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   VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.1120   

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https://dejure.org/2008,19076
VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.1120 (https://dejure.org/2008,19076)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2008 - 7 CE 08.1120 (https://dejure.org/2008,19076)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 7 CE 08.1120 (https://dejure.org/2008,19076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstmaliges Vorbringen von (entscheidungserheblichen) Tatsachen, die bereits im Verfahren 1. Instanz bekannt waren, im BeschwerdeverfahrenBeschwerde; Auseinandersetzen mit angefochtener Entscheidung; Rechtsfolgen eines Prüfungsfehlers (Antragstellung); ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit erstmals im Berufungszulassungsverfahren vorgetragenen tatsächlichen Vorbringens; Prüfungsrechtliche Präklusion eines gesteigerten Parteivortrags; Erstmaliges Vorbringen von bereits im Verfahren 1. Instanz bekannt gewesenen Tatsachen im ...

  • Judicialis

    VwGO § 128 a; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; Studienkollegordnung Univ. § 22 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen: Beschwerde; Auseinandersetzen mit angefochtener Entscheidung; erstmaliges Vorbringen von (entscheidungserheblichen) Tatsachen, die bereits im Verfahren 1. Instanz bekannt waren, im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 21.05.2007 - 11 CS 06.3126

    Verwaltungsprozessrecht: Ordnungsgemäßheit einer Beschwerdebegründung -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.1120
    Grundsätzlich liegt eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung allerdings nur vor, wenn sich aus den fristgerecht dargelegten Gesichtspunkten die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses und die Notwendigkeit seiner Aufhebung ergeben (BayVGH vom 21.5.2007 Az. 11 CS 06.3126 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.1120
    Dabei muss ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (z.B. VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388; BayVGH a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - 13 B 2677/03

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung bei mehreren die angegriffene

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.1120
    Das erfordert eine Auseinandersetzung mit allen tragenden Argumenten, auf die das Verwaltungsgericht seinen Spruch gestützt hat (vgl. z.B. OVG NW vom 28.4.2004 NVwZ-RR 2004, 706; BayVGH a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.1120
    So gesehen unterbreitet der Antragsteller nunmehr den Fall dem Verwaltungsgerichtshof so, als ob dieser erstmals zur Entscheidung berufen wäre (vgl. hierzu VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883), zumal der Antragsteller diese Einwendungen nicht einmal im Widerspruchsverfahren geltend gemacht hat.
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.1120
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zu der Frage, ob erstmals innerhalb der Antragsfrist vorgetragene und nach materiellem Recht entscheidungserhebliche Tatsachen zu berücksichtigen sind, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bereits vorlagen, die das Verwaltungsgericht jedoch nicht berücksichtigt hat, weil die Beteiligten diese Tatsachen nicht vorgetragen haben und das Gericht sie mangels entsprechender Anhaltspunkte auch nicht von Amts wegen zu ermitteln hatte, in seinem Beschluss vom 14. Juni 2002 (BayVBl 2003, 159) für das Berufungszulassungsverfahren bejahend geäußert.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14

    Kanalbenutzungsverhältnis: Keine Anforderung von Schadensersatz durch

    Aus dem Darlegungs- und Auseinandersetzungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO lässt sich nämlich keine generelle Präklusion des Beschwerdeführers mit solchem über den Prozessstoff erster Instanz hinausgehenden Vorbringen herleiten, das bereits in das Verfahren des ersten Rechtszugs hätte eingeführt werden können (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409 [410]; Bay. VGH, Beschl. v. 31.7. 2008 - 7 CE 08.1120 -, juris, Langtext Rn. 13; Bader, in: Bader u. a. VwGO, 4. Aufl. 2007, § 146 Rn. 29 - unter teilweiser Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 146 Rn. 22; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch u. a., VwGO, Stand: März 2008, § 146 Rn. 13c; Martin Redeker, in: Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 146 Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08

    Bestehen einer generellen Beschränkung zulässiger Beschwerdegründe auf den

    Aus dem Darlegungs- und Auseinandersetzungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO lässt sich nämlich keine generelle Präklusion des Beschwerdeführers mit solchem über den Prozessstoff erster Instanz hinausgehenden Vorbringen herleiten, das bereits in das Verfahren des ersten Rechtszugs hätte eingeführt werden können (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409 [410]; Bay. VGH, Beschl. v. 31.7. 2008 - 7 CE 08.1120 -, juris, Langtext Rn. 13; Bader, in: Bader u. a. VwGO, 4. Aufl. 2007, § 146 Rn. 29 - unter teilweiser Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 146 Rn. 22; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch u. a., VwGO, Stand: März 2008, § 146 Rn. 13c; Martin Redeker, in: Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 146 Rn. 22).
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