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   VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033   

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https://dejure.org/2017,30516
VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033 (https://dejure.org/2017,30516)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033 (https://dejure.org/2017,30516)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 22 ZB 17.1033 (https://dejure.org/2017,30516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BayBO Art. 82 Abs. 1, Art. 83 Abs. 1
    Übergangsregelung für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen und Unvollständigkeit der Antragunterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windkraftanlagen; Bauplanungsrechtliche Privilegierung der Errichtung und des Betriebs einer Windkraftanlage; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Beurteilung des Vorliegens ...

  • rewis.io

    Übergangsregelung für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen und Unvollständigkeit der Antragunterlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen; Übergangsregelung zur sog. 10 H-Regelung; vollständiger Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Hinweis auf ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windkraftanlagen; Bauplanungsrechtliche Privilegierung der Errichtung und des Betriebs einer Windkraftanlage; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Beurteilung des Vorliegens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 15.07.2016 - 22 BV 15.2169

    Vorbescheid für Windkraftanlage und sog. 10-H-Regelung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033
    Art. 83 Abs. 1 BayBO gewährt Vertrauensschutz wegen der im Hinblick auf die bisher gültige Rechtslage betreffend die Privilegierung von Windkraftanlagen getätigten Investitionen, die zur Stellung eines vollständigen Genehmigungsantrags erforderlich sind (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.2016 - 22 BV 15.2169 - BayVBl 2017, 18 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 22 CS 16.2101

    Erfolgloser Eilantrag der Standortgemeinde gegen Genehmigung für zwei

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033
    Nach der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen und auch von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 29.11.2016 - 22 CS 16.2101 - juris Rn. 23; B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10) gehören zu den Unterlagen, die einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag beizufügen sind (§ 10 Abs. 1 Satz 2 BImSchG, § 4 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV), im Hinblick auf § 4 Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV auch die Unterlagen, die zur Prüfung erforderlich sind, ob dem Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) entgegenstehen.
  • VGH Bayern, 16.09.2016 - 22 ZB 16.304

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033
    Nach der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen und auch von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 29.11.2016 - 22 CS 16.2101 - juris Rn. 23; B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10) gehören zu den Unterlagen, die einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag beizufügen sind (§ 10 Abs. 1 Satz 2 BImSchG, § 4 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV), im Hinblick auf § 4 Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV auch die Unterlagen, die zur Prüfung erforderlich sind, ob dem Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) entgegenstehen.
  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.1959

    Versagung der Genehmigung für Windkraftanlagen wegen Brutvorkommen des Rotmilans

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 27. Mai 2016 (22 BV 15.1959 - juris Rn. 38) darauf hingewiesen, dass Unterlagen, die nach § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV dem Genehmigungsantrag beizufügen sind, um die Zulässigkeit des Vorhabens nach Vorschriften über Naturschutz zu prüfen, nach § 4 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV ggf. auch Angaben über Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Natur enthalten müssen.
  • VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14

    Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 9. Mai 2016 - Vf. 14-VII-14 u.a. - NVwZ 2016, 999/1006 Rn. 154 f.) u.a. folgendes ausgeführt: "Es begegnet bereits erheblichen Zweifeln, ob das Vertrauen des ein Vorhaben planenden Bauherrn auf den Fortbestand der Rechtslage bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung überhaupt schutzwürdig ist [...] Selbst wenn das Vertrauen des Eigentümers (oder Investors) auf den Fortbestand der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gleichwohl bereits vor Erteilung einer Genehmigung wegen der Planungskosten schutzwürdig sein sollte, so hat es nur geringes Gewicht.
  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 29.3.2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876 - BayVBl 2017, 271; U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738 -Rn.41) sind die im Windenergie-Erlass aufgestellten Anforderungen an die Ermittlung artenschutzrechtlich ggf. entscheidungserheblicher Umstände als ein "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen, in dem die aus fachlicher Sicht im Regelfall zu beachtenden Erfordernisse dargestellt werden; von diesen Vorgaben darf nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033
    Vielmehr kann zwar unter Umständen auf den Begründungsaufwand des Verwaltungsgerichts abgestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2017 - 22 ZB 17.1033
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 29.3.2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876 - BayVBl 2017, 271; U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736/738 -Rn.41) sind die im Windenergie-Erlass aufgestellten Anforderungen an die Ermittlung artenschutzrechtlich ggf. entscheidungserheblicher Umstände als ein "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen, in dem die aus fachlicher Sicht im Regelfall zu beachtenden Erfordernisse dargestellt werden; von diesen Vorgaben darf nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    vgl. OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris Rn. 317; OVG NRW, Beschluss vom 13. September 2017 - 8 B 1373/16 -, ZNER 2017, 448 = juris Rn. 16; Bay. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2017 - 22 ZB 17.1033 -, jurisRn.

    vgl. zum Erfordernis eines Artenschutzgutachtens Bay. VGH, Urteil vom 15. Juli 2016- 22 BV 15.2169 -, NuR 2017, 138 = juris Rn. 29, Beschlüsse vom 16. September 2016 - 22 ZB16.304 -, juris Rn. 10, und vom 31. Juli 2017- 22 ZB 17.1033 -, NuR 2017, 782 = juris Rn. 14 ff. (jeweils zu § 83 Abs. 1 BayBO, der ebenfalls auf die Vollständigkeit der Unterlagen abstellt); konkretisierend zur Prüfungsveranlassung einer Artenschutzprüfung siehe Nr. 2.1 sowie zu den erforderlichen Darlegungen des Vorhabenträgers Nr. 2.6.2.2 der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) vom 13. April 2010.

  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856

    Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage

    Gegenstand der Regelung ist die Gewährung von Vertrauensschutz wegen der im Hinblick auf die bisher gültige Rechtslage betreffend die Privilegierung von Windkraftanlagen getätigten Investitionen, die zur Stellung eines vollständigen Genehmigungsantrags erforderlich sind (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.2016 - 22 BV 15.2169 - juris Rn. 23; B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 18).

    Die Frage, wann ein Antrag vollständig ist, wird von Art. 83 Abs. 1 BayBO dagegen nicht beantwortet (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 18).

    Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach entschieden, dass zu den Unterlagen, die einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag beizufügen sind (§ 10 Abs. 1 Satz 2 BImSchG, § 4 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV), im Hinblick auf § 4 Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV auch die Unterlagen gehören, die zur Prüfung erforderlich sind, ob dem Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) entgegenstehen (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10; B.v. 29.11.2016 - 22 CS 16.2101 - juris Rn. 23; B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 14).

    Jedenfalls dann, wenn eine saP wesentlichen Anforderungen des Windenergie-Erlasses nicht genügt, kann anhand dieser Unterlagen grundsätzlich nicht festgestellt werden, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 8 B 1373/16

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2017 - 22 ZB 17.1033 -, juris Rn. 14 f., und vom 16. September 2016 - 22 ZB 16.304 -, juris Rn. 10 (jeweils zur Übergangsvorschrift des Art. 83 Abs. 1 Bayerische Bauordnung, der einen vollständigen Antrag auf Genehmigung von Anlagen unter anderem zur Nutzung von Windenergie voraussetzt).
  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

    Denn Veränderungen, die im Laufe eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hinsichtlich der Anforderungen eintreten, denen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung genügen muss, sind rechtlich beachtlich, ohne dass sich der Genehmigungsbewerber - abgesehen von dem in Art. 83 Abs. 1 BayBO geregelten Sonderfall - auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes berufen kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 18, betreffend die parallel gelagerte Fallgestaltung, dass der Auftrag für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung noch vor dem Inkrafttreten des Windkrafterlasses Bayern 2011 erteilt wurde, diese Verwaltungsvorschrift in dem für die behördliche und gerichtliche Prüfung maßgeblichen Zeitpunkt jedoch bereits anwendbar war).

    "Prüffähig" in diesem Sinn ist ein avifaunistisches Gutachten, das der Ermittlung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 44 BNatSchG dient, u. a. dann nicht, wenn es hinter wesentlichen Anforderungen zurückbleibt, die sich aus der jeweils einschlägigen Erlasslage ergeben; denn anhand einer solchen Unterlage lässt sich grundsätzlich nicht feststellen, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 17).

  • VG Augsburg, 11.10.2017 - Au 4 K 17.178

    Klagen der Gemeinde Ruderatshofen gegen Windkraftanlagen erfolgreich - Verstoß

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erfordert die Vollständigkeit der Antragsunterlagen i.S.d. Art. 83 Abs. 1 BayBO in der Regel die Vorlage einer speziellen artschutzrechtlichen Prüfung (saP), die eine Prüfung anhand der Vorgaben des Windenergieerlasses ermöglicht (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs gehören zu einem im Sinne des Art. 83 Abs. 1 BayBO vollständigen Antrag auf (hier immissionsschutzrechtliche) Genehmigung diejenigen Unterlagen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind (§ 10 Abs. 1 Satz 2 BImSchG; vgl. dazu im Einzelnen §§ 4 bis 4e der 9. BImSchV; vgl. BayVGH, U.v. 15.7.2016 - 22 BV 15.2169 - juris Rn. 21; hierauf aufbauend etwa BayVGH, B.v. 16.9.2016 - 22 ZB 16.304 - juris Rn. 10; B.v. 30.6.2017 - 22 C 16.1554 - juris Rn. 32 ff.; B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 14).

    Allerdings hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus diesen Aussagen geschlossen, dass eine weite Auslegung des Art. 83 Abs. 1 BayBO nicht geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 705/17
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. September 2017 - 8 B 1373/16 -, juris Rn. 16; Bay. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2017 - 22 ZB 17.1033 -, juris Rn. 14 f., und vom 16. September 2016 - 22 ZB 16.304 -, juris Rn. 10 (jeweils zur Übergangsvorschrift des Art. 83 Abs. 1 Bayerische Bauordnung, der einen vollständigen Antrag auf Genehmigung von Anlagen unter anderem zur Nutzung von Windenergie voraussetzt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 565/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. September 2017 - 8 B 1373/16 -, juris Rn. 16; Bay. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2017 - 22 ZB 17.1033 -, juris Rn. 14 f., und vom 16. September 2016 - 22 ZB 16.304 -, juris Rn. 10 (jeweils zur Übergangsvorschrift des Art. 83 Abs. 1 Bayerische Bauordnung, der einen vollständigen Antrag auf Genehmigung von Anlagen unter anderem zur Nutzung von Windenergie voraussetzt).
  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550

    Änderungsgenehmigung Windenergieanlage - Windenergie-Erlass als

    Auf einer solchen Grundlage kann grundsätzlich nicht beurteilt werden, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris).

    Denn Veränderungen, die im Laufe eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hinsichtlich der Anforderungen eintreten, denen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung genügen muss, sind rechtlich beachtlich, ohne dass sich der Genehmigungsbewerber - abgesehen von dem in Art. 83 Abs. 1 BayBO geregelten Sonderfall - auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes berufen kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 18, betreffend die parallel gelagerte Fallgestaltung, dass der Auftrag für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung noch vor dem Inkrafttreten des Windkrafterlasses Bayern 2011 erteilt wurde, diese Verwaltungsvorschrift in dem für die behördliche und gerichtliche Prüfung maßgeblichen Zeitpunkt jedoch bereits anwendbar war).

  • VGH Bayern, 24.07.2018 - 22 BV 17.2176

    Immissionsschutzrecht - Anwendbarkeit der 10-H-Regelung bei Windkraftanlagen

    Eine weite Auslegung der Übergangsregelung ist nicht geboten (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.867

    An Landwirtschaftsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Ebenso wie es zur Darlegung der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht ausreicht, in der Antragsbegründung auf den Umfang von Tatbestand und Entscheidungsgründen des verwaltungsgerichtlichen Urteils zu verweisen, kann allein der Umfang der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung für sich nicht die Annahme besonderer Schwierigkeiten rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 24; B.v. 31.7.2017 - 22 ZB 17.1033 - NuR 2017, 782 = juris Rn. 25; B.v. 27.11.2019 - 9 ZB 15.442 - juris Rn. 22; B.v. 21.10.2021 - 15 ZB 21.2044 - juris Rn. 13; B.v. 14.4.2022 - 15 ZB 21.2827 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 566/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.868

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wgen Baugenehmigung für Nachbargrundstück

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 709/17
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236

    Interimsparkplatz im Außenbereich

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