Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.10.1996 - 19 BA 94.33447 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG (Grundgesetz); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht schuldhafter Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines Anderen wie eigenes Verschulden; Vorliegen einer ...
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist bei irrtümlich falscher Information über die Frist durch einen Sprachmittler; Anrechnung eines Verschuldens einer unselbstständigen Hilfsperson; Rückwirkende Anwendbarkeit eines Asylausschlusses wegen der Einreise über einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1324
- NVwZ 1997, 802 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Streitwertfestsetzung im Asylverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 30.03.1995 - 19 AA 95.31312 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit
Hilfspersonen einfache Aufgaben zu übertragen, ist zulässig (vgl. BayVGH NJW 1997, 1324; NVwZ-RR 2005, 4). - OVG Niedersachsen, 12.06.2001 - 11 LA 2042/01
Asyl; deutsch Sprache; Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung
Wendet sich der Ausländer an einen der deutschen Sprache mächtigen Landsmann, gegen dessen Verlässlichkeit nichts spricht, der aber - wie hier behauptet - die Frist für die Klageerhebung falsch übersetzt, so wird ihm das Verschulden dieser "unselbständigen Hilfsperson" nicht zugerechnet (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 31.10.1996, NJW 1997, 1324 = InfAuslR 1997, 134). - LG Freiburg, 29.06.2006 - 5 O 409/05
Rückzahlung von entrichteten Zahlungen i.R.e. sog. "Herzkreises" an die an der …
Dies ist bei einem System, welches darauf angelegt ist, dass die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, regelmäßig der Fall (vgl. BGH NJW 1997, 1324 m.w.N.).