu zuletzt BayVGH, B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 24) berufen können, weil die Festsetzungen dieses Bebauungsplans wohl keine Abstandsfläche geringerer Tiefe zulässt.

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061

    Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Das ist aber nur dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der G e g e n s t a n d und / oder der U m f a n g der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2015 - 9 CS 15.1633 - juris Rn. 18; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 22 m.w.N.; B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 23).

    Auch die Festsetzung eines bestimmten einzuhaltenden Lärmgrenzwerts ist zur hinreichenden Bestimmung des Inhalts einer genehmigten Nutzung nicht zwingend notwendig (vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Für die Annahme einer erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes besteht grundsätzlich dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes oder wenn die Gebäude so weit voneinander entfernt liegen, dass eine solche Wirkung ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 30; B.v. 8.2.2017 - 15 NE 16.2226 - juris Rn. 22; B.v. 23.8.2018 - 1 NE 18.1123 - juris Rn. 24; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 34).

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots scheidet unter diesem Gesichtspunkt im Sinne einer Indizwirkung aber in der Regel aus, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden (BayVGH, B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 29 m.w.N.; demgegenüber ist der Umkehrschluss, wonach eine Missachtung der Abstandsflächenvorschriften regelmäßig auch zu einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots führe, nicht gerechtfertigt, vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 - juris Rn. 11; B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2019 - 10 A 1860/17

    Klage eines Grundstücksnachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Entscheidend ist, ob auf den Baugrundstücken des Beigeladenen die Entstehung von Anlagen möglich erscheint, die dem Wohngebäude der Antragsteller förmlich "die Luft nimmt", weil diese derartig übermächtig wären, dass das Wohngebäude auf dem Antragstellergrundstück nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 27; B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 19; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 12.6.2019 - 2 ZB 17.67 - juris Rn. 9; OVG NRW, U.v. 27.5.2019 - 10 A 1860/17 - juris Rn. 45).

    Die Annahme einer erdrückenden Wirkung ist Ausnahmefällen vorbehalten, in denen sich die bauliche Situation nach den konkreten Umständen als extrem darstellt (vgl. OVG NRW, U.v. 27.5.2019 - 10 A 1860/17 - juris Rn. 49 unter Rekurs auf BVerwG, U.v. 22.6.2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 = juris Rn. 44 sowie U.v. 14.3.2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 = juris Rn. 89).

  • VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die kombinierte Anwendung des 16 m-Privilegs mit der Erteilung einer abstandsflächenrechtlichen Abweichung nicht unproblematisch (vgl. BayVGH, B.v 17.4.2000 - GrS 1/1999, 14 B 97.2901 - BayVBl. 2000, 562 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 14.8.2001 - 26 ZS 01.1297 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 14.08.2001 - 26 ZS 01.1297
    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die kombinierte Anwendung des 16 m-Privilegs mit der Erteilung einer abstandsflächenrechtlichen Abweichung nicht unproblematisch (vgl. BayVGH, B.v 17.4.2000 - GrS 1/1999, 14 B 97.2901 - BayVBl. 2000, 562 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 14.8.2001 - 26 ZS 01.1297 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Sollte der Bebauungsplan unwirksam sein, käme es über das Einfügungsgebot gem. § 34 Abs. 1 BauGB oder - bei Annahme der Lage der Baugrundstücke im Außenbereich - über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB bzw. als ungeschriebener Belang i.S. von § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB zur Anwendung (formelle Bedenken an der Wirksamkeit des Bebauungsplans könnten bestehen, weil sich das dem Senat vorliegende Original des Bebauungsplans aus mehreren nicht miteinander fest verbundenen und nicht einzeln ausgefertigten Einzelblättern - nämlich der (ausgefertigten) Planzeichnung sowie neun Seiten textliche Festsetzungen - zusammensetzt; zum Erfordernis einer zumindest hinreichenden "gedanklichen Schnur" in diesen Fällen vgl. BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris Rn. 36 ff.; U.v. 4.8.2017 - 15 N 15.1713 - NVwZ-RR 2017, 953 = juris Rn. 20; U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268 = juris Rn. 31; vgl. auch BVerwG, B.v. 21.6.2018 - ZfBR 2018, 796 f.).
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Insofern genügt es dem Antragserfordernis i.S. von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, wenn sich aus dem innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO Vorgetragenen mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angefochten werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 4 BN 34.17

    Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht im Rahmen von Satzungstexten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227
    Sollte der Bebauungsplan unwirksam sein, käme es über das Einfügungsgebot gem. § 34 Abs. 1 BauGB oder - bei Annahme der Lage der Baugrundstücke im Außenbereich - über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB bzw. als ungeschriebener Belang i.S. von § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB zur Anwendung (formelle Bedenken an der Wirksamkeit des Bebauungsplans könnten bestehen, weil sich das dem Senat vorliegende Original des Bebauungsplans aus mehreren nicht miteinander fest verbundenen und nicht einzeln ausgefertigten Einzelblättern - nämlich der (ausgefertigten) Planzeichnung sowie neun Seiten textliche Festsetzungen - zusammensetzt; zum Erfordernis einer zumindest hinreichenden "gedanklichen Schnur" in diesen Fällen vgl. BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris Rn. 36 ff.; U.v. 4.8.2017 - 15 N 15.1713 - NVwZ-RR 2017, 953 = juris Rn. 20; U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268 = juris Rn. 31; vgl. auch BVerwG, B.v. 21.6.2018 - ZfBR 2018, 796 f.).
  • VGH Bayern, 06.04.2018 - 15 ZB 17.36

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 9 CS 15.1633

    Vorläufiger Rechtsschutz, betriebliche Freizeitanlage, Baugenehmigung,

  • VGH Bayern, 07.05.2019 - 9 ZB 17.53

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit

  • VGH Bayern, 23.08.2018 - 1 NE 18.1123

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

  • VGH Bayern, 13.03.2014 - 15 ZB 13.1017

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 1 CS 16.747

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 15 NE 16.2226

    Fehlende Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan bei

  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342

    Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier:

  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 15 N 15.1713

    Anlagenbezogene Planung im Sinne einer Einzelfallregelung in einem Baugebiet

  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16

    Abstand; Abwägungsausfall; Abwägungsergebnis; Abwägungskontrolle;

  • VGH Bayern, 12.06.2019 - 2 ZB 17.67

    Funktionslosigkeit von Baugrenzen zur Freihaltung eines Innenhofs

  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 17.54

    Baurechtliche Nachbarklage - hier: abgelehnter Antrag auf Zulassung einer

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Dritte - wie hier die Kläger als Nachbarn - können sich mit einer Anfechtungsklage nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen eine Baugenehmigung zur Wehr setzen, wenn diese rechtswidrig ist sowie die Rechtswidrigkeit auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (sog. Schutznormtheorie, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - BeckRS 2019, 17730 Rn. 15).
  • VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 17 K 20.02407

    Dritanfechtungsklage gegen Baugenehmigung für SB-Waschanlage (erfolglos),

    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und/oder der Umfang der Baugenehmigung und damit des nachbarlichen Störpotenzials bei deren Umsetzung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 9, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16, B.v. 14.9.2021 - 15 ZB 21.463 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Nachbarn - wie hier der Antragsteller - können sich als Dritte auch im Verfahren gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen eine Baugenehmigung zur Wehr setzen, wenn sich diese auf die Verletzung einer Norm berufen, die gerade ihrem Schutz zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 15).

    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und / oder der Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 18.8.2020 - 15 CS 20.1612 - juris Rn. 41).

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