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   VGH Bayern, 31.10.2011 - 11 ZB 11.204   

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https://dejure.org/2011,64997
VGH Bayern, 31.10.2011 - 11 ZB 11.204 (https://dejure.org/2011,64997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.10.2011 - 11 ZB 11.204 (https://dejure.org/2011,64997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Oktober 2011 - 11 ZB 11.204 (https://dejure.org/2011,64997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vor dem 19. Januar 2009 erworbene tschechische Fahrerlaubnis;Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in den zugehörigen Führerschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2011 - 11 ZB 11.204
    In der Randnummer 16 des Urteils vom 25. August 2011 (Az. 3 C 25.10) hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV für die dort geregelten Ausnahmetatbestände die Nichtgeltung der ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet anordnet, ohne dass es zusätzlich eines konstitutiven Verwaltungsakts bedarf, der diese Rechtsfolge ausspricht; in den sich anschließenden Absätzen hat es diese Aussage eingehend begründet.

    Die vollständigen Gründe des Urteils vom 25. August 2011 (a.a.O.) sind beiden Parteien bekannt.

    Der Beklagte war an dem Verfahren 3 C 25.10 unmittelbar beteiligt; den Bevollmächtigten des Klägers wurde ein Entscheidungsabdruck u. a. als Anlage zu dem im Verfahren 11 B 11.2470 an sie gerichteten Schreiben des Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 2011 übersandt.

    Sie haben zudem die jeweiligen Kläger in den Revisionsverfahren 3 C 28.10 und 3 C 9.11 vertreten, denen teils praktisch identische, teils ähnlich gelagerte Sachverhalte wie dem vorliegenden Rechtsstreit zugrunde lagen und die vom Bundesverwaltungsgericht am 25. August 2011 zeitgleich mit dem Verfahren 3 C 25.10 mündlich verhandelt wurden.

    Da § 28 Abs. 4 FeV in der bis einschließlich 18. Januar 2009 geltenden Fassung nur aus einem einzigen Satz bestand, zeigt diese Zitierweise, dass das Landratsamt auf die heute geltende Fassung des § 28 Abs. 4 FeV abgestellt hat, wie das nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2011 (a.a.O., RdNr. 11) auch dann geboten ist, wenn - wie hier - über die Gültigkeit einer vor dem 19. Januar 2009 im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet zu befinden ist.

    Da jedenfalls durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2011 (a.a.O.) geklärt wurde, dass ausländische EU-Fahrerlaubnisse dann in der Bundesrepublik Deutschland von Anfang ungültig sind, wenn sie an einem der Mängel leiden, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Durchbrechung des Anerkennungsgrundsatzes (Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG vom 29.7.1991 über den Führerschein, ABl L 237 vom 24.8.1991, S. 1) rechtfertigen, weist die vorliegende Streitsache zumindest seither weder besondere rechtliche Schwierigkeiten im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO mehr auf, noch kommt ihr unter diesem Blickwinkel jetzt noch grundsätzliche Bedeutung im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zu.

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2011 - 11 ZB 11.204
    Sie haben zudem die jeweiligen Kläger in den Revisionsverfahren 3 C 28.10 und 3 C 9.11 vertreten, denen teils praktisch identische, teils ähnlich gelagerte Sachverhalte wie dem vorliegenden Rechtsstreit zugrunde lagen und die vom Bundesverwaltungsgericht am 25. August 2011 zeitgleich mit dem Verfahren 3 C 25.10 mündlich verhandelt wurden.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2011 - 11 ZB 11.204
    Sie haben zudem die jeweiligen Kläger in den Revisionsverfahren 3 C 28.10 und 3 C 9.11 vertreten, denen teils praktisch identische, teils ähnlich gelagerte Sachverhalte wie dem vorliegenden Rechtsstreit zugrunde lagen und die vom Bundesverwaltungsgericht am 25. August 2011 zeitgleich mit dem Verfahren 3 C 25.10 mündlich verhandelt wurden.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2011 - 11 ZB 11.204
    Unter der Randnummer 20 der Urteilsgründe hat sich das Bundesverwaltungsgericht auch mit dem vom Kläger zur Begründung des Zulassungsantrags vorgebrachten Umstand auseinandergesetzt, dass es in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2008 (BVerwGE 132, 315/321) von einem "Zugriffsrecht" des Mitgliedstaates auf ausländische Fahrerlaubnisse gesprochen hat.
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