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   VGH Bayern, 31.01.2018 - 1 ZB 15.1038   

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https://dejure.org/2018,4034
VGH Bayern, 31.01.2018 - 1 ZB 15.1038 (https://dejure.org/2018,4034)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2018 - 1 ZB 15.1038 (https://dejure.org/2018,4034)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 1 ZB 15.1038 (https://dejure.org/2018,4034)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24, § 31 Abs. 2
    Funktionslosigkeit von bauplanerischen Festsetzungen zum Schallschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des städtebaulichen Ziels der Errichtung einer im Bebauungsplan vorgesehenen Lärmschutzwand

  • rewis.io

    Funktionslosigkeit von bauplanerischen Festsetzungen zum Schallschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24 ; BauGB § 31 Abs. 2
    Verwirkung des städtebaulichen Ziels der Errichtung einer im Bebauungsplan vorgesehenen Lärmschutzwand

  • rechtsportal.de

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24 ; BauGB § 31 Abs. 2
    Funktionslosigkeit von bauplanerischen Festsetzungen (verneint); Befreiung; Lärmschutzwand; Grundzüge der Planung; Zulassungsgrund; Darlegungserfordernis; Funktionslosigkeit; Planungskonzept

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 1 ZB 15.1038
    Insbesondere werden durch die abweichende Ausführung der Lärmschutzwand die Grundzüge der Planung nicht berührt, da der geringfügig abweichende Verlauf der Lärmschutzwand im Vergleich zu dem im Bebauungsplan festgesetzten Verlauf nicht die planerische Grundkonzeption in Frage stellt (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110).

    Einer Atypik bedarf es im Rahmen des § 31 Abs. 2 BauGB nicht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 a.a.O.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand August 2017, § 31 Rn. 29 mit Verweis auf BT-Drs. 13/6392 S. 56).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 1 ZB 15.1038
    Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung, da ein Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB nicht erkennbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.1986 - 4 C 8.84 - BauR 1987, 70).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 1 ZB 15.1038
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt erst dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 1 ZB 15.1038
    Durch die geringfügig abweichende Ausführung wird im Ergebnis die planerische Grundkonzeption nicht tangiert (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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