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   VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14.Z   

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VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14.Z (https://dejure.org/2017,7494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.02.2017 - 8 A 2016/14.Z (https://dejure.org/2017,7494)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 8 A 2016/14.Z (https://dejure.org/2017,7494)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Entsprechend hatte sich bereits der BGH zur Haftung von Teilnehmern einer unfriedlichen Großdemonstration in seinem Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82 - (BGHZ 89, 383 - 401 =BGH NJW 1984, 1226, 1232 = juris Rn. 33) geäußert.

    Dies ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, wenn die Polizei - wie vorliegend - ohne Aufschub nach der Kesselbildung in Verhandlungen mit der Versammlungsleitung eintritt, um eine Fortsetzung des Aufzugs sowohl für den vom Polizeikessel betroffenen friedlichen Versammlungsteil als auch für einzelne friedliche Versammlungsteilnehmer innerhalb der eingeschlossenen Demonstrationsgruppe zu ermöglichen." Dies entspricht den Kriterien der o. g. verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Entbehrlichkeit der Feststellung eines eigenen Tatbeitrags bei Straftaten aus einer homogenen Gruppe heraus wie auch den haftungsrechtlichen Anforderungen bei Großdemonstrationen, wie sie vom BGH im Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82 - entwickelt worden sind.

    Eine Haftung beginne erst dort, wo sich der Demonstrant in eine überschaubare Gruppe begebe, aus der heraus Gewalt gegen Personen und Sachen verübt werde, und dort während schwerer Auseinandersetzungen ohne äußeren Zwang verbleibe, obwohl für ihn die Möglichkeit bestanden habe, sich vorher zu entfernen (BGH NJW 1984, 1226, 1232 [insofern in BGHZ 89, 383 nicht abgedruckt]).

    Es müsse sich allerdings um ein "ostentatives" Zugesellen (BGHZ 89, 383, 395 = NJW 1984, 1226, 1229) handeln oder um ein Verharren in der Gruppe in der "offenkundigen" Absicht, durch das Verschaffen eines Gefühls größerer Stärke Unterstützung zu leisten (BGH NJW 1984, 1226, 1234 [insofern in BGHZ 89, 383 nicht abgedruckt]).

  • BVerfG, 02.11.2016 - 1 BvR 289/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung und

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Im Nichtannahmebeschluss vom 2. November 2016 - 1 BvR 289/15 - juris Rn. 15 über Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Amts-und Landgerichts Frankfurt a. M., nach denen die polizeiliche Abspaltung eines Teils des Blockupy-Aufzugs 2013 und das kollektive Festhalten der hiervon betroffenen Versammlungsteilnehmer zum Zwecke der Strafverfolgung ihre Grundlage in §§ 163b, 163c StPO finden, hat das BVerfG ausgeführt, dass niemand allein wegen des Gebrauchmachens von der Versammlungsfreiheit - schon während der Versammlung - Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt werden darf, da sich Gewalttätigkeiten bei Großdemonstrationen kaum jemals ganz ausschließen lassen.

    Hierzu hat das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 2. November 2016 - 1 BvR 289/15 - juris Rn. 15 zur Zulässigkeit strafprozessualer Maßnahmen ausgeführt, die Notwendigkeit eines auf den konkreten Versammlungsteilnehmer bezogenen Verdachts schließe es nicht aus, auch gegen eine ganze Gruppe von Versammlungsteilnehmern nach § 163 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO vorzugehen, wenn sich aus deren Gesamtauftreten ein Verdacht auch gegenüber den einzelnen Mitgliedern der Gruppe ergebe und das Vorgehen die übrigen Versammlungsteilnehmer so weit wie möglich ausspare.

    Die Instanzgerichte hatten dies bejaht, was vom BVerfG im Nichtannahmebeschluss vom 2. November 2016 - 1 BvR 289/15 - juris Rn. 19 wie folgt gebilligt worden ist: "Geht die Polizei gegen eine sich dergestalt mittels dichtgedrängter Staffelung, Sichtschutz und Vermummung vom übrigen Versammlungsgeschehen abhebende Gruppe, aus der heraus eine Vielzahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begangen werden, auf Grundlage des § 163b Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO vor, da sie einen Anfangsverdacht gegen alle Mitglieder dieser Gruppe als begründet ansieht und bestätigen die Fachgerichte dieses Vorgehen, verstößt dies nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben.

  • VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11

    Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog.

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Aus der Formulierung "wenn Tatschen die Annahme rechtfertigen" alleine lässt sich dies nicht herleiten (a. A. Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 - juris, Rn. 180).

    Nicht begründbar ist daraus aber eine Zurücknahme des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes hinsichtlich der Person, die eine Straftat voraussichtlich begeht (Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts. 5. Aufl. 2012, E Rn. 156, in Bezug auf die zeitliche Nähe der zu verhindernden Straftat sei ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen; im Ergebnis ebenso VG Hamburg, Urteil vom 2. Oktober 2012 - 5 K 1236/11 - juris, Rn. 180).

  • VG Aachen, 26.04.2013 - 6 L 162/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Polizeiverfügung bzgl. des

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Ein weiterer hinreichender Hinweis für eine zukünftige Straftat kann auch die Teilnahme oder unmittelbar bevorstehende Teilnahme an einer gewalttätigen Auseinandersetzung als Mitglied einer Gruppe sein (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 L 162/13 - juris Rn. 28 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die Straftaten typischerweise aus einer homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die gewaltbereite Szene ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (so VG Aachen, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 L 162/13 - juris Rn. 33, VG Hannover, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - juris Rn. 12; VG München, Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 - VG Arnsberg, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 3 L 345/09 - Rn. 15; Bay. VGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 -juris Rn. 8 und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG Minden, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 11 L 763/14 - juris Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 21. August 2015 - 20 L 2023/15 - juris Rn. 13; vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534, 536 = juris Rn. 23).

  • VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203

    Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland; Hooligan; Meldeauflagen; Betretens-

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15 und ihm folgend das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 die Zugehörigkeit zu einer Hooligan-Gruppe als ausreichend für ein Aufenthaltsverbot erachtet.

    Dies ist der Fall, wenn die Straftaten typischerweise aus einer homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die gewaltbereite Szene ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (so VG Aachen, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 L 162/13 - juris Rn. 33, VG Hannover, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - juris Rn. 12; VG München, Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 - VG Arnsberg, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 3 L 345/09 - Rn. 15; Bay. VGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 -juris Rn. 8 und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG Minden, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 11 L 763/14 - juris Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 21. August 2015 - 20 L 2023/15 - juris Rn. 13; vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534, 536 = juris Rn. 23).

  • VG Hannover, 21.07.2011 - 10 B 2096/11

    Aufenthaltsverbot; Beihilfe; Fußball; Hooligan; Straftat; Ultra

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Auch für das Verwaltungsgericht Hannover (Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - juris Rn. 11) genügte die berechtigte Annahme, dass der Adressat eines Aufenthaltsverbots aktives Mitglied der Ultraszene ist, für sich genommen nicht, das Aufenthaltsverbot zu begründen (so auch: Siegel, Hooligans im Verwaltungsrecht, NJW 2013, 1035).

    Dies ist der Fall, wenn die Straftaten typischerweise aus einer homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die gewaltbereite Szene ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (so VG Aachen, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 L 162/13 - juris Rn. 33, VG Hannover, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - juris Rn. 12; VG München, Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 - VG Arnsberg, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 3 L 345/09 - Rn. 15; Bay. VGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 -juris Rn. 8 und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG Minden, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 11 L 763/14 - juris Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 21. August 2015 - 20 L 2023/15 - juris Rn. 13; vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534, 536 = juris Rn. 23).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Keine ernstlichen Zweifel bestehen deshalb, soweit das Verwaltungsgericht Frankfurt seiner Entscheidung zugrunde legt, dass für die Prognose des § 31 Abs. 3 HSOG Tatsachen im Sinne nachprüfbarer, dem Beweis zugänglicher Geschehnisse vorliegen müssen und bloße Vermutungen, allgemeine Erfahrungssätze für die Prognose einer Straftat und des Täters nicht genügen ( vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - BVerfGE 125, 260-385 = juris Rn.231; vom 27. Februar 2010 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274 - 350 = juris Rn. 232 und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - 381 = juris Rn. 147 zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Rasterfahndung; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 5 B 1142/06 - juris Rn.6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 11 LA 27/13 - NordÖR 2013, 416 - 418 = juris, Rn. 11 jeweils zu einem Aufenthaltsverbot).

    Auf eine derartige vage Tatsachengrundlage kann ein Grundrechtseingriff in die Freizügigkeit des Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz nicht gestützt werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - BVerfGE 125, 260 - 385 = juris Rn.231; vom 27. Februar 2010 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274-350 = juris Rn. 232 und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - 381 = juris Rn. 147, zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Rasterfahndung.) Weitere Anforderungen an die Tatsachenbasis für ein Aufenthaltsverbot lassen sich aus diesen Entscheidungen des BVerfG - auf die der Beklagte sich ausdrücklich bezieht - allerdings nicht entnehmen.

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Keine ernstlichen Zweifel bestehen deshalb, soweit das Verwaltungsgericht Frankfurt seiner Entscheidung zugrunde legt, dass für die Prognose des § 31 Abs. 3 HSOG Tatsachen im Sinne nachprüfbarer, dem Beweis zugänglicher Geschehnisse vorliegen müssen und bloße Vermutungen, allgemeine Erfahrungssätze für die Prognose einer Straftat und des Täters nicht genügen ( vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - BVerfGE 125, 260-385 = juris Rn.231; vom 27. Februar 2010 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274 - 350 = juris Rn. 232 und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - 381 = juris Rn. 147 zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Rasterfahndung; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 5 B 1142/06 - juris Rn.6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 11 LA 27/13 - NordÖR 2013, 416 - 418 = juris, Rn. 11 jeweils zu einem Aufenthaltsverbot).

    Auf eine derartige vage Tatsachengrundlage kann ein Grundrechtseingriff in die Freizügigkeit des Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz nicht gestützt werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - BVerfGE 125, 260 - 385 = juris Rn.231; vom 27. Februar 2010 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274-350 = juris Rn. 232 und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - 381 = juris Rn. 147, zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Rasterfahndung.) Weitere Anforderungen an die Tatsachenbasis für ein Aufenthaltsverbot lassen sich aus diesen Entscheidungen des BVerfG - auf die der Beklagte sich ausdrücklich bezieht - allerdings nicht entnehmen.

  • VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521

    Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15 und ihm folgend das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 die Zugehörigkeit zu einer Hooligan-Gruppe als ausreichend für ein Aufenthaltsverbot erachtet.

    Dies ist der Fall, wenn die Straftaten typischerweise aus einer homogenen Gruppe heraus initiiert und gesteigert werden, die gewaltbereite Szene ein unterstützendes Umfeld von Gleichgesinnten benötigt, und schon die Gegenwart von Gleichgesinnten zur Gewaltbereitschaft derjenigen beiträgt, die ihrem Kernbereich zuzurechnen sind und aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren (so VG Aachen, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 L 162/13 - juris Rn. 33, VG Hannover, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 10 B 2096/11 - juris Rn. 12; VG München, Urteil vom 25. Februar 2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 - VG Arnsberg, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 3 L 345/09 - Rn. 15; Bay. VGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 10 CS 09.1087 -juris Rn. 8 und vom 9. Juni 2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG Minden, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 11 L 763/14 - juris Rn. 22; VG Köln, Beschluss vom 21. August 2015 - 20 L 2023/15 - juris Rn. 13; vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534, 536 = juris Rn. 23).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14
    Keine ernstlichen Zweifel bestehen deshalb, soweit das Verwaltungsgericht Frankfurt seiner Entscheidung zugrunde legt, dass für die Prognose des § 31 Abs. 3 HSOG Tatsachen im Sinne nachprüfbarer, dem Beweis zugänglicher Geschehnisse vorliegen müssen und bloße Vermutungen, allgemeine Erfahrungssätze für die Prognose einer Straftat und des Täters nicht genügen ( vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - BVerfGE 125, 260-385 = juris Rn.231; vom 27. Februar 2010 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274 - 350 = juris Rn. 232 und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - 381 = juris Rn. 147 zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Rasterfahndung; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 5 B 1142/06 - juris Rn.6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 11 LA 27/13 - NordÖR 2013, 416 - 418 = juris, Rn. 11 jeweils zu einem Aufenthaltsverbot).

    Auf eine derartige vage Tatsachengrundlage kann ein Grundrechtseingriff in die Freizügigkeit des Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz nicht gestützt werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - BVerfGE 125, 260 - 385 = juris Rn.231; vom 27. Februar 2010 - 1 BvR 370/07 - BVerfGE 120, 274-350 = juris Rn. 232 und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - 381 = juris Rn. 147, zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Rasterfahndung.) Weitere Anforderungen an die Tatsachenbasis für ein Aufenthaltsverbot lassen sich aus diesen Entscheidungen des BVerfG - auf die der Beklagte sich ausdrücklich bezieht - allerdings nicht entnehmen.

  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2014 - 5 K 2486/13

    Tatsachen und tatsächliche Anhaltspunkte im hessischen Gefahrenabwehr- und

  • OVG Bremen, 10.02.2010 - 1 B 30/10

    Aufenthaltsverbot gegen Angehörige der Fußball-Ultraszene - Aufenthaltsverbot;

  • VG Köln, 21.08.2015 - 20 L 2023/15
  • VG Minden, 02.10.2014 - 11 L 763/14

    Aufenthaltsverbot für Dresdner Fußballfan

  • VGH Bayern, 08.05.2009 - 10 CS 09.1087

    Betretungsverbot; Fußballspiel; Nürnberger Ultras

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student -

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

  • VG Arnsberg, 01.07.2009 - 3 L 345/09

    "Rote Karte" für Siegener Hooligan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1997 - 22 A 7462/95

    Prüfung; Prüfungsbehörde; Verfahrensfehler; Beweislast; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1987 - 9 S 1829/86

    Verlust von Prüfungsarbeiten nach ihrer Bewertung

  • OLG Frankfurt, 18.06.2007 - 20 W 221/06

    Unterbindungsgewahrsam: Anforderungen hinsichtlich der Unerlässlichkeit der

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2016 - 1 S 71.15

    Anordnung zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2015 - 3 L 146/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Neustadt, 02.05.2014 - 5 L 404/14

    Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots gegenüber Fußballfans mit bundesweitem

  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - 5 K 2334/13

    Polizeiliches Anhalten des Aufzugs >>Blockuoy 2013

  • VG Frankfurt/Main, 24.09.2014 - 5 K 659/14

    Versammlungsrecht Blockupy

  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13

    Einrichtung einer Kontrollstelle in allgemein zugänglicher Autobahnmeisterei;

  • VG Frankfurt/Main, 03.07.2013 - 5 K 1101/13

    Kontrollstelle vor "Blockupy Frankfurt" 2012

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2013 - 11 LA 27/13

    Voraussetzungen für die Erteilung eines polizeirechtlichen Aufenthaltsverbotes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - 5 B 1142/06

    Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten einer

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

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