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   VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101   

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VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101 (https://dejure.org/2019,24551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2019 - 11 CS 19.1101 (https://dejure.org/2019,24551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - 11 CS 19.1101 (https://dejure.org/2019,24551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; FeV § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 1 S. 3; BtMG § 29
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Gutachtenaufforderung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8 ; FeV § 14 Abs. 1 S. 3
    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums; Berücksichtigung der Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens; gelegentlicher Cannabiskonsum; Entziehung; Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum; Verkehrskontrolle; Blutprobe; Konsumaufklärung; fachärztliches Gutachten; Einwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Abgesehen davon, dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt, da es sich bei dem Begründungszwang des § 80 Abs. 3 VwGO um eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Vollzugsanordnung handelt (Hoppe, a.a.O. Rn. 54 f.; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 80 Rn. 81), begegnet die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 20; B.v. 22.10.2015 - 11 CS 15.1963 - juris Rn. 14; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).

    Schließlich ist auch nicht zu beanstanden, wenn in einem derartigen Fall, soweit er keine Besonderheiten aufweist, der ihn aus vielen gleich gelagerten Fällen heraushebt, Textbausteine oder Standardbegründungen verwendet werden (vgl. Bostedt, a.a.O. § 80 Rn. 80; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 39 Rn. 18; BayVGH, B.v. 10.3.2008 a.a.O. Rn. 16 f.).

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Die Beibringungsfrist war daher nach der Zeitspanne zu bemessen, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20; Dauer, a.a.O. § 11 FeV Rn. 45).
  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 11 CS 14.347

    Verlust der Fahreignung aufgrund des einmaligen Konsums sog. harter Drogen;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dadurch Rechnung getragen, dass die Vermutung fehlender Fahreignung nur für den Regelfall gilt (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2014 - 11 CS 14.347 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Senats vom 27. Februar 2007 (11 CS 06.3132) lag eine ohne weiteres zum Wegfall der Fahreignung führende Einnahme harter Drogen zugrunde, wobei die Einhaltung einer für die zwischen Drogenaufnahme und Gutachtensaufforderung verstrichenen rund 22 Monate behaupteten, ausreichenden Abstinenz in zeitlicher Hinsicht durchaus in Betracht kam.
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Die Fahrerlaubnisbehörde durfte im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 13) davon ausgehen, dass der Antragsteller gelegentlicher Cannabiskonsument war.
  • VGH Bayern, 29.08.2002 - 11 CS 02.1606
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Damit hat das Landratsamt auch die einschlägige Rechtsgrundlage herangezogen, denn § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV wird durch die in § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV für den Fall gelegentlichen Cannabiskonsums getroffene Sonderregelung (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081 = juris Rn. 21) verdrängt (BayVGH, B.v. 29.8.2002 - 11 CS 02.1606 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 8.11.2001 - 3 BS 136/01 - DÖV 2002, 577 = juris Rn. 3 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 14 FeV Rn. 23 a.E.).
  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 11 CS 18.821

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens - Nachweis

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Doch ist vor dem Hintergrund des - hier behaupteten - äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2018 - 11 CS 18.821 - juris Rn. 16 m.w.N.; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 11 CS 10.540

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Da THC im Blutserum nach einem Einzelkonsum nur sechs bis zwölf Stunden nachweisbar ist (Schubert/ Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zu Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 322, Tabelle 4; Möller in Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3. Aufl. 2016, § 3 Rn. 209, 230 ff.; Möller/Kauert/Tönnes/Schneider/ Theunissen/Ramaekers, Blutalkohol 2006, S. 361/365 f.; VGH BW, B.v. 2.10.2014 - 10 S 1586/14 - NZV 2015, 99 = juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 19.7.2010 - 11 CS 10.540 - juris Rn. 10 ff. m.w.N.), kann der Antragsteller am 27. August 2018 frühestens um 5:00 Uhr Cannabis konsumiert haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Abgesehen davon, dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt, da es sich bei dem Begründungszwang des § 80 Abs. 3 VwGO um eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Vollzugsanordnung handelt (Hoppe, a.a.O. Rn. 54 f.; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 80 Rn. 81), begegnet die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr (vgl. OVG NW, B.v. 22.1.2001 - 19 B 1757/00 u.a. - juris Rn. 17) nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 20; B.v. 22.10.2015 - 11 CS 15.1963 - juris Rn. 14; B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180

    Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101
    Das Verwaltungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2016 - 11 CS 16.1467 - juris Rn. 13 m.w.N.; ebenso SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 14.11.2014 - 16 B 1195/14 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 20.9.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; Hoppe in Eyermann, 15. Aufl. 2019, VwGO, § 80 Rn. 46), was eine Wiederholung der für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen oder eine Bezugnahme hierauf erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; Hoppe a.a.O. Rn. 55).
  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 11 ZB 13.523

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Nachweis eines zweiten Konsumakts; Rückschluss von

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 11 CS 15.1963

    Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Fahrerlaubnis; Erteilung der Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 11 CS 12.650

    Unschädlichkeit eines fehlenden Beschwerdeantrags

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 11 CS 18.1777

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 11 CS 16.2605

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

  • OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von

  • OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum,

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2014 - 10 S 1586/14

    Anordnung einer MPU bei gelegentlichem Cannabis-Konsum; Fahren eines Kfz mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2014 - 16 B 1195/14

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund des Konsums harter Drogen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1667/15

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachten bei Alkoholabhängigkeit

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Damit hat er die Aufklärung dieser Frage unmöglich gemacht, was einer teilweisen Verweigerung einer geeigneten, ihm möglichen und zumutbaren Mitwirkung gleichkommt und zu einer nachteiligen Beweiswürdigung berechtigt (vgl. Kallerhoff/Fellenberg in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 26 Rn. 44, 52; vgl. auch Bay VGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 17).
  • VG Würzburg, 23.02.2022 - W 6 K 21.1113

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrt mit E-Scooter unter dem Einfluss von

    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren obliegt es grundsätzlich dem Fahrerlaubnisinhaber, das in seiner Person gegebene Bestehen solcher atypischen Umstände substantiiert darzulegen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - BeckRS 2019, 17431 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachten

    Stellt sich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber einer rechtmäßig angeordneten Begutachtung nicht, ist § 11 Abs. 8 FeV ohne Einschränkung anwendbar (BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 20).

    Das Verwaltungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist, was eine Wiederholung der für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen oder eine Bezugnahme hierauf erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Die behördliche Annahme, dass einem nicht fahrgeeigneten Kraftfahrer im Hinblick auf die damit für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Gefahren die Fahrerlaubnis ungeachtet des Gewichts seines persönlichen Interesses an der Teilnahme am individuellen Straßenverkehr nicht bis zum Eintritt der Bestandskraft des Entziehungsbescheids belassen werden kann, begegnet keinen Bedenken (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 a.a.O. m.w.N.).

  • VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit dieser Erwägungen kommt es hier nicht an, denn bei dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO handelt es sich um eine formelle und keine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Vollzugsanordnung (BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 21; Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 80 Rn. 246 m.w.N).
  • VGH Bayern, 12.11.2021 - 11 CS 21.2536

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Stellt sich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber einer rechtmäßig angeordneten Begutachtung nicht, ist § 11 Abs. 8 FeV ohne Einschränkung anwendbar (BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 20).

    Das Verwaltungsgericht ist im Ergebnis der ständigen Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist, was eine Wiederholung der für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen oder eine Bezugnahme hierauf erlaubt (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2020 a.a.O. Rn. 21; B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 11 CS 21.1965

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

    können die für die Begründung des Verwaltungsakts maßgebenden Erwägungen wiederholt oder hierauf Bezug genommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 21; B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; Hoppe a.a.O. Rn. 55).

    Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist auch unbedenklich, dass als Folge hieraus bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen die sofortige Vollziehung nicht nur ausnahmsweise, sondern in der großen Mehrzahl der Fälle angeordnet wird (vgl. Hoppe a.a.O. Rn. 46 a.E.; BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 214/05 - NJW 2006, 1367 = juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 24.6.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580 = juris Rn. 8).

  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1109

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge (hier: E-Scooter),

    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren obliegt es grundsätzlich dem Fahrerlaubnisinhaber, das in seiner Person gegebene Bestehen solcher atypischen Umstände substantiiert darzulegen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - BeckRS 2019, 17431 Rn. 22).

    Die Folgen, die die Untersagung des Führens derartiger Kraftfahrzeuge für seine Lebensführung, insbesondere die Erreichbarkeit seiner Arbeitsstelle, mit sich bringt, sind im Hinblick auf den hohen Rang von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, deren Schutz die wegen des Wegfalls der Fahreignung erforderliche Untersagung dient, als angemessen anzusehen (BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 22).

  • VG Augsburg, 01.12.2020 - Au 7 S 20.1522

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Vorlage eines negativen Fahreignungsgutachtens

    Zweck der Gutachtenbeibringungsaufforderung im Entziehungsverfahren ist es nicht, dem Fahrerlaubnisinhaber durch eine besonders großzügige Bemessung der Frist zur Gutachtensbeibringung den Nachweis zu ermöglichen, dass er die Fahreignung wiedererlangt hat (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 18).

    Die Beibringungsfrist war daher nach der Zeitspanne zu bemessen, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 11 CS 19.1565

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts fahreignungsrelevanter

    Verweigert er eine geeignete, ihm mögliche und zumutbare Mitwirkung, die auch erforderlich ist, weil sie Tatsachen aus seinem persönlichen Lebensbereich betrifft und ggf. die Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht voraussetzt, berechtigt dies die Behörde zu einer für ihn nachteiligen Beweiswürdigung (vgl. Kallerhoff/Fellenberg, a.a.O. Rn. 44, 52; vgl. auch BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 17), hier u.a. zu der Annahme, dass er einen fahreignungsrelevanten Sachverhalt zu verbergen habe.
  • VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, ist jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 17; B.v. 6.11.2018 - 11 CS 18.821 - juris Rn. 16 m.w.N.; OVG NW, U.v. 15.3.2017 a.a.O. Rn. 47 ff. m.w.N.; OVG RP, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris Rn. 5; B.v. 3.2.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011, 279 = juris Rn. 11; a.A. OVG Hamburg, B.v. 16.5.2014 - 4 Bs 26/14 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG Ansbach, 24.06.2021 - AN 10 S 21.00730

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

  • VG Würzburg, 16.10.2019 - W 6 K 19.453

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

  • VG Würzburg, 14.03.2023 - W 6 S 23.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Amphetamin, kein Nachweis im Blut, Amphetaminkonsum

  • VG Ansbach, 10.01.2022 - AN 10 S 21.02044

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VG Regensburg, 12.11.2021 - RN 8 S 21.1999

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Gelsenkirchen, 16.04.2020 - 9 L 54/20

    Fahrerlaubnis Canabiskonsum Trennungsvermögen Abstinenznachweis

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