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   VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501   

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VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501 (https://dejure.org/2008,73722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2008 - 11 CS 08.2501 (https://dejure.org/2008,73722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2008 - 11 CS 08.2501 (https://dejure.org/2008,73722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; fehlende Darlegung des konkreten Aufschubinteresses des Betroffenen; "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; viermonatiger Abstand zwischen den Konsumakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501
    Im Beschluss vom 14. September 2006 (Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476) hat der Verwaltungsgerichtshof zu beiden Fragenkreisen ausgeführt:.

    Nicht widerlegt wird durch den Antragsteller namentlich das im Beschluss vom 14. September 2006 (a.a.O., BA S. 10 f.) angezogene Argument, dass eine Person, die bereits einmal Erfahrung mit Cannabis gewonnen hat und später erneut zu diesem Betäubungsmittel greift, es nicht bei einem einmaligen "Experimentieren" mit dieser Droge belässt, sondern zum Ausdruck bringt, dass sie hinsichtlich der Einnahme dieses Rauschgifts einen Wiederholungsvorsatz gefasst hat, der ein sicherheitsbehördliches Tätigwerden erfordert.

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501
    In der Sache selbst ist davon auszugehen, dass der eingelegte Widerspruch und eine sich ggf. anschließende Anfechtungsklage erfolglos bleiben werden, es sei denn, es gelänge dem Antragsteller, bis zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250) den Nachweis zu führen, dass er bis dahin die nach der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung verloren gegangene Fahreignung wiedererlangt hat.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501
    "Unter einem 'gelegentlichen' Cannabiskonsum ist jede Einnahme dieses Betäubungsmittels zu verstehen, die öfter als einmal erfolgt ist, die von ihrer Häufigkeit her jedoch hinter einem "regelmäßigen" - d.h. täglichen oder nahezu täglichen - Konsum zurückbleibt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 ZfS 2006, 294/295 f.).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501
    ... Weiterer Voraussetzungen als des Nachweises des mindestens zweimaligen, als selbständige Konsumakte zu wertenden Genusses dieses Betäubungsmittels (vgl. zur Abgrenzung zwischen selbständigen und rechtlich als Einheit anzusehenden Konsumvorgängen BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559) bedarf es zur Bejahung des Tatbestandsmerkmerkmals der 'Gelegentlichkeit' nicht.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV; "personenbezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501
    Entgegen den Darlegungen in jenem Teil der Beschlussgründe stellt jedoch auch die Entziehung einer Fahrerlaubnis, die die Behörde - wie hier - gemäß § 11 Abs. 7 FeV ohne vorgängige Anforderung eines Fahreignungsgutachtens ausgesprochen hat, eine "personenbezogene Prüfungsentscheidung" im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO dar (vgl. BayVGH vom 7.8.2008 Az. 11 CS 08.1854).
  • VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967
    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501
    In einer solchen Fallgestaltung ist dem Begründungsgebot des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nach der Spruchpraxis des beschließenden Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 27.10.2005 Az. 11 CS 05.1967) in der Regel dann Genüge getan, wenn die Behörde - wie hier jedenfalls geschehen - aufzeigt, dass diese Interessenkonstellation auch im konkreten Einzelfall vorliegt.
  • VG Freiburg, 03.07.2019 - 3 K 2803/19

    Eilrechtsschutz gegen eine Beschlagnahmeverfügung; Gefährdung durch Konsum und

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, dass gerade im Bereich des Gefahrenabwehrrechts die Interessen, die Voraussetzung für den Erlass des Verwaltungsakts sind, zugleich die Anordnung des Sofortvollzugs rechtfertigen können (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.01.2012 - 10 S 3175/11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 30.09.2008 - 11 Cs 08.2501 -, juris, jew. m. w.N.).
  • VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10

    Fahrerlaubnisentziehung bei Drogenkonsum (hier: Amphetamine)

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, dass gerade im Bereich des Gefahrenabwehrrechts die Interessen, die Voraussetzung für den Erlass des Verwaltungsakts sind, zugleich die Anordnung des Sofortvollzugs rechtfertigen können ( vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2004, VRS 108, 123; Bayer. VGH, Beschluss vom 30.09.2008 - 11 Cs 08.2501 -, jew. m.w.N.) .
  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrt mit 1,9 µg/l THC im Blut; Verlust der

    Was die Dauer des Nachweises für die behauptete Abstinenz angeht, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auch bei gelegentlichem Cannabiskonsum grundsätzlich entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV eine einjährige Abstinenz zu fordern, es sei denn es liegt ein atypischer Fall im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV vor (vgl. zuletzt BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453; vom 13.6.2008 Az. 11 CS 08.633; vom 30.9.2008 Az. 11 CS 08.2501).
  • VG Freiburg, 16.08.2012 - 4 K 1363/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Widerruf eines Eignungsgutachtens durch die

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, dass gerade im Bereich des Gefahrenabwehrrechts die Interessen, die Voraussetzung für den Erlass des Verwaltungsakts sind, zugleich die Anordnung des Sofortvollzugs rechtfertigen können ( vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 27.10.2009, VBlBW 2010, 122, und vom 22.11.2004, VBlBW 2005, 279, Bayer. VGH, Beschluss vom 30.09.2008 - 11 Cs 08.2501 -, juris, jew. m.w.N.) .
  • VG Bayreuth, 29.09.2009 - B 1 K 09.418

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, der Fall, wenn ein Cannabis-Konsument unter dem Einfluss einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen hat; eine einmalige Fahrt ist ausreichend (vgl. insbesondere BayVGH vom 4.11.2008 Az. 11 CS 08.2576, vom 30.9.2008 Az. 11 CS 08.2501, vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1711).
  • VG Bayreuth, 08.04.2009 - B 1 S 09.249

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignungsgutachten berechtigt gefordert; negatives

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV zumindest entsprechend auf die Fälle eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums, wie z.B. Amphetamin- oder auch Mischkonsums, anzuwenden (vgl. z.B. BayVGH vom 30.9.2008 Az. 11 CS 08.2501, vom 30.6.2008 Az. 11 CS 08.339, vom 12.6 2008 Az. 11 CS 08.1317, vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453, vom 8.2.2008 Az. 11 CS 07.3017, vom 4.2.2008 Az. 11 CS 07.2965, vom 13.9.2007 Az. 11 CS 07.260, vom 24.8.2007 Az. 11 CS 07.1567, vom 31.7.2007 Az. 11 CS 07.928, vom 4.6.2007 Az. 11 CS 06.2947, vom 31.5.2007 Az. 11 CS 06.2694, vom 28.3.2007 Az. 11 CS 06.1478, vom 16.1.2007 Az. 11 CS 06.1268, vom 5.4.2006 Az. 11 CS 05.2853 sowie grundlegend BayVGH vom 9.5.2005 in BayVBl 2006, 18 ff.).
  • VG Augsburg, 09.08.2010 - Au 7 S 10.936

    Anhörung; Heilung von Verfahrensfehler im einstweiligen Rechtsschutzverfahren;

    Dabei ist unter regelmäßiger Einnahme von Cannabis ein Konsum zu verstehen, der nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand als solcher und ohne das Hinzutreten weiterer Umstände die Fahreignung ausschließt, was im Regelfall bei einem täglichem oder nahezu täglichem Konsum der Fall ist (vgl. BVerwG vom 26.2.2009, Az. 3 C 1/08; BayVGH vom 30.9.2008, Az. 11 CS 08.2501).
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