Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,67008
VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325 (https://dejure.org/2011,67008)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2011 - 11 CS 11.325 (https://dejure.org/2011,67008)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2011 - 11 CS 11.325 (https://dejure.org/2011,67008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,67008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; erstinstanzliche Entscheidung hierüber knapp einen Monat nach Antragstellung; einmonatige Abwesenheit des Antragstellers im Zeitpunkt der Beschlusszustellung; verspätete Beschwerdeeinlegung; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    "Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. BVerfGE 41, 332 [336] = NJW 1976, 1537; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1993, 847).

    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 [166] = NJW 1969, 1103; BVerfGE 26, 315 [319] = NJW 1969, 1531; BVerfGE 34, 154 [156] = NJW 1973, 187; BVerfGE 41, 332 [336] = NJW 1976, 1537).

    Auch im Schrifttum (Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 10 zu § 60; Saurenhaus in Wysk, VwGO, 2011, RdNr. 11 zu § 60) wird zu Recht darauf hingewiesen, dass der Grundsatz, wonach bei einer nicht länger als ca. sechs Wochen dauernden Abwesenheit (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG vom 11.2.1976 BVerfGE 41, 332/336) grundsätzlich keine Vorkehrungen im Hinblick auf während dieser Zeitspanne ggf. erfolgende Zustellungen ergriffen werden müssen, u. a. dann nicht gilt, wenn mit der Bekanntgabe einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gerechnet werden muss (vgl. allgemein zu dem Gebot, auch bei nur kürzerer Abwesenheit dann Vorsorge treffen zu müssen, dass man von Zustellungen Kenntnis erlangt, wenn mit derartigen Maßnahmen zu rechnen ist, BVerwG vom 25.4.1975 DÖV 1976, 167; vom 1.9.1988 Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 54; BSG vom 14.11.2008 Az. B 12 KR 82/07 B RdNr. 5; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 30 zu § 60).

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    In der Entscheidung vom 7. August 2007 (NJW 2007, 3486/3487 f.) hat das Bundesverfassungsgericht zu der Frage, was von einer Person erwartet werden kann, die sich - wie der Antragsteller - vorübergehend nicht in ihrer ständigen Wohnung aufhält, ausgeführt:.

    Ausgehend von diesen Erwägungen hat es das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 7. August 2007 (a.a.O.) zu Lasten des dortigen Beschwerdeführers, der knapp einen Monat lang von seiner Wohnung abwesend gewesen war, gewertet, dass er keine Vorsorge zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ergriffen hatte, obwohl er davon ausgehen musste, mit einer zivilgerichtlichen Klage überzogen zu werden, da ihm ein Dritter diesen Schritt angekündigt hatte und außergerichtliche Verhandlungen gescheitert waren.

    Erst recht muss sich vor diesem Hintergrund eine Person die schuldhafte Vernachlässigung wohlverstandener eigener Belange entgegenhalten lassen, die nicht nur - wie in dem vom Bundesverfassungsgericht am 7. August 2007 (a.a.O.) entschiedenen Fall - passiv mit einem gerichtlichen Verfahren überzogen wird, sondern die - wie der Antragsteller - selbst einen Rechtsstreit eingeleitet hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1974 - IX 1128/74
    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    Zutreffend geht der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg (Beschluss vom 12.11.1974 NJW 1975, 1295/1296) deshalb davon aus, dass, "wer durch Stellung eines Antrags ein - zumal eilbedürftiges - verwaltungsgerichtliches Rechtsschutzverfahren in Gang bringt, ... grundsätzlich im eigenen Interesse Vorsorge wegen der Zustellung von Entscheidungen während seines Urlaubs treffen" muss.

    Alternativ dazu wäre in Betracht gekommen, eine Person seines Vertrauens zu beauftragen, ihm den Beschluss zur Kenntnis zu bringen oder die (vorsorgliche) Einlegung einer Beschwerde durch eine nach § 67 Abs. 4 VwGO vertretungsberechtigte Person zu veranlassen (vgl. zu diesen drei Möglichkeiten BVerwG vom 25.4.1975, a.a.O.; VGH BW vom 12.11.1974, a.a.O.).

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH, NJW 2000, 3143; VersR 1995, 810 [811]; VersR 1992, 1373; NJW 1986, 2958).".
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH, NJW 2000, 3143; VersR 1995, 810 [811]; VersR 1992, 1373; NJW 1986, 2958).".
  • BSG, 14.11.2008 - B 12 KR 82/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    Auch im Schrifttum (Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 10 zu § 60; Saurenhaus in Wysk, VwGO, 2011, RdNr. 11 zu § 60) wird zu Recht darauf hingewiesen, dass der Grundsatz, wonach bei einer nicht länger als ca. sechs Wochen dauernden Abwesenheit (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG vom 11.2.1976 BVerfGE 41, 332/336) grundsätzlich keine Vorkehrungen im Hinblick auf während dieser Zeitspanne ggf. erfolgende Zustellungen ergriffen werden müssen, u. a. dann nicht gilt, wenn mit der Bekanntgabe einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gerechnet werden muss (vgl. allgemein zu dem Gebot, auch bei nur kürzerer Abwesenheit dann Vorsorge treffen zu müssen, dass man von Zustellungen Kenntnis erlangt, wenn mit derartigen Maßnahmen zu rechnen ist, BVerwG vom 25.4.1975 DÖV 1976, 167; vom 1.9.1988 Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 54; BSG vom 14.11.2008 Az. B 12 KR 82/07 B RdNr. 5; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 30 zu § 60).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 [166] = NJW 1969, 1103; BVerfGE 26, 315 [319] = NJW 1969, 1531; BVerfGE 34, 154 [156] = NJW 1973, 187; BVerfGE 41, 332 [336] = NJW 1976, 1537).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 [166] = NJW 1969, 1103; BVerfGE 26, 315 [319] = NJW 1969, 1531; BVerfGE 34, 154 [156] = NJW 1973, 187; BVerfGE 41, 332 [336] = NJW 1976, 1537).
  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 [166] = NJW 1969, 1103; BVerfGE 26, 315 [319] = NJW 1969, 1531; BVerfGE 34, 154 [156] = NJW 1973, 187; BVerfGE 41, 332 [336] = NJW 1976, 1537).
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich insoweit von der Sachverhaltsgestaltung, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 28. September 1979 (BayVBl 1980, 183) zu befinden hatte.
  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 07.05.1986 - VIII ZB 16/86

    Schuldhafte Versäumung einer Frist bei Niederlegung auf der Poststelle

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 237/91

    Keine Wiedereinsetzung bei längerer Abwesenheit des Rechtsmittelkägers

  • VG Würzburg, 15.01.2013 - W 6 K 12.954

    Bescheid über Kosten für Zwangsstilllegung (Entstempelung durch Polizei)

    Der Kläger hätte etwa eine Person seines Vertrauens mit der Durchsicht und Weiterleitung oder Bearbeitung seiner Post beauftragen oder mit dem Gericht rechtzeitig abklären können, dass keine Entscheidungen ergehen (vgl. BayVGH, B.v. 31.03.2011 - 11 CS 11.325 - juris - mit Bezug auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • VG Würzburg, 23.09.2013 - W 6 S 13.682

    Schornsteinfegerrecht

    Ein Antragsteller, der ein eilbedürftiges verwaltungsgerichtliches Verfahren in Gang setzt, ist schon im eigenen Interesse gehalten Vorkehrungen zu treffen, dass er für das Gericht erreichbar ist, will er sich nicht den Vorwurf machen, selbst schuldhaft seinen eigenen wohlverstandenen Belange zu vernachlässigen (vgl. BayVGH, B. v. 31.3.2013 - 11 CS 11.325 - juris m. w. Nachw.).
  • VG Würzburg, 19.08.2011 - W 6 S 11.606

    Abänderung eines Sofortbeschlusses

    Mit Beschluss vom 31. März 2011 (Az.: 11 CS 11.325) verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss vom 13. Januar 2011 als unzulässig, da sie nicht innerhalb der offenen Beschwerdefrist eingelegt worden war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht