Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16563
VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484 (https://dejure.org/2010,16563)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2010 - 12 B 09.2484 (https://dejure.org/2010,16563)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 12 B 09.2484 (https://dejure.org/2010,16563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung, Zweckentfremdung und Fehlbelegungsabgabe- Zulassung der Berufung- Zweckentfremdung von Wohnraum

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für eine Zweckentfremdung von Wohnraum in angemieteten Räumen für die Einrichtung eines Musikworkshops; Vorrangige überwiegende öffentliche Belange für eine Zweckentfremdung von Wohnraum zur Versorgung der Bevölkerung mit sozialen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für eine Zweckentfremdung von Wohnraum in angemieteten Räumen für die Einrichtung eines Musikworkshops; Vorrangige überwiegende öffentliche Belange für eine Zweckentfremdung von Wohnraum zur Versorgung der Bevölkerung mit sozialen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seiner Entscheidung vom 4. Februar 1975 (NJW 1975, 727) zu einer Nutzungsuntersagung nicht geäußert.

    Es handelt sich bei dieser Regelung, dem klaren Wortlaut folgend, um die Ermächtigung an den Verordnungsgeber zur Einführung eines repressiven Verbotes mit Befreiungsvorbehalt, an dessen formeller und materieller Verfassungsmäßigkeit keine Zweifel bestehen (so BVerfG vom 4.2.1975 NJW 1975, 727/729).

    Insbesondere ist die Ermächtigung in Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 2 MRVerbG zur Inkraftsetzung eines repressiven Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt durch den Gestaltungsauftrag des Gesetzgebers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gerechtfertigt (BVerfG vom 4.2.1975 a.a.O.).

    Diese Möglichkeit aber ist bei einer unzureichenden Versorgungslage (siehe dazu oben) verfassungsrechtlich nicht geschützt (BVerfG vom 4.2.1975 a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 37, 132/141; ebenso Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 25.9.1996 LVerfGE 5, 23).

  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Ein Recht auf Erteilung einer solchen Genehmigung könne immer dann bestehen, wenn jedes öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraumes fehle oder wenn dem Verfügungsberechtigten aus verfassungsrechtlichen Gründen die Genehmigung nicht versagt werden dürfe (BVerwG vom 18.5.1977 NJW 1977, 2280 im Falle einer Abbruchsgenehmigung).

    Insbesondere sind dabei die vom Bundesverwaltungsgericht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hergeleiteten Grenzen des repressiven Verbots beachtet, denn von einem Fehlen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung des (konkreten) Wohnraumes kann keine Rede sein und der Klägerin ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen die Genehmigung zur Zweckentfremdung des Wohnraumes nicht zwingend zu erteilen (BVerwG vom 18.5.1977 a.a.O.).

    Mithin ergibt sich für die Klägerin auch aus sonstigen verfassungsrechtlichen Gründen (BVerwG vom 18.5.1977 a.a.O.) kein Rechtsanspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung des Wohnraumes.

  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 ZB 09.438

    Zweckentfremdung von Wohnraum/Verwaltungsverfahrensrecht; fehlende Antragstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. September 2009 den hiergegen gerichteten Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az. 12 ZB 09.438).

    1.2.1 Die Klage, mit der die Klägerin die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung erstreiten will, ist als Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) zwar zulässig, denn die allein gegenüber Erich F. erfolgte Bekanntgabe der Ablehnung des Antrages auf Genehmigung für die Zweckentfremdung von Wohnraum (vgl. dazu BayVGH vom 14.9.2009 Az. 12 ZB 09.438) entfaltet für die Klägerin keine Rechtswirkung (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG).

    Dass der Antrag auf Genehmigung der Zweckentfremdung notwendige Verfahrensvoraussetzung ist (dazu ausführlich Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 22 RdNrn. 15 ff., 24), hat der Senat in seinem Beschluss vom 14. September 2009 (Az. 12 ZB 09.438) im Verfahren zwischen dem Geschäftsführer der Klägerin und der Beklagten zur Rechtslage bis 31. Dezember 2008 bereits näher dargelegt.

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 12 ZB 06.3326

    Zweckentfremdung von Wohnraum/Prozessrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe selbst bereits in seinen Entscheidungen vom 30. August 1983 Az. 8 B 80 A.51 und vom 17. März 2008 Az. 12 ZB 06.3326 bestätigt, dass auch gut ausgestattete Großwohnungen vom Zweckentfremdungsverbot erfasst würden.

    Zum einen geben die verfahrensgegenständlichen Erkenntnisse und auch öffentlich zugängliche Informationsquellen hinreichende Aussagen dafür, dass Objekte vergleichbarer Größe auf dem Münchner Mietmarkt durchaus zugänglich sind (etwa BayVGH vom 17.3.2008 Az. 12 ZB 06.3326 u. a.), ohne dass die Klägerin diese Angaben substantiiert angegriffen hätte, diese Erkenntnisse ernsthaft in Frage gestellt hätte oder dargetan hätte, weshalb ein Gutachten davon abweichende Erkenntnisse erbringen könnte (BayVGH vom 19.9.2008 Az. 22 ZB 08.1523).

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Die Ermächtigung beschränkt die Befugnis der Landesbehörde auf die verwaltungsverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens (BVerwG vom 22.4.1994 NJW 1995, 542 m.w.N.).

    Dieser Garagenraum ist weder objektiv zum Wohnen geeignet, noch subjektiv dazu bestimmt (siehe dazu BVerwG vom 1.10.1986 NJW 1987, 969 und vom 22.4.1994 NJW 1995, 542).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 B 158.83

    Zweckentfremdung von Wohnraum, der vom Markt nicht mehr zu angemessenen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Diese Rechtsauffassung habe das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 9. Dezember 1983 Az. 8 B 158.83 für Wohnungen in München als richtig anerkannt.
  • BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 12.79

    Untersagung der Fortführung eines Handwerksbetriebes - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Die Nutzungsuntersagung ist ein Verwaltungsakt auch mit Verbot, die Nutzung später erneut aufzunehmen und beinhaltet mithin eine in die Zukunft ausgerichtete Wirkung (dazu etwa BVerwG vom 18.10.1979 BVerwGE 59, 5; VG München a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2006 - 5 N 17.05

    Erledigung eines Verwaltungsaktes zur Regelung der Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Diese mit der Anfechtungsklage angegriffenen Verfügungen im Bescheid vom 14. Mai 2008 sind auch nicht etwa deshalb rechtswidrig (geworden), weil die Beklagte ursprünglich mit Wirkung zum 1. Januar 2009 eine Satzung erlassen hatte, in der unter § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und in Abweichung zum Gesetzestext (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZwEWG) bestimmt war, dass Zweckentfremdung dann vorliege, wenn der Wohnraum überwiegend zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken verwendet werde (ausführlich dazu OVG Berlin-Brandenburg vom 4.5.2006 Az. 5 N 17.05).
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Da die Klägerin den Wohnraum weder gewerblich noch beruflich nutzt (vgl. VG München vom 23.3.2009 Az. M 8 K 08.1765), wäre bei Fortbestand dieser Rechtslage ab dem 1. Januar 2009 das Genehmigungserfordernis für die Klägerin entfallen (vgl. BVerwGE 5, 351).
  • VGH Bayern, 26.06.1998 - 24 ZB 98.1494
    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
    Auch ihre Verhandlungen mit der Klägerin hinsichtlich eines Ausgleiches durch Ersatzwohnraum (Nr. 7.3.1 VollzBekZwE) oder aber durch Ausgleichsbeträge (Nr. 7.3.2 VollzBekZwE; siehe dazu BayVGH vom 26.6.2008 Az. 24 ZB 98.1494) blieben ohne Erfolg.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich

  • VG München, 23.03.2009 - M 8 K 08.1765

    Zweckentfremdung; keine Genehmigungspflicht für Umnutzung zu Meditationsräumen

  • VGH Bayern, 19.09.2008 - 22 ZB 08.1523

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis für Grundwasserentnahme; Anfechtung durch

  • VGH Bayern, 24.05.2000 - 24 ZB 00.1093
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 53.85

    Verbot der Zweckentfremdung - Wohnraumnutzung - Baurecht - Plangebiet -

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 91.16

    Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für

    Wird die Wohnraumversorgung nicht gefährdet, muss die Genehmigung damit erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1977 - BVerwG VIII C 44.76 -, juris Rn. 33; VGH München, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 B 09.2484 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    So wie nach alter Rechtslage der Bundesgesetzgeber die Landesregierungen ermächtigen durfte, kann auch der Landesgesetzgeber eine Verordnungsermächtigung an seine Landesregierung erteilen bzw. seine Gemeinden zum Satzungserlass ermächtigen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 B 09.2484 -, juris Rn. 63; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 3 S 248/15 -, juris Rn. 78).
  • VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913

    Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheit

    Folglich ist im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen von überwiegenden schutzwürdigen Belangen der Klägerin gegenüber dem - hier nicht erkennbaren - öffentlichen Interesse an der Wohnraumerhaltung auszugehen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 31.5.2010 - 12 B 09.2484 - BeckRS 2010, 31362 Rn. 36; VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - VG 6 K 151.16 - BeckRS 2016, 51176; U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 23).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 153.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Wird die Wohnraumversorgung nicht gefährdet, muss die Genehmigung damit erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1977 - BVerwG VIII C 44.76 -, juris Rn. 33; VGH München, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 B 09.2484 -, juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Folglich ist im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen von überwiegenden schutzwürdigen Belangen der Klägerin gegenüber dem - hier nicht bestehenden - öffentlichen Interesse an der Wohnraumerhaltung auszugehen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 31.5.2010 - 12 B 09.2484 - BeckRS 2010, 31362 Rn. 36; VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - VG 6 K 151.16 - BeckRS 2016, 51176; U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 23).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 151.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Wird die Wohnraumversorgung nicht gefährdet, muss die Genehmigung damit erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1977 - BVerwG VIII C 44.76 -, juris Rn. 33; VGH München, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 B 09.2484 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 15.11.2017 - 6 K 1569.16

    Genehmigung zur Vermietung eines als Zweitwohnung genutzten Einfamilienhauses als

    Wird die Wohnraumversorgung nicht gefährdet, muss die Genehmigung damit erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1977 - BVerwG VIII C 44.76 -, juris Rn. 33; VGH München, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 B 09.2484 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 15.11.2017 - 6 K 594.17

    Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden

    Dies reduziert den Ermessensspielraum dahin, dass die Genehmigung für die Zweckentfremdung von Wohnraum erteilt werden muss, falls hierdurch die Wohnraumversorgung nicht berührt ist (vgl. zur Konstellation der Zweitwohnungsnutzung Urteil der Kammer vom 9. August 2016 - VG 6 K 91.16 -, juris Rn. 46 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1977 - BVerwG VIII C 44.76 -, juris Rn. 33; VGH München, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 B 09.2484 -, juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 243.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    So wie nach alter Rechtslage der Bundesgesetzgeber die Landesregierungen ermächtigen durfte, kann auch der Landesgesetzgeber eine Verordnungsermächtigung an seine Landesregierung erteilen bzw. seine Gemeinden zum Satzungserlass ermächtigen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 B 09.2484 -, juris Rn. 63; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 3 S 248/15 -, juris Rn. 78).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 108.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    So wie nach alter Rechtslage der Bundesgesetzgeber die Landesregierungen ermächtigen durfte, kann auch der Landesgesetzgeber eine Verordnungsermächtigung an seine Landesregierung erteilen bzw. seine Gemeinden zum Satzungserlass ermächtigen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 B 09.2484 -, juris Rn. 63; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 3 S 248/15 -, juris Rn. 78).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 160.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

  • AG Stuttgart, 19.02.2021 - 35 C 3587/20

    Wirksamkeit einer Verwertungskündigung bei Fehlen der erforderlichen

  • AG Stuttgart, 12.11.2021 - 34 C 1880/21

    Wohnraummietvertrag: Kündigung wegen beabsichtigter freiberuflicher gewerblicher

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 CS 10.2508

    Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht/Prozessrecht

  • AG Stuttgart, 18.06.2021 - 35 C 303/21

    Wohnraummiete in Baden-Württemberg: Wirksamkeit einer Verwertungskündigung wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht