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   VGH Bayern, 31.10.1996 - 19 BA 94.33447   

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https://dejure.org/1996,13595
VGH Bayern, 31.10.1996 - 19 BA 94.33447 (https://dejure.org/1996,13595)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.10.1996 - 19 BA 94.33447 (https://dejure.org/1996,13595)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 19 BA 94.33447 (https://dejure.org/1996,13595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG (Grundgesetz); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht schuldhafter Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines Anderen wie eigenes Verschulden; Vorliegen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist bei irrtümlich falscher Information über die Frist durch einen Sprachmittler; Anrechnung eines Verschuldens einer unselbstständigen Hilfsperson; Rückwirkende Anwendbarkeit eines Asylausschlusses wegen der Einreise über einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1324
  • NVwZ 1997, 802 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Hilfspersonen einfache Aufgaben zu übertragen, ist zulässig (vgl. BayVGH NJW 1997, 1324; NVwZ-RR 2005, 4).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2001 - 11 LA 2042/01

    Asyl; deutsch Sprache; Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung

    Wendet sich der Ausländer an einen der deutschen Sprache mächtigen Landsmann, gegen dessen Verlässlichkeit nichts spricht, der aber - wie hier behauptet - die Frist für die Klageerhebung falsch übersetzt, so wird ihm das Verschulden dieser "unselbständigen Hilfsperson" nicht zugerechnet (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 31.10.1996, NJW 1997, 1324 = InfAuslR 1997, 134).
  • LG Freiburg, 29.06.2006 - 5 O 409/05

    Rückzahlung von entrichteten Zahlungen i.R.e. sog. "Herzkreises" an die an der

    Dies ist bei einem System, welches darauf angelegt ist, dass die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, regelmäßig der Fall (vgl. BGH NJW 1997, 1324 m.w.N.).
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