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   VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85   

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https://dejure.org/1985,1332
VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85 (https://dejure.org/1985,1332)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.08.1985 - 3 TH 1267/85 (https://dejure.org/1985,1332)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. August 1985 - 3 TH 1267/85 (https://dejure.org/1985,1332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 3 S 2 GG, § 101 Abs 1 Nr 1 BauO HE
    Widerruf einer rechtswidrigen Baugenehmigung - Enteignungsentschädigung - Einzelhandelsflächen im Gewerbegebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Widerruf einer rechtswidrigen Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 299
  • NVwZ 1986, 57
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 06.04.1979 - IV N 7/77
    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    Dieser Bebauungsplan ist der Nachfolger des vom Hess. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 6. April 1979 - IV N 7/77 - für nichtig erklärten Bebauungsplans Nr. 9 "Auwiesen".

    Die besonderen städtebaulichen Gründe für die Beschränkung ergeben sich aus den den Beteiligten bekannten Umständen, die zu der durch Beschluß des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 6. April 1979 - IV N 7/77 - festgestellten Nichtigkeit des vorhergehenden Bebauungsplans Nr. 9 geführt haben, und daraus, daß bereits ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Massa-Markt) auf demselben Baugrundstück in dem unmittelbar angrenzenden Sondergebiet nebst weiteren Betriebsgebäuden in der Gewerbegebietsfläche vorhanden ist.

  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    Sie ist auch keine Gewährung, sondern stellt lediglich fest, daß dem genehmigten Vorhaben im Zeitpunkt der Entscheidung öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 HBO; BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1963 - I C 110.62 - BRS 14, S. 51).
  • VGH Hessen, 05.10.1979 - IV OE 36/77
    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    Diese Fristsetzung war wegen der unmittelbar drohenden Fortführung der auf einer rechtswidrigen Baugenehmigung und einer nichtigen Befreiung beruhenden Bauarbeiten unter den hier gegebenen Voraussetzungen des § 72 HessVwVfG in analoger Anwendung entbehrlich (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 5. Oktober 1979 -IV OE 36/77 ESVGH 30, 115).
  • VG Frankfurt/Main, 09.03.1982 - IV/2 E 613/79
    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    Die Widerrufsvorschrift des § 101 HBO ist als spezielle und abschließende Regelung anzusehen, wodurch die im wesentlichen inhaltsgleichen Verfahrensregelungen des § 48 HessVwVfG nicht zur Anwendung kommen (§ 1 Abs. 3 VwVfG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 HessVwVfG; Hess. VGH, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 3 TG 444/85; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. März 1982 - IV/2 E 613/79 NVwZ 1983, 55; Rasch/Schaetzell, HBO, Komm., Stand: Juli 1984, Erl.
  • VGH Hessen, 19.06.1985 - 3 TG 444/85

    Bindungswirkung der Teilbaugenehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    Die Widerrufsvorschrift des § 101 HBO ist als spezielle und abschließende Regelung anzusehen, wodurch die im wesentlichen inhaltsgleichen Verfahrensregelungen des § 48 HessVwVfG nicht zur Anwendung kommen (§ 1 Abs. 3 VwVfG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 HessVwVfG; Hess. VGH, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 3 TG 444/85; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. März 1982 - IV/2 E 613/79 NVwZ 1983, 55; Rasch/Schaetzell, HBO, Komm., Stand: Juli 1984, Erl.
  • BGH, 16.03.1970 - III ZR 183/69

    Erteilung einer Baugenehmigung in stets widerruflicher Weise - Bestehen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    Für einen solchen Fall ist ebenfalls anerkannt, daß die Beschränkung der Baugenehmigung durch den Widerrufsvorbehalt die sich aus der Baugenehmigung ergebende Rechtsstellung des Bauherrn derart schwächt, daß sie nicht als geschütztes Vermögensgut im Urteil vom 16. März 1970 - III ZR 183/69 - BBauBl.
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 221, 226; 14, 288, 293; 22, 241, 253) nur dann der Fall, wenn eine Rechtsposition des öffentlichen Rechts so geschaffen ist, daß sie der Rechtsstellung des Eigentümers nahekommt, wenn sie also so stark ist, daß ihr ersatzloser Entzug den rechtsstaatlichen Grundsätzen zuwiderlaufen würde, und wenn sie nicht ausschließlich auf staatlicher Gewährung, sondern auf eigener Leistung beruht.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 221, 226; 14, 288, 293; 22, 241, 253) nur dann der Fall, wenn eine Rechtsposition des öffentlichen Rechts so geschaffen ist, daß sie der Rechtsstellung des Eigentümers nahekommt, wenn sie also so stark ist, daß ihr ersatzloser Entzug den rechtsstaatlichen Grundsätzen zuwiderlaufen würde, und wenn sie nicht ausschließlich auf staatlicher Gewährung, sondern auf eigener Leistung beruht.
  • BVerwG, 27.12.1967 - III B 84.67
    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    In einem Widerruf nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 HBO ist auch deshalb keine Enteignung des Inhabers einer rechtswidrigen Baugenehmigung zu sehen, weil ein mögliches schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der Baugenehmigung bei der Ermessensentscheidung über den Widerruf zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Dezember 1967 - III B 84.67 Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 21; Hess. VGH, Urteil vom 14. Mai 1980 - IV OE 48/77 -).
  • BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58

    Verfassungsmäßigkeit der Inhaltsänderung von Anwartschaften aus laufenden

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 221, 226; 14, 288, 293; 22, 241, 253) nur dann der Fall, wenn eine Rechtsposition des öffentlichen Rechts so geschaffen ist, daß sie der Rechtsstellung des Eigentümers nahekommt, wenn sie also so stark ist, daß ihr ersatzloser Entzug den rechtsstaatlichen Grundsätzen zuwiderlaufen würde, und wenn sie nicht ausschließlich auf staatlicher Gewährung, sondern auf eigener Leistung beruht.
  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 4 UE 470/90

    Zum Erlaß eines Duldungsverwaltungsaktes - hier: Duldung einer rechtswidrigen

    Die Widerrufsvorschrift des § 101 HBO wurde zwar als spezielle und abschließende Regelung für die Rücknahme rechtswidriger Genehmigungen angesehen, die die Anwendbarkeit der im wesentlichen inhaltsgleichen Regelung des § 48 HVwVfG ausschloß (Hess. VGH, Beschluß v. 1.8. 1985 -- 3 TH 1267/85 --, BRS 44 Nr. 156).
  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 B 22.772

    Ermessensfehlerhafte Nutzungsuntersagung - Autopflege

    Mit Blick auf die rechtsstaatliche Bedeutung des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2019 - 9 B 29.18 - NVwZ-RR 2019, 924 = juris Rn. 9) können nach einer jeweiligen Bewertung im Einzelfall auch Bestimmtheitsmängel einer Baugenehmigung ausnahmsweise deren Nichtigkeit zur Folge haben (vgl. BayVGH, U.v. 19.6.1986 - 2 B 85 A.1489 - nicht veröffentlicht; B.v. 18.3.2021 - 1 CS 20.2788 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 20.11.1987 - 7 B 2871/87 - NVwZ 1989, 379 = juris Rn. 6; B.v. 23.9.1988 - 11 B 1739/88 - NVwZ-RR 1989, 344 = juris Rn. 6 ff.; U.v. 30.1.1991 - 10 A 751/89 - juris Rn. 26; B.v. 26.9.1991 - 11 A 1604/89 - BRS 52 Nr. 144 = juris Rn 46; B.v. 20.5.2014 - 2 A 1690/13 - juris Rn. 14 ff.; HessVGH, B.v. 1.8.1985 - 3 TH 1267/85 - NVwZ 1986, 57 = juris Rn. 26 ff.; Laser in Schwarzer/König, BayBO, 5. Aufl. 2022, Art. 68 Rn. 56; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand: Sept. 2021, Art. 68 Rn. 253; Sachs, in Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 44 Rn. 113).
  • OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00

    Zurücknahme einer Baugenehmigung

    Unter Vertrauensgesichtspunkten war der Antragstellerin mit der Baugenehmigung Nr. 676/99 vom 27. September 1999 nur eine schwache Rechtsposition eingeräumt; denn diese war unter dem Vorbehalt (vgl. § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG) des jederzeitigen Widerrufs erteilt (vgl. HessVGH, Beschluss vom 1 August 1985, NVwZ 1986, 57, 58); der Widerruf kann erfolgen, wenn öffentlich-rechtliche Belange es erfordern.
  • VGH Hessen, 18.01.1988 - 4 TH 1663/85

    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen kommunalaufsichtliche Anweisung; Aufnahme von

    Andernfalls ginge das gesetzliche Weisungsrecht bei Ermessensentscheidungen ins Leere (vgl. Hess. VGH, B. v. 01.08.1985 - 3 TH 1267/85 - BRS 44 Nr. 156 = ESVGH Bd. 35, 299 = NVwZ 1986, 57).
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