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   VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212   

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VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212 (https://dejure.org/2011,64807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2011 - 2 CS 11.2212 (https://dejure.org/2011,64807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2011 - 2 CS 11.2212 (https://dejure.org/2011,64807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Eilverfahren; Nachbar; Spedition; Mischgebiet; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Befreiung von einer Bebauungsplanfestsetzung zum passiven Lärmschutz; Grundzüge der Planung; Rücksichtnahmegebot; heranrückende Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Je konkreter eine Festsetzung ist, umso geringer ist die Gestaltungsfreiheit für den Betroffenen und damit auch der Spielraum für die Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO (vgl. BVerwG vom 6.3.1989 NVwZ 1989, 960).

    Festsetzungen eines Bebauungsplans können folglich über § 15 Abs. 1 BauNVO in Verbindung mit dem Gebot der Rücksichtnahme nur ergänzt, nicht aber korrigiert werden (vgl. BVerwG vom 6.3.1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Dabei hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. grundlegend BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8).

    Geht es folglich um die Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans, kommt es also nicht nur darauf an, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, sondern auch darauf, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB im konkreten Fall erfüllt sind (vgl. BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Weg der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG vom 9.6.1978 BVerwGE 56, 71; vom 5.3.1999 NVwZ 1999, 1110; vom 19.5.2004 BRS 67 Nr. 83).

    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG vom 8.5.1989 Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27; vom 5.3.1999 a.a.O.), weil dann die Schwelle zum Planungserfordernis des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB überschritten wäre.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Welche Anforderungen sich dabei im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG vom 23.9.1999 Az. 4 C 6.98 - juris).

    Sie zitiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1999 (Az. 4 C 6/98 - juris) und möchte aus dieser Entscheidung den Erstrechtschluss ziehen, dass sich niemand wegen unzumutbarer Immissionen gegen einen Gewerbebetrieb zur Wehr setzen könne, falls er ein vorhandenes Fenster schließen könne, wenn laut Bundesverwaltungsgericht sogar Umbau und Umnutzungsmaßnahmen für den Betroffenen zumutbar seien.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Ob eine Abweichung in diesem Sinn von minderem Gewicht ist, beurteilt sich nach dem im Bebauungsplan zum Ausdruck kommenden planerischen Willen der Gemeinde (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 NVwZ-RR 2000, 759).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Die Beantwortung der Frage, ob Grundzüge der Planung berührt werden, setzt folglich einerseits die Feststellung voraus, was zum planerischen Grundkonzept gehört und andererseits die Feststellung, ob dieses Grundkonzept gerade durch die in Frage stehende Befreiung berührt wird (vgl. BVerwG vom 18.11.2010 DVBl 2011, 358).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Zunächst ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO davon auszugehen, dass sich Dritte gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 BayVBl 1969, 390; vom 25.2.1977 BayVBl 1977, 639; vom 19.9.1986 BayVBl 1987, 151; vom 26.9.1991, BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Zunächst ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO davon auszugehen, dass sich Dritte gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 BayVBl 1969, 390; vom 25.2.1977 BayVBl 1977, 639; vom 19.9.1986 BayVBl 1987, 151; vom 26.9.1991, BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Feststellung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Glaubwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/8 ff; vom 3.12.1998 NVwZ 1999, 986; vom 22.7.2010 Az. 4 B 22.10, DVBl 2010, 1374; BayVGH vom 16.7.2002 Az. 2 CS 02.1236 - juris).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Weg der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG vom 9.6.1978 BVerwGE 56, 71; vom 5.3.1999 NVwZ 1999, 1110; vom 19.5.2004 BRS 67 Nr. 83).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerwG, 30.03.2005 - 9 B 3.05

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

  • VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Medienunternehmens in Gewerbegebiet

  • VGH Bayern, 01.02.2011 - 2 CS 10.2636

    Baugenehmigung; Diskothek; Rücksichtnahmegebot; Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 2 CS 11.2149

    Gebot der Rücksichtnahme; Kinderkrippe in faktischem reinen Wohngebiet;

  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 2 B 11.2230

    Garagengestaltungssatzung; Stauraum; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans;

    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Glaubwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/8 ff.; vom 3.12.1998 NVwZ 1999, 986; vom 22.7.2010 Az. 4 B 22/12, DVBl 2010, 1374; BayVGH vom 16.7.2002 Az. 2 CS 02.1236 - juris, vom 30.11.2011 Az. 2 CS 11.2212 - juris).
  • VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033

    Baunachbarklage; Tekturgenehmigung; Identität des Bauvorhabens; Bebauungsplan

    Die von der Beklagten und der Beigeladenen gegen den Beschluss im Verfahren M 8 SN 11.4034 (Bauteil A) erhobenen Beschwerden wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. November 2011 (2 CS 11.2212) zurück.

    Zur Begründung wurden die gleichen Gesichtspunkte wie im Verfahren 2 CS 11.2212 angeführt.

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119

    Wohnnutzung neben Rettungswache

    Rechtliche Schranken der Zulassung ergeben sich indes aus § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO als einer besonderen Ausprägung des Rücksichtnahmegebots und zulässigen Bestimmung des Eigentumsinhalts (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), soweit - wie nach Aktenlage voraussichtlich hier - für eine Konfliktlösung im Baugenehmigungsverfahren über das Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf eine seinen Anforderungen ggf. bereits genügende Umsetzung in der den Festsetzungen des Bebauungsplans zu Grunde liegenden Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) noch Raum besteht (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2012 - 14 CS 12.294 - juris Rn. 15; B.v. 30.11.2011 - 2 CS 11.2212 - juris Rn. 17).
  • VG München, 12.03.2012 - M 8 K 12.359

    Baunachbarklage; Tekturgenehmigung; Identität des Bauvorhabens;

    Die von der Beklagten und der Beigeladenen gegen den Beschluss im Verfahren M 8 SN 11.4034 (Bauteil A) erhobenen Beschwerden wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. November 2011 (2 CS 11.2212) zurück.

    Zur Begründung wurden die gleichen Gesichtspunkte wie im Verfahren 2 CS 11.2212 angeführt.

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 20.3163

    Eilantrag eines Betreibers einer Rettungswache gegen heranrückende Wohnbebauung

    Rechtliche Schranken der Zulassung ergeben sich indes aus § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO als einer besonderen Ausprägung des Rücksichtnahmegebots und einer zulässigen Bestimmung des Eigentumsinhalts (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), soweit - wie nach Aktenlage voraussichtlich hier - für eine Konfliktlösung im Baugenehmigungsverfahren über das Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf eine seinen Anforderungen ggf. bereits genügende Umsetzung in der den Festsetzungen des Bebauungsplans zu Grunde liegenden Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) noch Raum besteht (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2012 - 14 CS 12.294 - juris Rn. 15; B.v. 30.11.2011 - 2 CS 11.2212 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 29.09.2021 - 9 CS 21.2175

    Nachbarklage gegen SB-Markt - Änderung eines Eilbeschlusses

    Unabhängig davon, ob eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, was wiederum als Rechtsänderung zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen wäre, überhaupt noch in Betracht kommen kann, da eine den Anforderungen des Rücksichtnahmegebots genügende Umsetzung gegebenenfalls in der den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrundeliegenden Abwägung bereits enthalten ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2011 - 2 CS 11.2212 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 9 CS 20.3163 - juris Rn. 13), ist auch nach diesen Grundsätzen das Bauvorhaben gegenüber dem Antragsteller nicht rücksichtslos.
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