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   VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 10.30186   

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VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 10.30186 (https://dejure.org/2011,66370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2011 - 13a B 10.30186 (https://dejure.org/2011,66370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 13a B 10.30186 (https://dejure.org/2011,66370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Sperrwirkung bei Erlasslage; verfassungskonforme Anwendung bei extremer Gefahrensituation

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Abschiebungsverbot, extreme Gefahrenlage, Glaubhaftmachung, Kabul, Existenzgrundlage, Existenzminimum, Versorgungslage, Sicherheitslage, Afghanistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 10.30186
    15 Soweit sich der Kläger der Annahme der Beklagten, als alleinstehender junger Mann könne er sich in Kabul ein Existenzminimum sichern und auf die vorhandenen familiären Strukturen zurückgreifen, widersetzt, beruft er sich nicht auf eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit, sondern macht allgemeine Gefahren im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG geltend, die auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden können, wenn sie auch durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77).

    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. insbesondere BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; vom 8.4.2002 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 10.30186
    Die Verwaltungsgerichte haben diese Aufgaben- und Verantwortungszuweisung durch den parlamentarischen Gesetzgeber zu respektieren (BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 114, 379).

    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. insbesondere BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; vom 8.4.2002 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 10.30186
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. insbesondere BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; vom 8.4.2002 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 10.30186
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. insbesondere BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; vom 8.4.2002 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 10.30186
    Allerdings besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise nur dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. zuletzt BVerwG vom 29.6.2010 NVwZ 2011, 48).
  • VG Ansbach, 11.12.2019 - AN 18 K 16.30573

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder eines Abschiebungsverbots für

    Soweit demgegenüber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon ausgehe, dass gesunde junge Männer in Afghanistan grundsätzlich ein kümmerliches Auskommen am Rand des Existenzminimums sichern könnten, sei zu beachten, dass diese Rechtsprechung seit einem Urteil vom 31. Mai 2011 (13a B 10.30186) nahezu wortlautgleich fortgeführt werde.

    In Anbetracht dessen kann dem Kläger auch der Einwand, die vorstehend angeführte Rechtsprechung, welche durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof seit einem Urteil vom 31. Mai 2011 (13a B 10.30186) mit nahezu identischem Wortlaut fortgeführt werde, sei angesichts des stagnierenden Wirtschaftswachstums sowie des stetigen Bevölkerungszuwachses durch Rückkehrer aus dem Iran und Pakistan überholt, nicht weiterhelfen.

  • VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 6 K 11.30413

    Afghanischer Staatsangehöriger aus der Provinz Nangahar; keine persönliche

    Trotz der teilweise äußerst schlechten Sicherheits- und Versorgungslage kann nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass jeder Rückkehrer aus Europa den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (vgl. hierzu auch BayVGH vom 8.12.2011 a.a.O. RdNrn. 28 ff.; BayVGH vom 3.2.2011 Az 13a B 10.30186, RdNr. 34ff; VGH BW vom 14.5.2009 Az. A 11 S 983/06 RdNr. 28; OVG Münster v. 5.4.2006 Az. 20 A 516104 A RdNrn. 38 ff.).
  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 13a ZB 12.30219

    Asylrecht Afghanistan; Darlegung; extreme allgemeine Gefahrenlage

    Zudem ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ; vom 31.5.2011 Az. 13a B 10.30186 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394).
  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 13a ZB 12.30201

    Asylrecht Afghanistan; Darlegung; extreme allgemeine Gefahrenlage

    Zudem ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ; vom 31.5.2011 Az. 13a B 10.30186 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394).
  • VGH Bayern, 13.07.2012 - 13a ZB 12.30141

    Asylrecht Afghanistan; extreme allgemeine Gefahrenlage; fehlendes familiäres oder

    Für allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären Rückhalt, ist angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ; vom 31.5.2011 Az. 13a B 10.30186 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394 ).
  • VGH Bayern, 15.05.2012 - 13a ZB 12.30142

    Asylrecht Afghanistan; Darlegung; extreme allgemeine Gefahrenlage

    Zudem ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 a.a.O.; vom 31.5.2011 Az. 13a B 10.30186 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394).
  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 13a ZB 12.30117

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; extreme allgemeine Gefahrenlage

    Zudem ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 a.a.O.; vom 31.5.2011 Az. 13a B 10.30186 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L-).
  • VGH Bayern, 16.01.2012 - 13a ZB 11.30493

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; extreme allgemeine Gefahrenlage;

    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit rechtskräftigen Urteilen vom 3. Februar 2011 (Az. 13a B 10.30394 ) und vom 31. Mai 2011 (Az. 13a B 10.30186 ) erkannt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt.
  • VGH Bayern, 17.08.2012 - 13a ZB 12.30185

    Asylrecht Afghanistan; Extreme allgemeine Gefahrenlage

    Zudem ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, auf die das Verwaltungsgericht ergänzend Bezug nimmt, geklärt, dass für allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ; vom 31.5.2011 Az. 13a B 10.30186 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394 ).
  • VGH Bayern, 25.07.2012 - 13a ZB 12.30171

    Asylrecht Afghanistan; Darlegung; Verfolgung durch Taliban; Gefahrendichte in der

    Zudem ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ; vom 31.5.2011 Az. 13a B 10.30186 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394 ).
  • VGH Bayern, 11.07.2012 - 13a ZB 12.30132

    Asylrecht Afghanistan; extreme allgemeine Gefahrenlage

  • VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30016

    Asylrecht Afghanistan; Konversion zum Christentum; bewaffneter Konflikt in der

  • VGH Bayern, 01.06.2012 - 13a ZB 12.30021

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt in Bamian und Kabul; extreme

  • VGH Bayern, 18.07.2012 - 13a ZB 12.30156

    Asylrecht Afghanistan; Extreme allgemeine Gefahrenlage; Fehlende familiäre

  • VGH Bayern, 10.07.2012 - 13a ZB 12.30131

    Asylrecht Afghanistan; extreme allgemeine Gefahrenlage; fehlende familiäre und

  • VGH Bayern, 27.06.2012 - 13a ZB 12.30116

    Asylrecht Afghanistan; Darlegung; extreme allgemeine Gefahrenlage

  • VG Lüneburg, 27.11.2012 - 3 A 113/11
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