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   VGH Bayern, 31.07.2002 - 1 B 95.4072   

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https://dejure.org/2002,19565
VGH Bayern, 31.07.2002 - 1 B 95.4072 (https://dejure.org/2002,19565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2002 - 1 B 95.4072 (https://dejure.org/2002,19565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 1 B 95.4072 (https://dejure.org/2002,19565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids; Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf einen Vorbescheidsantrag; Bestimmung der für die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht maßgebende Zahl von "Pelztierplätzen"; Genehmigungsfähigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Anzahl der Pelztierplätze bei Zuchtanlage für Nerze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2002, 811 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 1 B 95.4072
    Eine für den Kläger günstige Feststellung bindet den Beklagten gemäß § 121 VwGO in der Weise, dass dem Kläger - bei weiterhin unveränderter Sach- und Rechtslage - die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht aus Gründen des Bauplanungsrechts (ohne die Frage der Erschließung) verweigert werden darf (vgl. BVerwG vom 13.12.2001 DVBl 2002, 706 f.).

    Ob die Verwirklichung des Vorhabens an dieser Stelle einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt (Art. 6 BayNatSchG ), der untersagt werden kann oder für den Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen verlangt werden können (Art. 6 a , Art. 6 b BayNatSchG ), ist gemäß § 29 Abs. 2 BauGB neben dem Bauplanungsrecht zu prüfen (vgl. BVerwG vom 13.12.2001 DVBl 2002, 706/707 f.).

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2002 - 1 B 95.4072
    Dieser Belang hat an diesem Standort jedoch gegenüber dem Privilegierungszweck zurückzutreten (vgl. BVerwG vom 22.5.1985 NVwZ 1986, 644/645).
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